Berufschancen für Juristen mit dem LL.B.

LL.B. und nun?

Was ist ein LL.B. und wie läuft dieser ab? - Berufsperspektiven sowie Vorteile & Nachteile im Überblick

Wer seine Zukunft in der Juristerei sieht, der hatte bis zur Bologna-Reform nur die Optionen, Rechtswissenschaft auf Staatsexamen zu studieren oder eine Ausbildung beim Staat, zum Beispiel als Rechtspfleger, zu machen. Heute ist das anders. Universitäten, Fachhochschulen und sogar Fernhochschulen bieten Bachelor- und Masterstudiengänge für Juristen an. Doch was hat es mit denen auf sich und wie steht es mit der Zukunftsperspektive?
 

LL.B was ist das?

Ein LL.B ist ein Bachelor of Law bzw. ein Legum Baccalaureus und wurde Anfang des Jahrtausends im Zuge der Bologna-Reformen an vielen Universitäten und Fachhochschulen eingeführt. Diese Bachelor- und Masterstudiengänge sind dabei nicht alle gleich aufgebaut, basieren jedoch in der Regel auf einem ähnlichen „Baukasten-Prinzip“.

Gemischt wird ein Teil Rechtswissenschaften, in der Regel mit Schwerpunkt Zivilrecht und/oder öffentliches Recht, mit einem weiteren Studiengang. Regelmäßige Kombinationen sind hier Wirtschaft und Recht, Psychologie und Recht oder Steuern und Recht. Es gibt aber auch deutlich ausgefallenere Kombinationen, bei denen Sprachwissenschaften, Politikwissenschaften oder Theologie mit den Rechtswissenschaften vermengt werden.

Der LL.B ist somit ein vollwertiger Bachelorstudiengang der entweder an einer Fachhochschule (FH), einer Universität oder einer Fernhochschule (FHS) absolviert werden kann.

Das Studium Wirtschaftsrecht mit Abschluss Bachelor of Laws:

LL.B wie läuft das ab?

Anders als beim klassischen Staatsexamen, bei dem es nur auf die abschließenden Noten ankommt, ist der LL.B. als klassischer Bachelorstudiengang so aufgebaut, dass bereits die Noten während des Studiums in die Endnote einfließen. Auch wird das Studium nicht wie das Staatsexamen mit einer allumfassenden Endprüfung abgeschlossen, sondern mit der Anfertigung einer Bachelorarbeit.

Der genau Aufbau des Studiums variiert dabei von Angebot zu Angebot, doch in der Regel handelt es sich um 6-7 semestrige Studiengänge, die häufig durch ein Praxissemester ergänzt werden, bei dem keine klassischen Veranstaltungen besucht werden, sondern die Mitarbeit in einem Unternehmen oder Institut im Vordergrund steht.

Je nach Studiengang wird dabei zunächst das juristische Grundwissen vermittelt und dann entsprechend der Ausrichtung in die Tiefe gegangen. Beispielsweise ein Studiengang zum Bachelor of Law Wirtschaftsrecht baut zunächst sowohl auf Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen auf und vertieft dann Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und ähnliches auf juristischer Seite. Das Strafrecht wiederum spielt hier de facto gar keine Rolle mehr.

Die Bewerbung läuft ebenfalls genauso wie für andere Bachelorstudiengänge ab und hat bei den Universitäten selbst zu erfolgen. Eine zentrale Vergabe findet nicht statt. Auch der „Nummerus Clausus" ist daher immer abhängig von der Universität, an vielen Universitäten bzw. Fachhochschulen sind die Studiengänge sogar zulassungsfrei.

LL.B. was kann man damit werden? – Berufschancen und Möglichkeiten

Wer sich für ein Studium, welcher Natur auch immer, entscheidet, der tut dies, um später in einer bestimmten Richtung tätig werden zu können. Es stellt sich daher die Frage, welche Jobaussichten und welche Ziele ein LL.B. bietet. Im Falle des Bachelor of Laws muss natürlich auch geklärt werden, wie es im Vergleich zum klassischen Staatsexamen aussieht.

Im Vergleich zum Volljuristen mit zwei Staatsexamina muss daher zunächst festgestellt werden, dass bestimmte juristische Berufe einem Bachelor- oder Masterkandidaten nicht offen stehen und auch ohne Staatsexamen nicht eröffnet werden können. Dies sind vorrangig die klassischen Juristenberufe des Richters, Staatsanwalts und auch des prozessbevollmächtigten Anwalts. Darüber hinaus ist auch der Beruf des Notars nur Absolventen des klassischen Jurastudiums eröffnet.

Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass alle anderen Jobs auch Bachelor- bzw. Masterstudenten zumindest theoretisch offenstehen. Doch wie sieht es wirklich mit den Berufschancen aus?

In Kanzleien wird es für Bachelor- und Masterstudenten in der Regel schwierig sein Fuß zu fassen, da sie nicht vor Gericht auftreten können. Sie können lediglich als Paralegals intern oder im Backoffice den Anwälten zuarbeiten. Gerade diese Jobs übernehmen zumindest in Großkanzleien in der Regel aber die jungen Associates und wissenschaftliche Mitarbeiter. Die klassische Kanzlei, die ihre Mandanten vorrangig auch gerichtlich vertritt, ist daher kein passender Arbeitgeber für Absolventen des modernen Studiengangs. Ausnahmen bestätigen aber auch hier natürlich die Regel.

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Verwandte Branchen sind da schon passendere Arbeitgeber. Steuerberatungsgesellschaften oder Unternehmensberatungen sind Arbeitgeber, die auch und in einigen Fällen sogar gerade Bedarf an Juristen haben, die auch über Jura hinausgehende Fähigkeiten vorzuweisen haben. Die Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers, kurz PwC, beispielsweise gibt an, sowohl Volljuristen als auch Absolventen von Studiengängen wie Wirtschaftsrecht zu beschäftigen. An der Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft, brauchen sich Bewerber, die in beidem ausgebildet wurden, nicht vor Volljuristen verstecken.

Auch in Verbänden gibt es stets einen hohen Bedarf an Juristen. Da auch hier nicht die gerichtliche Vertretung im Vordergrund steht, sind diese Jobs per se auch für Absolventen eines Bachelorstudiengangs geeignet. Einige Verbände tun sich jedoch offensichtlich noch schwer damit, den neuen Abschluss entsprechend zu würdigen, werden Stellen häufig noch nur für Volljuristen ausgeschrieben. In vielen Fällen lohnt es sich dennoch, auch als Absolvent eines neueren Studiengangs eine Bewerbung einzusenden, denn häufig sind nur die Ausschreibungen immer nach dem gleichen Muster oder der juristische Abschluss abseits des Staatsexamens war nur noch nicht bekannt bzw. gar nicht in Erwägung gezogen worden.

Auch beim Staat und in Behörden gibt es Jobs, die nicht nur für Juristen mit zwei Examen ausgeschrieben werden. Hier wird in der Regel allerdings zwischen dem „höheren Dienst“ und dem „gehobenen Dienst“ unterschieden. Den höheren Dienst kann man dabei nur als Volljurist und in einigen Fällen auch als Master-Absolvent erreichen, während der gehobene Dienst auch für Juristen mit 1. Staatsexamen und für Bachelor-Absolventen zugänglich ist.

Schlecht sieht es für Juristen ohne Staatsexamen in der Wissenschaft aus. Zwar gibt es Dozenten an den Fachhochschulen, die ebenfalls keine Volljuristen sind, diese sind jedoch in der Unterzahl und selten ausschließlich an den Hochschulen beschäftigt. Die klassischen Universitäten beschäftigen an ihren Lehrstühlen nach wie vor nur Volljuristen. Allerdings ist dies in der Regel nicht weiter tragisch, fällt die Entscheidung für den Bachelor- und Masterweg in der Regel doch aufgrund des Wunsches, früher in das Arbeitsleben einzusteigen und nicht Ewigkeiten an der Universität zu verbringen.
 

LL.B und fertig?

Der Bachelor of Law ist also offensichtlich zumindest eine denkbare Alternative für diejenigen, die nicht die klassischen Juristenberufe anstreben. Heißt dass, das Absolventen nach sechs Semestern vergleichbare Jobs bekommen können, wie andere nach mehreren Jahren Studium, zwei Jahren Referendariat und zwei Examen?

Hier kommt es mal wieder drauf an. Es kann tatsächlich Fälle geben, in denen ein Jurist mit zwei schwachen Staatsexamina am Ende seines Studiums auf dem Arbeitsmarkt schlechter darsteht, als ein Bewerber mit einem guten LL.B. und ein wenig Praxiserfahrung.

Dieser Fall ist allerdings nicht der Normalfall. In der Regel sollten Absolventen des Bachelor of Law auch einen Master in dieser Fachrichtung absolvieren. Häufig ist dies auch berufsbegleitend möglich, Voraussetzung hierfür ist aber natürlich zunächst überhaupt ein Job und dann dessen Vereinbarkeit mit einem Studium nebenher.

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Auch in Verbänden gibt es stets einen hohen Bedarf an Juristen.

Als Jurist*in zum Verband:

Wer sich nach seinem Bachelor of Law jedoch unbedingt ins Arbeitsleben stürzen möchte, der kann dies freilich versuchen und sich nach erfolgreicher Jobsuche auch im Unternehmen fortbilden bzw. weitere Fähigkeiten hinzulernen. Schließlich wird der Abschluss, je mehr Abstand und Arbeitserfahrung zwischen ihn und einer neuen Bewerbung treten, immer unwichtiger und die Arbeitszeugnisse und Erfahrungen treten in den Vordergrund!
 

LL.B. zusammengefasst: Pro und Contra

 

Vorteile

Nachteile
  • Geringe Studienzeit/ Kosten
 
  • Klassische Juristenberufe werden nicht eröffnet
  • Früherer Eintritt in den Arbeitsmarkt
  • Geringere Breite an Jobangeboten
  • Geringere Gefahr des Scheiterns
  • Weniger bekannt auf dem Arbeitsmarkt
  • „Nischen-Ausbildung“ an der Nahtstelle zwischen Recht und Wirtschaft
  • Fortbildungsmöglichkeiten sind begrenzt (kein Fachanwalt etc.)
  • Bessere Studienbedingungen durch kleinere „Klassen“
  • Geringere Durchschnittsgehälte
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