Aus welchem Bereich kommen Ihre Mandanten für gewöhnlich und wie viel Zeit nimmt die Verwirklichung eines solchen Projektes etwa in Anspruch?
Moritz Lange: Unsere Mandanten sind vorwiegend Unternehmen, die einen Windpark planen. Das sind entweder Windparkprojektierer, die sich auf die Planung von Windenergieanlagen spezialisiert haben, um sie später an Betreiber wie Energieversorger zu verkaufen. Oder es sind die Energieversorgungsunternehmen selbst, die Anlagen planen und errichten, um sie zu betreiben. Für Kommunen sind wir aktiv, wenn es etwa darum geht, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Sie wollen verhindern, dass die Windräder das Gemeindegebiet komplett verspargeln.
Im Schnitt dauern die Verfahren vom Projektstart bis zur Erteilung der Genehmigung für eine Windenergieanlage circa vier bis fünf Jahre mit steigender Tendenz, allerdings habe ich auch schon sieben Jahre erlebt. Wir steigen oft zeitlich verzögert ein. Ungefähr zwei Jahre entfallen aufs Genehmigungsverfahren, manchmal dauert es auch erheblich länger. Am Ende prüfen wir umfassend, ob die Genehmigung rechtmäßig ist. Dabei steht nicht nur der klassische Immissionsschutz, wie Lärm, im Fokus. Besonders zeitintensiv ist es, die Fachgutachten im Kontext von Arten- und Naturschutz, Grundwasserschutz oder der Flugsicherung zu analysieren und juristisch einzuordnen.
Herr Hangst, die Rechtsberatung macht bei Genehmigungsverfahren nur einen kleinen Teil aus. Was gehört bei den Verfahren ebenfalls dazu?
Matthias Hangst: Ein Vorhabenträger startet mit dem Ziel, am Ende einen Windpark zu errichten. Also muss er zunächst die Flächen dafür verfügbar haben und sie sichern. In dieser Phase gilt es, die Zuwegung zu klären und zu gewährleisten, dass der Betreiber später den Strom in das Netz einspeisen kann. Und es ist natürlich zu prüfen, ob der Wind tatsächlich ausreicht.
Unsere Mandanten geben Gutachten zu Windhöffigkeit, Lärm und Schattenwurf in Auftrag und lassen Flora und Fauna begutachten. Ein Beispiel: Sie beauftragen Biologen damit, vor Ort zu beobachten, ob und wie oft der Rotmilan die Anlagenstandorte überfliegt. Unser Job in dieser Phase: die Behörde davon zu überzeugen, grünes Licht zu geben, weil alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
So fungieren wir quasi als Übersetzer zwischen dem, was im Gesetz steht, und dem, was dem Artenschutz und dem Naturschutzrecht gerecht wird. Wird der Bau und der Betrieb eines Windparks genehmigt, sind wir allerdings – in den meisten Fällen jedenfalls – noch lange nicht durch. Dann machen wir uns stark dafür, diese Genehmigung gegen Rechtsbehelfe zu verteidigen.
Wie sieht Ihr Arbeitstag aus, wenn die Verfahren in der heißen Phase sind? Mit welchen besonderen Herausforderungen sind Sie dann konfrontiert?
Matthias Hangst: Genaugenommen gibt es verschiedene heiße Phasen in Windkraftprojekten. Es kann schon heiß hergehen, bevor wir den Genehmigungsantrag stellen; wenn wir Entwürfe von Fachgutachten et cetera sichten, bevor sie an die Behörde gehen. Die nächste heiße Phase folgt nach der Genehmigung. Wir nehmen die Nebenbestimmungen genau unter die Lupe.
Das können Betriebsbeschränkungen sein, etwa zum Schutz des Rotmilans während der Heuernte. Wir bewerten, ob die Vorgaben gerechtfertigt sind – oder ob sie zu weit gehen. Am intensivsten erlebe ich Windparkprojekte, wenn Gegner einen Eilantrag gegen die Genehmigung stellen. Unser Mandant sitzt ja schließlich in den Startlöchern und möchte bauen.
Alles in allem ist die größte Herausforderung der Zeitdruck, der auf diesen aufmerksamkeitsstarken Projekten liegt. Als sehr wertvoll empfinde ich, dass wir uns im Büro laufend und vor allem in diesen brisanten Zeiten miteinander austauschen – die Büros von Herrn Lange und mir sind ja nur zehn Meter voneinander entfernt. Und auch die Kollegen, die einige Jahre mehr Erfahrung mitbringen, haben immer ein offenes Ohr. Wir sprechen oft von unserer Kultur der offenen Tür. Und das leben wir auch.
Herr Lange, der Widerstand von Bürgerinitiativen und Umweltschützern gegen Windkraft geht immer wieder durch die Presse. Inwieweit ist Ihre Arbeit davon betroffen? Und wie gehen Sie damit um?
Moritz Lange: Es sind keineswegs nur große Umweltvereinigungen wie der BUND, die Einfluss nehmen. Fast immer organisieren sich engagierte Bürger in lokalen Initiativen. Sie haben ein natürliches Interesse daran, keine Windkraftanlage vor der Haustüre zu haben. Viele legen sehr früh Stellungnahmen vor oder geben selbst Gutachten in Auftrag.
Wenn es diesen Bürgerinitiativen gelingt, vom Umweltbundesamt oder der zuständigen Landesbehörde offiziell als Umweltvereinigung anerkannt zu werden, dürfen sie in vollem Umfang klagen - und das tun sie auch. Es ist bedeutend, den Dialog mit den Initiativen ernst zu nehmen. Oft gewinnen wir im Austausch sogar Erkenntnisse, die am Ende der Genehmigung zu Gute kommen. Hinzu kommt: Bürger sind keine Windkraftexperten oder Juristen. Es ist normal, dass Laien breit und ausufernd berichten.
Unser Job ist es, Wichtiges aus Unwichtigem herauszufiltern und Kritisches von Unkritischem zu unterscheiden, Informationen zu strukturieren und die Argumente zu versachlichen. Ich habe gelernt, mich in die Perspektive der Bürger hineinzuversetzen und Verständnis zu zeigen. Als persönlichen Angriff empfinde ich die Auseinandersetzungen nicht. So fällt es leichter, diese Gespräche zu moderieren. Es tut trotzdem gut, wenn Gegner mir – wie vor kurzem – beteuern, dass die Wut nicht gegen mich persönlich gerichtet ist.