Dr. Julius Brandt im Interview

Veröffentlicht am 13.09.2021

"Es lag für mich nahe, mein Angebot durch die Bestellung zum Notar zu erweitern"

Dr. Julius Brandt, Partner und Notar bei Herbert Smith Freehills, im Interview

Seit 2015 ist Dr. Julius Brandt bei Herbert Smith Freehills (HSF) am Standort Frankfurt tätig. Mandanten berät er vor allem in den Bereichen Public und Private M&A und im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er zum Notar bestellt. Im Mai 2021 wurde er zum Partner bei HSF ernannt.

Das Jurastudium hat Dr. Julius Brandt an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster absolviert und promoviert hat er an der Goethe Universität in Frankfurt. Sein besonderes Interesse an Japan führte ihn zum Auslandsstudium nach Osaka, dort hat er u.a. japanisches Handels- und Gesellschaftsrecht studiert.
 

Sie sind seit 2015 bei Herbert Smith Freehills tätig. War für Sie schon zu Beginn Ihrer Anwaltslaufbahn klar: „Ich möchte einmal Partner werden“?

Als ich mich für den Einstieg als Rechtsanwalt in einer großen international ausgerichteten Sozietät entschieden habe, habe ich mir tatsächlich irgendwann darüber Gedanken gemacht, ob die Partnerschaft mein Karriereziel ist und wie der Weg dorthin für mich aussehen könnte. Aber so ganz konkret war das damals – gerade als Berufseinsteiger – natürlich noch nicht. Es war eher ein Entwicklungsprozess.

Im Laufe der Jahre habe ich dann gemerkt, dass ich gerne dauerhaft eigenverantwortlich in einem internationalen Umfeld als Rechtsanwalt arbeiten möchte und mich das auch erfüllt. Daraus folgte die Entscheidung für den Partner-Track.

Ist es Ihrer Meinung nach wichtig, dass Berufseinsteiger:innen und Anwält:innen bereits früh den Karrierewunsch der Partnerschaft intern mitteilen und offen mit den Vorgesetzten darüber sprechen?

Für Berufseinsteiger:innen ist dies noch nicht wichtig, weil die Frage, ob und wie der Weg in die Partnerschaft gelingt, zu einem so frühen Stadium noch nicht beantwortet werden kann – und zwar von beiden Seiten nicht. Die Tätigkeit als Beraterin bzw. Berater muss erlebt und erlernt werden.

Daraus ergibt sich, wie sehr eigenverantwortliches Arbeiten und auch die Akquise von Mandanten in der eigenen Persönlichkeitsstruktur liegen. Das ist ein schrittweiser Entwicklungsprozess. Anwältinnen und Anwälte ab dem 5. oder 6. Berufsjahr sollten aber schon darüber nachdenken und dies mit der zuständigen Partnerin bzw. dem zuständigen Partner besprechen. 
 

Und wie verlief Ihr Weg in die Partnerschaft dann genau? 

Herbert Smith Freehills begleitet alle Anwältinnen und Anwälte – abhängig von der individuellen Senioritätsstufe – über die internationale „Business Skills Academy“ kontinuierlich in ihrer beruflichen Entwicklung. Aussichtsreiche Kandidatinnen und Kandidaten auf die Partnerschaft durchlaufen das „Potential Partner Development Centre” (PPDC).

Das PPDC ist angelegt auf 24 Monate. Es besteht aus drei Säulen: persönliche Begleitung durch einen internen Mentor, intensive fachliche Weiterbildung und gemeinsame Veranstaltungen mit den anderen Kandidat:innen des Jahrgangs, die die Möglichkeiten bieten, das internationale Netzwerk bei HSF aufzubauen und zu erweitern. Ziel des PPDC ist es, Kandidat:innen dabei zu helfen, ihre persönlichen Stärken und Verbesserungspotentiale zu identifizieren und im Laufe des Ernennungsprozesses daran zu arbeiten. 
 

Welche Eigenschaften sollten Jurist:innen mitbringen, die die Partnerschaft anstreben?

So ganz pauschal lässt sich das sicher nicht sagen. Eine Partnerschaft zeichnet sich gerade dadurch aus, dass viele verschiedene Charaktere mit unterschiedlichen Stärken zusammentreffen – Spezialist:innen mit dem Hang zum Perfektionismus ebenso wie geborene Teamleader, die ihre Mannschaft zu Höchstformen motivieren.

Die Liebe zum Anwaltsberuf und der innere Antrieb, in seinem Fachbereich etwas bewegen zu wollen, ist nach meiner Einschätzung eine Grundvoraussetzung. Man braucht zudem Unternehmergeist und die Gabe, einen Draht zum Mandanten aufzubauen, der zu einer langjährigen, vertrauensvollen Mandatsbeziehung führt. Klare und offene Kommunikation ist hier ganz wichtig. 

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Was sollte man sich in der Zeit als Associate und Senior Associate denn besonders aneignen, um sich auf die Tätigkeit als Partner vorzubereiten?

Eine sehr gute technische Vorbereitung ist wichtig. Das heißt, es müssen die wesentlichen Skills der anwaltlichen Beratung beherrscht und weiterentwickelt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass man den Umgang mit Mandanten lernt, Erfahrung sammelt, wie man ein Team leitet und dass in einem laufenden Mandat auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen.

Bei HSF gibt es dazu eine sehr gute Anleitung durch die Partner:innen. Unsere Teams sind vergleichsweise klein und zeichnen sich durch sehr flache Hierarchien und direkte Partneranbindung aus. Bei uns kommen die Associates sehr früh in Kontakt zu Mandanten und übernehmen Verantwortung. Das trägt erheblich dazu bei, dass sie schnell ein Gefühl dafür entwickeln, was neben den juristischen Themen eine gute Beratung im Mandat ausmacht. 
 

Sie sind auf die Fachbereiche M&A, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Im Dezember 2020 wurden Sie zum Notar bestellt. Wie kamen Sie zu dieser neuen beruflichen Fachrichtung und was reizt Sie an der Tätigkeit als Notar?

In meiner Praxis berate ich zum Gesellschaftsrecht u.a. bei Verschmelzungen von Konzernen sowie im Rahmen von M&A- und Immobilientransaktionen. Dabei geht es in der Regel um Verträge, die letztlich beurkundet werden müssen. Da lag es für mich nahe, mein Angebot durch die Bestellung zum Notar zu erweitern – auch wenn ich als Notar bestimmten Beschränkungen unterliege und zum Beispiel nicht Transaktionen beurkunden kann, die ich selbst anwaltlich beraten habe. 

Am Notarberuf reizt mich u.a. die andere Perspektive, die der Notar einnimmt. Die Notarausbildung war sehr vielfältig und interessant. Und das Know-how eines Notars ist in jedem Fall auch für die anwaltliche Beratung sehr wertvoll, z.B. bei der Beurteilung schwieriger beurkundungsrechtlicher Fragestellungen oder bei der effizienten Strukturierung von beurkundungsbedürftigen Transaktionen.

Bei uns kommen die Associates sehr früh in Kontakt zu Mandanten und übernehmen Verantwortung.
Dr. Julius Brandt

Als Partner sind Sie bei Herbert Smith Freehills auch verantwortlich für den Bereich Recruiting. Worauf achten Sie bei der Einstellung von Neueinsteiger:innen besonders? Und wie werden junge Talente in Ihrer Kanzlei gefördert? 

Wichtig ist natürlich zunächst eine sehr gute juristische Ausbildung, deshalb setzen wir grundsätzlich Prädikatsexamen/ina voraus und freuen uns über weitere Qualifikationen, wie eine Promotion, einen LL.M. oder einen weiteren Studienabschluss (z.B. BWL, VWL, MBA, Kommunikationswissenschaften). Sehr gute Englischkenntnisse sind unabdingbar in unserem internationalen Alltag. Interesse an Innovation und Legal-Tech sowie erste Erfahrungen im Projektmanagement und agilen Arbeitsmethoden sehen wir als bereichernd. Kurzum: Wir freuen uns über Berufseinsteiger:innen, die Themen mit frischem, unverstelltem Blick neugierig begegnen.

HSF legt Wert auf strukturiertes Onboarding, mit viel anlassbezogenem Feedback. Um junge Talente zu fördern, achten wir besonders darauf, dass wir ihnen ein gutes Briefing für ihre Aufgaben geben. Sie sollen nicht nur eine Teilaufgabe abarbeiten, sondern ihre „Arbeitshäppchen“ als Teile eines Beratungsproduktes verstehen, zu dem sie ihren Teil beitragen. Wir sind überzeugt, dass Aufgaben besser erfüllt werden können, wenn sie das Gesamtbild, also auch den wirtschaftlichen Hintergrund eines Projektes kennen. So können sie ein gutes Verständnis für die Mandatsbearbeitung entwickeln. Dies ist für Mentor:innen oder Partner:innen zwar recht zeitaufwendig, macht sich aber schließlich für alle bezahlt. 

Ihr Fazit?

Mein Beruf macht mir aufgrund seiner großen Vielfältigkeit und Freiheit sehr viel Spaß und ich würde mich wieder für diesen Weg bei Herbert Smith Freehills entscheiden. 

Vielen Dank, Herr Dr. Brandt!

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