Reform des Jurastudiums - wird alles besser?

Verfasst von Annika Lintz

Reform des Jurastudiums - wird alles besser?

Von Abschichten und E-Examen

Im Oktober 2019 hat der Deutsche Bundestag die Regelstudienzeit für das Jurastudium von neun auf zehn Semester erhöht. Damit wurde ein Reformvorhaben umgesetzt, weitere könnten folgen. Neben der Länge der Regelstudienzeit stehen auch einige andere Aspekte der Jurist*innenausbildung im Fokus. Dem deutschen Jurastudium liegt die Vorstellung zugrunde, dass Jurist*innen als Generalisten ausgebildet werden. Sie sollen sich nicht nur in einzelnen Rechtsgebieten auskennen, sondern ein umfassendes und fundiertes Wissen haben. Die daraus resultierende Menge an Lernstoff baut Druck auf und führt bei vielen Examenskandidat*innen zu großem Stress. Es sind mehrere Ansätze denkbar, um die Situation zu entschärfen. Diskutiert wird auch über die Bedeutung des Schwerpunktbereichs und die Einführung eines flächendeckenden E-Examens. Auf verschiedenen Ebenen bestehen Reformideen, um den Studiengang zu modernisieren. Hier ein Überblick.

Ein reformbedürftiges System?

Das System des Staatsexamens steht immer wieder in der Kritik. Die psychische und physische Belastung während der Vorbereitung auf das Examen ist sehr hoch. Sämtliche während des Studiums erbrachten Leistungen mit Ausnahme des Schwerpunktbereiches haben keine Bedeutung für die Abschlussnote, der Druck konzentriert sich auf einige wenige Prüfungen. Allen ist bewusst, wie wichtig die Noten sind und dass auch Glück ein zusätzlicher Faktor ist.

Viele Examenskandidaten haben Schwierigkeiten, diesem Druck standzuhalten und geraten in Prüfungsangst. Deshalb stellt sich die Frage, ob Reformen notwendig und sinnvoll sind, um den Druck zu verringern. Das gesamte Konzept des Staatsexamens steht auf dem Prüfstand.
 

Die Verlängerung der Regelstudienzeit

Tatsächlich beschlossen wurde im Oktober 2019 die Verlängerung der Regelstudienzeit. Bislang betrug diese deutschlandweit neun Semester, nach denen angehende Juristen das Studium abgeschlossen haben sollten. In der Praxis gelang dies nur einer Minderheit der Absolventen, die durchschnittliche Studiendauer liegt bei mehr als elf Semestern.

Durch die Verlängerung der Regelstudienzeit nähert sich die Rechtslage also der Realität an, der Druck auf die Examenskandidat*innen soll zumindest ein bisschen verringert werden.

Dies wirkt sich vor allem für Bafög-Bezieher *innen aus, deren Förderung nur für die Dauer der Regelstudienzeit gewährleistet wird. Sie sind nun ein Semester länger finanziell abgesichert und haben dadurch seltener das zusätzliche Problem, sich womöglich unmittelbar vor dem Examen einen Nebenjob suchen zu müssen.

"Jurastudium? Das können wir besser!"

Emanuel V. Towfigh ist Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School in Wiesbaden. Neben zahlreichen anderen Veröffentlichungen brachte er kürzlich gemeinsam mit anderen Autorinnen und Autoren einen Essay heraus, der sich mit Diversität in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis befasst. Warum Vielfalt auch im Jurastudium und mit Blick auf das Examen, wichtig ist, klären er und Alisha Andert heute. Zwangsläufig widmen sie sich damit auch einem Thema, dass auch alle ehemaligen Jurastudierenden betrifft. Nämlich die juristische Ausbildung.

 

Abschaffung des Staatsexamens?

Neben dieser einzelnen Maßnahme gibt es Vorschläge für eine grundlegende Reform des Jurastudiums. Ein radikaler Ansatz wäre die Umwandlung des Systems in ein Bachelor- und Masterstudium. Dadurch könnten die aktuellen Probleme entschärft werden. Im Rahmen des Staatsexamens besteht bis zuletzt das Risiko, nach vielen Jahren des Studiums keinen Abschluss zu haben.

Wer zweimal durch das Examen fällt, hat in der Regel mindestens sechs Jahre verloren, womöglich auch mehr. In einem Bachelor- und Mastersystem ist nach drei Jahren normalerweise ein Abschluss sicher. Wenn der Master anschließend nicht gelingt, ist die Fallhöhe deutlich niedriger. Außerdem hängt der Erfolg eines Bachelor- oder Masterstudiums nicht maßgeblich von der am Ende anzufertigenden Arbeit ab, sondern basiert auf sämtlichen im Laufe der Semester abgelegten Prüfungen.

Dadurch besteht konstant ein gewisser Druck während des Studiums, der aber nicht wie beim Staatsexamen auf eine kleine Zahl an Prüfungen fokussiert wird. Eine so grundlegende Umwandlung würde jedoch auch Probleme und Risiken mit sich bringen.
Insbesondere besteht die Gefahr, dass der Abschluss abgewertet würde. Das aktuelle Jura-Examen genießt ein hohes Ansehen auf dem Arbeitsmarkt – national, aber auch weltweit. Absolvent*innen eines Bachelor- und Masterstudiums hätten möglicherweise schlechtere Chancen als diejenigen, die noch über zwei Examina verfügen. Deshalb findet diese radikale Reformidee kaum Anhänger und wird sich wohl in absehbarer Zeit nicht durchsetzen.
 

Reduzierung des Stoffes

Auch wenn das Staatsexamen wahrscheinlich in naher Zukunft nicht als System ersetzt wird, könnte eine Reduzierung des zu lernenden Stoffes die genannten Probleme verringern. Dafür sind verschiedene Ansätze denkbar, vor allem die unmittelbare Streichung eines Teils des Prüfungsstoffes.

Eine Entlastung könnte zum Beispiel auch durch die Zulassung von Kommentaren in der Ersten Staatsprüfung erreicht werden. Examenskandidat*innen verbringen aktuell in der Regel sehr viel Zeit damit, Meinungsstreitigkeiten und Urteile auswendig zu lernen. Wenn Kommentare zugelassen würden, könnten sich die Prüflinge in der Vorbereitung mehr darauf konzentrieren, grundlegende Prinzipien zu verstehen. Auch dann wäre noch viel zu lernen, eine solche Reform würde in dieser Hinsicht jedoch deutliche Erleichterungen mit sich bringen.

Ein radikaler Ansatz wäre die Umwandlung des Systems in ein Bachelor- und Masterstudium.

Abschichten

Ein weiterer Effekt könnte durch die bundesweite Einführung des Abschichtens erreicht werden. Diese Möglichkeit besteht aktuell nur in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Dabei können Examenskandidat*innen die Entscheidung treffen, ihre Prüfungen nicht in einem Block innerhalb von zwei Wochen zu schreiben, sondern die sechs Klausuren in zwei beziehungsweise drei kleinere Blöcke nach Rechtsgebieten zu unterteilen.

Zwischen den Blöcken können mehrere Monate liegen, sodass sich Prüflinge gezielter auf die einzelnen Gebiete vorbereiten können. Das hat den Nachteil, dass die belastende Examensphase länger dauert. Dafür begünstigt diese Variante ein fokussiertes Lernen, da nicht der gesamte Stoff durchgehend beherrscht werden muss. 
 

Die Diskussion um den Schwerpunkt

Ebenfalls nicht unumstritten ist die Bedeutung des universitären Schwerpunktstudiums. Die dort erreichten Noten machen momentan 30 % der finalen Examensnote aus. Der Staat erkennt die Endnote inklusive des Schwerpunktbereichs als relevante Größe bei Bewerbungen für das Referendariat oder auch in späteren Einstellungsprozessen an.

In der freien Wirtschaft sieht dies zum Teil anders aus. Unternehmen und Großkanzleien achten in der Praxis primär auf den staatlichen Teil des Examens, da dieser aus der Sicht vieler Personaler aussagekräftiger ist. Die Noten der Absolventen sind im Schwerpunktbereich durchschnittlich erheblich besser als im staatlichen Teil, weshalb viele durch den Schwerpunkt ihre Gesamtpunktzahl deutlich erhöhen können.

Wegen des weiten Spielraums der Universitäten und der einzelnen Dozenten bei der Ausgestaltung der Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich sind die dort erzielten Noten jedoch kaum miteinander zu vergleichen. Sie werden deshalb bei Einstellungsverfahren häufig außer Acht gelassen. Die schlechte Vergleichbarkeit der Noten könnte nun Konsequenzen haben.

Im November 2019 haben die Justizminister*innen der Bundesländer beschlossen, darauf hinzuwirken, dass zukünftig auf die Bildung einer Gesamtnote aus staatlichem Teil und Schwerpunktbereichsstudium verzichtet wird. Stattdessen sollen beide Noten im Zeugnis getrennt ausgewiesen werden.

Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, würde die Bedeutung des Schwerpunktes deutlich sinken, da dieser dann keinen Einfluss mehr auf eine Gesamtnote hätte. Eine komplette Abschaffung des Schwerpunktes ist aktuell nicht absehbar. Seine Relevanz könnte dennoch nun auch auf sichtbare Art und Weise sinken.    

Kommt ein flächendeckendes E-Examen?

Von Hand geschriebene fünfstündige Klausuren wirken in einer digitalisierten Welt nicht mehr zeitgemäß. Deshalb ist es Teil der Diskussionen um die Modernisierung der Jurist*innenausbildung, elektronische Examensprüfungen einzuführen. Erste Versuche in diese Richtung werden bereits unternommen, etwa in Sachsen-Anhalt.

Ein solches E-Examen hat für alle Beteiligten Vorteile. Prüflinge haben bei handschriftlichen Klausuren häufig das Problem, dass das Handgelenk sehr stark beansprucht und belastet wird, was auch zu schmerzhaften Sehnenscheidenentzündungen führen kann. Die elektronische Bearbeitung der Klausuren wäre eine Entlastung. Zudem müssten Examenskandidat*innen in der Stresssituation nicht auch noch auf eine schöne oder zumindest leserliche Handschrift achten. Dieser Aspekt ist auch für Korrektor*innen sehr vorteilhaft, die keine Zeit mehr damit verbringen müssten, die Schrift der Prüflinge zu entziffern.

Klar ist jedoch auch, dass ein E-Examen nur möglich ist, wenn die technischen Voraussetzungen stimmen und die entsprechende Ausstattung vorhanden ist. Es darf nicht zu Systemausfällen während der Klausuren kommen. Zudem muss sichergestellt sein, dass Täuschungsversuche entdeckt werden. Insbesondere für Bundesländer mit vielen juristischen Fakultäten und großen Examensdurchgängen ist dies nicht so einfach zu gewährleisten. Das flächendeckende Angebot elektronischer Examensprüfungen ist daher noch in weiter Ferne. 

 

Das juristische Staatsexamen steht in der Kritik. Examenskandidat*innen leiden häufig über Monate unter psychischem Stress. Sie müssen sehr viele Definitionen und Meinungsstreitigkeiten auswendig lernen, die sie in der späteren Praxis einfach nachlesen können und nicht mehr aus dem Kopf beherrschen müssen. Reformen zur Modernisierung des Studiengangs könnten diesem Problem entgegenwirken. Dabei sollte jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass das deutsche Staatsexamen ein weltweit anerkannter und geachteter Abschluss ist. Die Qualität der Ausbildung muss ebenso wie die Wertigkeit des Abschlusses bei der Planung etwaiger Reformen gesichert werden. 

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