Als Student günstig rechtliche Beratung erhalten - Karrieremagazin TalentRocket

Verfasst von Sebastian M. Klingenberg

Student braucht Anwalt – was tun?

Rechtsberatung für Studenten

Ärger mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber, eine kurze Unachtsamkeit die zu einem Schaden führt oder ein Bußgeldbescheid – Rechtsstreitigkeiten lauern an jeder Ecke, selbst Jura-Studenten sind davor nicht gefeit. Was aber tun, wenn Studierende einen Anwalt benötigen, sie sich aber noch nicht einmal Law & Order auf Netflix leisten können ;)?

Im Folgenden erfahrt ihr, wie ihr ohne prallen Geldbeutel eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen könnt:
 

Die Beratungshilfe

Bei der Beratungshilfe handelt es sich um ein Äquivalent zur Prozesskostenhilfe, die jedoch im Gegensatz dazu ausschließlich die außergerichtliche Rechtsvertretung und -beratung gewährt. Die Grundlage für diese Beratungshilfe findet sich im „Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen“, kurz im Beratungshilfegesetz [BerHG].

Voraussetzungen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG erhalten diejenigen Beratungshilfe, die die erforderlichen Mittel nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, also bedürftige Menschen bzw. Menschen mit geringem Einkommen.

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BerHG ist diese Voraussetzung gegeben, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO zu gewähren wäre. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe richtet sich gem. § 114 Abs. 1 ZPO ebenso an den „persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“. Ob eine wirtschaftliche Bedürftigkeit gegeben ist, ist anhand einer entsprechenden Erklärung darzustellen, wobei die einzelnen Berechnungsmodalitäten im Einzelfall kompliziert sein können. Ein Indiz für eine solche Bedürftigkeit ist in aller Regel der Bezug von Sozialleistungen nach SGB, etwa Hartz IV, aber auch der Bezug von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld.

Ferner darf dem Rechtsuchenden keine andere Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme ihm auch zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG) sowie darf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG).

Eine Beratungshilfe kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn eine ausreichende Deckung der Kosten durch eine Rechtschutzversicherung übernommen wird.


Antrag

Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt, welcher direkt beim Amtsgericht gestellt werden kann. Möglich ist aber auch, dass eine bereits mandatierte Rechtsanwältin bzw. ein bereits mandatierter Rechtsanwalt einen entsprechenden Antrag an das zuständige Amtsgericht weiterleitet.

Der Antrag auf Beratungshilfe unterliegt Formvorschriften. Möglich ist entweder die Schriftform oder das persönliche Erscheinen bei der Geschäftsstelle. Letzteres ist jedoch zu empfehlen, da Unklarheiten direkt geklärt werden können.

Dem Antrag sind außerdem sämtliche notwendigen Unterlagen beizufügen, insbesondere solche, die geeignet sind, die wirtschaftliche Situation des Rechtsuchenden darzustellen, etwa aktuelle Lohnabrechnungen bzw. den Bescheid über eine Sozialleistung sowie Kontoauszüge. Darüber hinaus sind auch solche Unterlagen einzureichen, die den Grund der benötigten Rechtsberatung darlegen.
 

Kosten der Beratungshilfe

Wird dem Antrag auf Beratungshilfe stattgegeben, stellt das Amtsgericht einen Beratungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann jede niedergelassene Rechtsanwältin bzw. niedergelassener Rechtsanwalt zur Beratung aufgesucht werden. Dort muss der Rechtsuchende allerdings eine Gebühr i.H.v. 10 Euro entrichten. Weitere Kosten sowie Auslagen als Pauschalen fallen für den Rechtsuchenden nicht an, diese werden von der Staatskasse ersetzt.

Etwas anderes gilt aber selbstverständlich bei Sondervereinbarungen zwischen der Anwältin bzw. dem Anwalt und dem Rechtsuchenden.

Der Umfang der Beratungshilfe

Beratungshilfe umfasst die außergerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten, die das Zivilrecht (einschließlich des Arbeitsrechts), das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Sozialrecht sowie mit Einschränkungen auch das Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten betreffen.


Die „öffentliche Rechtsberatung“

Die Bundesländer Hamburg und Bremen bieten keine Beratungshilfe an. Stattdessen steht eine sog. öffentliche Beratung über spezielle Behörden zur Verfügung, die nicht nur die klassische Rechtsberatung, sondern auch Streitschlichtung und Mediation umfasst. In Berlin bestehen beide Möglichkeiten, hier hat der Rechtsuchende die Wahl zwischen einer anwaltlichen und einer behördlichen Beratung.
 

Rechtsberatung

Die öffentliche Rechtsberatung entspricht im Wesentlichen dem Gedanken der Beratungshilfe. Der Unterschied ist lediglich, dass man sich seine Rechtsanwältin bzw. seinen Rechtsanwalt nicht selbst sucht, sondern die Beratung über eine Behörde erfolgt.

Dementsprechend richtet sich diese öffentliche Rechtsberatung ebenso nur an Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb müssen hier die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BerHG entsprechend vorliegen.
 

Streitschlichtung

Streitschlichtung ist im zivilrechtlichen Güteverfahren und eingeschränkt im strafrechtlichen Sühneverfahren möglich.


Mediation

Mediation wird in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sowie im Arbeits- und Wirtschaftsrecht angeboten.

Einige Universitäten bieten ebenso eine kostenlos Rechtsberatung in nahezu allen Rechtsgebieten durch eine zugelassene Anwältin bzw. einen zugelassenem Anwalt an.

Die Rechtsberatung an der Universität

Einige Universitäten bieten ebenso eine kostenlos Rechtsberatung in nahezu allen Rechtsgebieten durch eine zugelassene Anwältin bzw. einen zugelassenem Anwalt an. Die Voraussetzung hierfür ist allein, dass man selbst Studierender der jeweiligen Universität ist. Daher ist ein gültiger Studierendenausweis (Semesterticket) erforderlich.

Daneben gibt es dank drei Kölner Jura-Studenten (Georg Dietlein, Arwin Fathi und Benjamin Fadavian) die sog. "Student Litigators". Ihr Konzept ist einfach: Kommilitonen (sowie Rentner) beraten, die knapp bei Kasse sind. Die einzige Bedingung ist, dass der Streitwert nicht über 1.000 Euro liegt.

Das Projekt ist so erfolgreich, dass sich mittlerweile rund 90 weitere Jura-Studenten aus ganz Deutschland dem angeschlossen haben. Zudem stehen den Pro-Bono-Beratern fünf erfahrene Rechtsanwälte zur Seite.
 

Ein Studierender ohne großes Einkommen muss nicht auf sein Recht verzichten. Es gibt günstige bis kostenlose Alternativen, sei es die Beratungshilfe bzw. die öffentliche Rechtsberatung oder eine Rechtsberatung an der Universität.

Sollte ein juristischer Rat gebraucht werden, ist es ratsam, zunächst die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, da man dabei selbst Einfluss darauf nehmen kann, welche Rechtsanwältin bzw. welchen Rechtsanwalt man mandatieren möchte.

LSP Lindemann Schwennicke & Partner
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