4. Strafrecht: Leichter zu überblicken, dafür verhältnismäßig viel zum Auswendiglernen
Für viele Studenten ist das Strafrecht vor allem zu Beginn des Studiums das Rechtsgebiet mit dem sie am besten zurechtkommen. Das liegt zum einen daran, dass einige Straftatbestände und bestimmte Gesetze aus Tatort und anderen Krimis bekannt sind und zum anderen kommt es wohl auch daher, dass der Stoff zunächst überschaubarer ist.
Das Strafrecht setzt sich zusammen aus dem allgemeinen (AT) und dem besonderen Teil (BT). Das allgemeine Strafrecht, abgekürzt AT, sind dabei die vor die Klammer gezogenen Regeln, die grundsätzlich für alle Straftatbestände gelten und die nur noch von diesen konkretisiert werden. So befinden sich im Strafrecht AT zum Beispiel Vorschriften bezüglich des Vorsatzes, der verschiedenen Form von Täterschaft und Teilnahme oder der Notwehr.
Der besondere Teil des Strafrechts hingegen sind die konkreten Straftatbestände wie zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl oder Mord. Wer den allgemeinen Teil beherrscht, muss nur noch die relevanten Aufbauschemata und Definitionen für die Straftatbestände des besonderen Teils zu lernen, um ein solides Grundwissen im Strafrecht zu erlangen. Im fortgeschrittenen Studium werden Streitentscheidungen ein weiterer wichtiger Faktor für gute Klausuren werden, doch wer bereits ein solides Grundwissen hat, der wird es auch hier einfacher haben, denn man stößt dann quasi wie von alleine auf die entscheidenden Streitigkeiten.
Für Literaturempfehlungen gilt oben Gesagtes, doch für einen groben Überblick über das Strafrecht eignen sich die Bücher von Christian Jäger sehr. Da die Bücher auf die verschiedenen Teile aufgeteilt sind, sind diese sogar für die Examensvorbereitung zu gebrauchen. Wer also günstig die Möglichkeit hat, diese Bücher nach und nach zu erwerben, der macht in der Regel auch langfristig nichts falsch. Selbstverständlich darf ein eigenes StGB nicht fehlen.
5. Zivilrecht: Jetzt kommt es dicke
Wer sich den Abschnitt zum Öffentlichen Recht und zum Strafrecht durchgelesen hat, der wird möglicherweise erfreut sein, wie verhältnismäßig einfach man doch zu einem soliden Grundwissen kommen kann. Für das Zivilrecht gilt das leider nicht, denn nicht umsonst ist das Zivilrecht der wichtigste und größte Teil des 1. Staatsexamens.
Grundsätzlich gibt es hier schon einmal mehr verschiedene Disziplinen als bei den anderen Rechtsgebieten.
Wie auch im Strafrecht gibt es einen Allgemeinen Teil. Hier werden wieder die grundsätzlich geltenden Regelungen und Ausgestaltungen des Rechts festgehalten. Dazu zählen zum Beispiel die Geschäftsfähigkeit, Formen der Stellvertretung aber auch Fristen. Einen besonders wichtigen Teil machen zudem die Voraussetzungen für Rechtsgeschäfte und Verträge aus.
Darüber hinaus gibt es jedoch noch viele weitere Disziplinen, die unbedingt beherrscht werden müssen. Für den Anfang sind vor allem der allgemeine Teil und das Schuldrecht wichtig. Leider spaltet sich jedoch auch das Schuldrecht wiederum in einen allgemeinen und einen besonderen Teil auf.
Im weiteren Verlauf wird dann das Sachenrecht immer wichtiger, was sich wiederum in mobiliares und immobiliares Sachenrecht aufteilt. Es geht also entweder um Sachen, die tatsächlich einfach beweglich sind oder vor allem um Grundstücke und deren rechtlichen Erwerb etc.