Das Grundwissen in Jura erklärt auf TalentRocket.

Verfasst von Finn Holzky

TOP 5 - Überblick Grundwissen Jura

Diese Jura Basics solltest du als angehender Jurist wissen, meinst du nicht?

Das Jurastudium ist bekanntermaßen kein kurzes Studium, gilt nicht umsonst als außerordentlich schwierig und hat durch dessen etwas verkrustete Struktur als Studiengang mit dem Ziel des 1. Staatsexamens einige Besonderheiten. Damit das Studium nicht zur endlosen Qual wird, sondern trotzdem verhältnismäßig locker von der Hand geht, braucht es ein grundsätzliches Verständnis für die Rechtswissenschaft und ein solides Fundament an juristischem Wissen. Das Basiswissen, welches du nach den ersten Semestern unbedingt beherrschen solltest, haben wir für dich in diesem Artikel aufgelistet!
 

1. Der Gutachtenstil für Juristen

Das Ziel beinahe jeder juristischen Klausur oder Hausarbeit ist die Lösung eines bestimmten Sachverhalts in Form eines Gutachtens. Diese Gutachten haben je nach Erfahrungsgrad der Studenten und deren Ausbildungsstadium verschiedene Anforderungen und Strukturen. Gute Noten setzen dabei die Einhaltung des Gutachtenstils voraus. Gerade im ersten Semester ist das Beherrschen des Gutachtenstils sogar fast wichtiger, als die juristische Argumentation. Dem Gutachtenstil kommt daher höchste Bedeutung zu!

Unterschieden wird vor allem zwischen dem Gutachtenstil, wie er während des Studiums an der Universität die meiste Zeit über anzuwenden ist und dem Urteilsstil, der für Bescheide und Entscheidungen in der Praxis, also Justiz und Verwaltung verwendet wird. Während des 1. Staatsexamens ist folglich der Gutachtenstil wichtig, für das 2. Staatsexamen hingegen der Urteilsstil.

Überlebenswichtig! - Der Gutachtenstil

Der Gutachtenstil ist grundsätzlich sehr einfach aufgebaut und setzt sich aus fünf Teilen zusammen:

 

  • ​Im sogenannten Obersatz wird die zu beantwortende Rechtsfrage aufgeworfen, sowie der tatsächliche Sachverhalt und dessen mögliche Rechtsfolge anhand der entsprechenden Normen zitiert. Wichtig ist, dass dies jedoch nicht als Frage, sondern als Aussage im Konjunktiv erfolgt.
    • ​Beispiel: „Indem T (Täter) den O (Opfer) mit der Faust geschlagen hat, könnte er eine Körperverletzung gem. § 223 I StGB begangen haben.“

  • Im nächsten Satz werden die tatbestandlichen Voraussetzungen hierfür genannt.
    • In diesem Fall würde dies bedeuten: „Hierfür müsste der T den O körperlich misshandelt oder an dessen Gesundheit geschädigt haben.“ Auch für die Voraussetzungen ist wieder der Konjunktiv anzuwenden.

 

  • Im dritten Schritt wird nun definiert. Hierfür wird nun nicht mehr der Konjunktiv angewendet, denn die Definition findet zunächst abstrakt, also vom Fall losgelöst statt.
    • Beispiel: „Eine körperliche Misshandlung ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Integrität nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Diese Definitionen müssen langfristig einfach sitzen und sollten daher konsequent gelernt werden. Was anfänglich schwierig erscheint, kommt jedoch mit der Zeit fast von ganz alleine. Zudem kann man sich Definitionen sparen, die offensichtlich nicht in Betracht kommen. In diesem Fall ist zum Beispiel die Gesundheitsschädigung daher nicht zu definieren.

 

  • Im vierten Schritt erfolgt nun die Subsumtion, die das Herzstück der juristischen Arbeit darstellt. Nun werden Sachverhalt und Definitionen übereinander gelegt und es erfolgt die juristische Lösung der Rechtsfrage.
    • In unserem Fall hieße das: „Vorliegend hat der T den O mit der Faust geschlagen. Er hat damit dessen körperliches Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt.​​

  • Daraus folgt nun nur noch das Ergebnis, das hier nur lauten kann:
    • „T hat somit eine Körperverletzung begangen.“​


Mit wachsender Erfahrung und fortgeschrittenem Studium, wird dieser Gutachtenstil etwas dahingehend verändert, dass ganz offensichtliche Dinge auch im Urteilsstil oder sehr verkürztem Gutachtenstil dargestellt werden. Dadurch sollen Schwerpunkte verdeutlicht werden und unnötige Arbeit wird eingespart. Gerade am Anfang und auch zu späterem Zeitpunkt ist ein guter Gutachtenstil im Zweifel jedoch immer die beste Wahl und das Grundgerüst für ein gelungenes Gutachten und damit eine gute Benotung!

2. Die inhaltlichen Basics

Wenn du den Gutachtenstil beherrschst, hast du schon einen sehr großen Teil deines juristischen Handwerks und somit deiner Jura Basics gelernt. Nun kommt natürlich noch eine Menge Stoff auf dich zu. Hier gilt es auch nichts schönzureden, denn spätestens mit der Examensvorbereitung wirst du merken, wie viel du wirklich wissen musst. Dennoch, gerade für das juristische Verständnis, aber auch bei der Lösung unbekannter Rechtsfragen, hilft dir ein juristisches Grundgerüst ungemein weiter.

Grundsätzlich gibt es rein technisch gesehen das Recht zwischen Privatleuten, das gemeinhin als Zivilrecht bezeichnet wird und das Öffentliche Recht, dass Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt. Unter das Öffentliche Recht fällt somit genau genommen auch das Strafrecht.

In der Praxis werden jedoch die drei Rechtsgebiete „Zivilrecht“, „Öffentliches Recht“ und „Strafrecht“ unterschieden. Neben diesen Inhalten werden dir im Jura Studium planmäßig noch Grundfächer begegnen, die Grundzüge des Rechts behandeln. Typisch hierfür sind Rechtsgeschichte, Verfassungslehre oder Rechtsvergleiche. Deren Relevanz für das Examen und vor allem spätere Jobs ist jedoch überschaubar. Dennoch sind sie nicht völlig zu vernachlässigen, gerade in der mündlichen Prüfung sind Einstiegsfragen aus diesem Gebiet keine Seltenheit!
 

3. Öffentliches Recht: Das musst du kennen!

Damit das breite Gebiet des Öffentlichen Rechts nicht zu deiner Achillesferse wird, musst du zwei Grunddisziplinen beherrschen. Das sind zum einen das Wissen über die Grundrechte sowie das Staatsorganisationsrecht und zum anderen das des Verwaltungsrechts.

Beide oder wenn man genau sein möchte, alle drei Themengebiete sind die Basis für alle weiterführenden Themen. Vor allem die Grundrechte sind besonders relevant, weil sie immer wieder in die juristische Argumentation bei fast allen Rechtsfragen im Öffentlichen Recht mit einfließen.

Selbstverständlich gibt es zu jedem der Themen exzellente Lehrbücher und Skripten. Da es hierbei jedoch sehr auf den eigenen Geschmack ankommt, sind konkrete Empfehlungen nicht besonders zielführend. Wer allerdings einen guten Überblick erlangen möchte, ohne sich zu schnell in Feinheiten zu verlieren, dem sei das Buch „Öffentliches Recht“ von Hans-Wolfgang Arndt und Thomas Fetzer empfohlen.

Alle relevanten Themen sind hier zumindest angesprochen und die wichtigsten Fragen werden geklärt. Natürlich reicht das Buch nicht zur Examensvorbereitung aus, für einen guten Überblick oder das Wissen im Grundstudium eignet es sich sehr wohl.

Wenn du den Gutachtenstil beherrschst, hast du schon einen sehr großen Teil deines juristischen Handwerks und somit deiner Jura Basics gelernt.

4. Strafrecht: Leichter zu überblicken, dafür verhältnismäßig viel zum Auswendiglernen

Für viele Studenten ist das Strafrecht vor allem zu Beginn des Studiums das Rechtsgebiet mit dem sie am besten zurechtkommen. Das liegt zum einen daran, dass einige Straftatbestände und bestimmte Gesetze aus Tatort und anderen Krimis bekannt sind und zum anderen kommt es wohl auch daher, dass der Stoff zunächst überschaubarer ist.

Das Strafrecht setzt sich zusammen aus dem allgemeinen (AT) und dem besonderen Teil (BT). Das allgemeine Strafrecht, abgekürzt AT, sind dabei die vor die Klammer gezogenen Regeln, die grundsätzlich für alle Straftatbestände gelten und die nur noch von diesen konkretisiert werden. So befinden sich im Strafrecht AT zum Beispiel Vorschriften bezüglich des Vorsatzes, der verschiedenen Form von Täterschaft und Teilnahme oder der Notwehr.

Der besondere Teil des Strafrechts hingegen sind die konkreten Straftatbestände wie zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl oder Mord. Wer den allgemeinen Teil beherrscht, muss nur noch die relevanten Aufbauschemata und Definitionen für die Straftatbestände des besonderen Teils zu lernen, um ein solides Grundwissen im Strafrecht zu erlangen. Im fortgeschrittenen Studium werden Streitentscheidungen ein weiterer wichtiger Faktor für gute Klausuren werden, doch wer bereits ein solides Grundwissen hat, der wird es auch hier einfacher haben, denn man stößt dann quasi wie von alleine auf die entscheidenden Streitigkeiten.

Für Literaturempfehlungen gilt oben Gesagtes, doch für einen groben Überblick über das Strafrecht eignen sich die Bücher von Christian Jäger sehr. Da die Bücher auf die verschiedenen Teile aufgeteilt sind, sind diese sogar für die Examensvorbereitung zu gebrauchen. Wer also günstig die Möglichkeit hat, diese Bücher nach und nach zu erwerben, der macht in der Regel auch langfristig nichts falsch. Selbstverständlich darf ein eigenes StGB nicht fehlen.
 

5. Zivilrecht: Jetzt kommt es dicke

Wer sich den Abschnitt zum Öffentlichen Recht und zum Strafrecht durchgelesen hat, der wird möglicherweise erfreut sein, wie verhältnismäßig einfach man doch zu einem soliden Grundwissen kommen kann. Für das Zivilrecht gilt das leider nicht, denn nicht umsonst ist das Zivilrecht der wichtigste und größte Teil des 1. Staatsexamens.

Grundsätzlich gibt es hier schon einmal mehr verschiedene Disziplinen als bei den anderen Rechtsgebieten.

Wie auch im Strafrecht gibt es einen Allgemeinen Teil. Hier werden wieder die grundsätzlich geltenden Regelungen und Ausgestaltungen des Rechts festgehalten. Dazu zählen zum Beispiel die Geschäftsfähigkeit, Formen der Stellvertretung aber auch Fristen. Einen besonders wichtigen Teil machen zudem die Voraussetzungen für Rechtsgeschäfte und Verträge aus.

Darüber hinaus gibt es jedoch noch viele weitere Disziplinen, die unbedingt beherrscht werden müssen. Für den Anfang sind vor allem der allgemeine Teil und das Schuldrecht wichtig. Leider spaltet sich jedoch auch das Schuldrecht wiederum in einen allgemeinen und einen besonderen Teil auf.

Im weiteren Verlauf wird dann das Sachenrecht immer wichtiger, was sich wiederum in mobiliares und immobiliares Sachenrecht aufteilt. Es geht also entweder um Sachen, die tatsächlich einfach beweglich sind oder vor allem um Grundstücke und deren rechtlichen Erwerb etc.

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Ebenfalls wichtige Hauptdisziplinen, glücklicherweise jedoch mit deutlich weniger Umfang, sind das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht. Doch auch das ist leider noch lange nicht alles, denn zu diesen verschiedenen Ausrichtungen des Zivilrechts kommen noch viele weitere Nebengebiete wie zum Beispiel das Erbrecht, Arbeitsrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht. Diese spielen allerdings erst bei den großen Übungen eine Rolle und selbst zu diesem Zeitpunkt sind sie noch eher ein Randphänomen. Später zum Examen hingegen müssen auch die Nebengebiete selbstverständlich beherrscht werden.

Wie also soll man einen guten Überblick über das Zivilrecht erlangen? Mut zur Lücke bietet sich an, ist jedoch ein mehr als riskantes Unterfangen und wird im Zweifel damit belohnt, das wichtige Zusammenhänge nicht verstanden oder gar nicht erst erkannt werden.

Der Trick ist daher zunächst vom Groben zu kommen und sich dann ins Feine vorzuarbeiten. Wer einen guten Überblick haben möchte, muss den allgemeinen Teil beherrschen. Er ist die Grundlage und wird von allem anderen vorausgesetzt. Danach sollten vor allem Schuld- und Sachenrecht beherrscht werden. Den meisten Mitstudenten ist man bereits dann im Vorteil, wenn diese Grunddisziplinen beherrscht werden und ein Überblick darüber besteht, was es noch so gibt und was es im Grunde bedeutet. Wer dann noch die wichtigsten Normen des Bereicherungs- und Deliktsrechts kennt und darüber hinaus zumindest grob verstanden hat, worum es sich bei den Nebengebieten handelt. Der hat einen großen Vorsprung einem Großteil seiner Kommilitonen gegenüber.

Bücher und Skripten gibt es in so einer Hülle und Fülle dass sich Literaturempfehlungen tatsächlich überhaupt nicht lohnen. Wer auf Literatursuche ist, sollte gängige Werke und Anbieter von Skripten testen und sich einlesen, mit welchen davon er zurecht kommt, inhaltlich sind diese fast alle gut und umfassend.

Wer das Privileg hat, Markierungen im Gesetz machen zu dürfen, dem sei empfohlen gerade in Randgebieten oder weniger sicher beherrschten Bereichen des Gesetzes die wichtigsten Normen zu markieren und Besonderheiten zu unterstreichen. Wie gesagt, bei der Masse an Stoff ist bereits ein solides Grundwissen und ein grober Überblick über die Randgebiete ein Trumpf für Klausuren!

Als letzter Tipp für deine zivilrechtlichen Klausuren soll dir eine kleine Lernhilfe in Form einer Eselsbrücke helfen, denn die Prüfungsreihenfolge der Ansprüche ist festgelegt und muss eingehalten werden.

Viel Quatsch schreibt der Bearbeiter.

Du beginnst nämlich immer mit vertraglichen Anspruchsgrundlagen. Zum Beispiel dem Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus § 433 II BGB.

Darauf folgen quasi-vertragliche Ansprüche, wie zum Beispiel die c.i.c.

Als drittes werden sachenrechtliche Ansprüche, daraufhin Ansprüche aus dem Deliktrecht und schließlich aus dem Bereicherungsrecht geprüft.
 

Du siehst, selbst für solide Jura Grundlagen musst du einiges beherrschen. Dennoch siehst du auch, dass es dafür einen zumindest halbwegs überschaubaren Weg gibt. Mache dir einen guten Plan, verschaffe dir einen Überblick und vor allem lerne den Gutachtenstil zu beherrschen und Stück für Stück wird dir Jura immer leichter fallen!

LSP Lindemann Schwennicke & Partner
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