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Verfasst von Finn Holzky

TOP 5 - Überblick Grundwissen Jura

Diese Jura Basics solltest du als angehende:r Jurist:in wissen, meinst du nicht?

Das Jurastudium ist bekanntermaßen kein kurzes Studium, gilt nicht umsonst als außerordentlich anspruchsvoll und hat durch die spezifische Struktur, die auf das Bestehen des 1. Staatsexamens ausgerichtet ist, einige Besonderheiten. Um sicherzustellen, dass das Studium nicht zu einer endlosen Herausforderung wird, sondern dennoch vergleichsweise reibungslos verläuft, ist ein grundlegendes Verständnis für die Rechtswissenschaft und ein solides Fundament an juristischem Wissen unerlässlich. In diesem Artikel haben wir für dich das Basiswissen zusammengefasst, welches du nach den ersten Semestern unbedingt beherrschen solltest

1. Der Gutachtenstil für Jurist:innen

Der Gutachtenstil ist eine essenzielle Fertigkeit für Jurist:innen, die bei der Lösung von juristischen Klausuren und Hausarbeiten angewendet wird. Er zeichnet sich durch eine strukturierte Herangehensweise an die rechtliche Problemlösung aus und ist daher von entscheidender Bedeutung für angehende Jurist:innen. Wichtig zu wissen ist, das es Unterschiede zwischen dem Gutachtenstil und dem Urteilsstil gibt. Während im ersten Staatsexamen ist der Gutachtenstil wichtig ist, gewinnt der Urteilsstil im zweiten Staatsexamen an Bedeutung.

  1. Der Obersatz: ​Im Obersatz wird die zu klärende Rechtsfrage aufgeworfen, sowie der tatsächliche Sachverhalt und dessen mögliche Rechtsfolge anhand der entsprechenden Normen zitiert. Wichtig ist, dass dies jedoch nicht als Frage, sondern als Aussage im Konjunktiv erfolgt.
    Beispiel: "Indem T (Täter) den O (Opfer) mit der Faust geschlagen hat, könnte er eine Körperverletzung gemäß § 223 I StGB begangen haben."
     
  2. Voraussetzungen und Definitionen: Im nächsten Schritt werden die tatbestandlichen Voraussetzungen genannt und gegebenenfalls rechtliche Begriffe definiert. Hierfür wird nun nicht mehr der Konjunktiv angewendet, denn die Definition findet zunächst abstrakt, also vom Fall losgelöst statt.
    Beispiel: "Hierfür müsste T den O körperlich misshandelt oder an dessen Gesundheit geschädigt haben."
     
  3. Subsumtion: Die Subsumtion ist der zentrale Schritt des Gutachtens, in dem der konkrete Sachverhalt mit den rechtlichen Voraussetzungen verglichen wird. Es wird analysiert, ob die gegebenen Fakten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Was den Schlussfolgerungsprozess bei der Subsumtion angeht, empfiehlt es sich, die Begriffe weshalb, deshalb, daher oder somit bewusst einzusetzen. 
    Beispiel: T versetzte dem O einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht. Dies stellt, in Verbindung mit der Verursachung von Schmerzen im Gesicht des O, offensichtlich eine üble und unangemessene Behandlung dar, die das körperliche Wohlbefinden des O auch erheblich beeinträchtigt, weshalb eine körperliche Misshandlung i. S. v. § 223 I StGB vorliegt.
     
  4. Conclusio: In der Conclusio wird das Ergebnis der Subsumtion zusammengefasst und die zuvor aufgeworfene Rechtsfrage beantwortet.
    Beispiel: "Folglich hat sich T wegen Körperverletzung gem. § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht."
     

Ausnahmen im Gutachtenstil

Es gibt Ausnahmefälle, in denen auch der Urteilsstil im Rahmen eines juristischen Gutachtens angewendet werden darf. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Wörter, die im Urteilsstil verwendet werden, im Gutachtenstil vermieden werden sollten, da sie das Ergebnis vorwegnehmen. Ein sicheres Beherrschen des Gutachtenstils ist daher besonders in den ersten Semestern entscheidend.

Wenn du den Gutachtenstil beherrschst, hast du schon einen sehr großen Teil deines juristischen Handwerks und somit deiner Jura Basics gelernt.

2. Die inhaltlichen Basics

Wenn du den Gutachtenstil beherrschst, hast du schon einen sehr großen Teil deines juristischen Handwerks und somit deiner Jura Basics gelernt. Nun kommt natürlich noch eine Menge Stoff auf dich zu. Hier gilt es auch nichts schönzureden, denn spätestens mit der Examensvorbereitung wirst du merken, wie viel du wirklich wissen musst. Dennoch, gerade für das juristische Verständnis, aber auch bei der Lösung unbekannter Rechtsfragen, hilft dir ein juristisches Grundgerüst ungemein weiter.

Grundsätzlich gibt es rein technisch gesehen das Recht zwischen Privatleuten, das gemeinhin als Zivilrecht bezeichnet wird und das Öffentliche Recht, dass Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt. Unter das Öffentliche Recht fällt somit genau genommen auch das Strafrecht.

In der Praxis werden jedoch die drei Rechtsgebiete „Zivilrecht“, „Öffentliches Recht“ und „Strafrecht“ unterschieden. Neben diesen Inhalten werden dir im Jura Studium planmäßig noch Grundfächer begegnen, die Grundzüge des Rechts behandeln. Typisch hierfür sind Rechtsgeschichte, Verfassungslehre oder Rechtsvergleiche. Deren Relevanz für das Examen und vor allem spätere Jobs ist jedoch überschaubar. Dennoch sind sie nicht völlig zu vernachlässigen, gerade in der mündlichen Prüfung sind Einstiegsfragen aus diesem Gebiet keine Seltenheit!

 

3. Öffentliches Recht: Das musst du kennen!

Damit das breite Gebiet des Öffentlichen Rechts nicht zu deiner Achillesferse wird, musst du zwei Grunddisziplinen beherrschen. Das sind zum einen das Wissen über die Grundrechte sowie das Staatsorganisationsrecht und zum anderen das des Verwaltungsrechts. Beide oder wenn man genau sein möchte, alle drei Themengebiete sind die Basis für alle weiterführenden Themen. Vor allem die Grundrechte sind besonders relevant, weil sie immer wieder in die juristische Argumentation bei fast allen Rechtsfragen im Öffentlichen Recht mit einfließen.

Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland noch einen spezifischen Teil im Öffentlichen Recht. Daher kann man also schon bei der Wahl des Bundeslandes auf einiges achten. 

Selbstverständlich gibt es zu jedem der Themen eine Vielzahl an Lehrbüchern und Skripten. Wer allerdings einen guten Überblick erlangen möchte, ohne sich zu schnell in Feinheiten zu verlieren, dem sei das Buch „Öffentliches Recht“ von Hans-Wolfgang Arndt und Thomas Fetzer empfohlen. Zwar reicht das Buch nicht zur Examensvorbereitung aus, für einen guten Überblick oder das Wissen im Grundstudium eignet es sich sehr wohl. Was ebenfalls hilft, sind unsere 10 Merkhilfen zum Thema, die du hier findest. 

 

4. Strafrecht: Leichter zu überblicken, dafür verhältnismäßig viel zum Auswendiglernen

Für viele Student:innen ist das Strafrecht vor allem zu Beginn des Studiums das Rechtsgebiet mit dem sie am besten zurechtkommen. Das liegt zum einen daran, dass einige Straftatbestände und bestimmte Gesetze aus Tatort und anderen Krimis bekannt sind und zum anderen kommt es wohl auch daher, dass der Stoff zunächst überschaubarer ist.

Das Strafrecht setzt sich zusammen aus dem allgemeinen (AT) und dem besonderen Teil (BT). Das allgemeine Strafrecht, abgekürzt AT, sind dabei die vor die Klammer gezogenen Regeln, die grundsätzlich für alle Straftatbestände gelten und die nur noch von diesen konkretisiert werden. So befinden sich im Strafrecht AT zum Beispiel Vorschriften bezüglich des Vorsatzes, der verschiedenen Form von Täterschaft und Teilnahme oder der Notwehr.

Der besondere Teil des Strafrechts hingegen sind die konkreten Straftatbestände wie zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl oder Mord. Wer den allgemeinen Teil beherrscht, muss nur noch die relevanten Aufbauschemata und Definitionen für die Straftatbestände des besonderen Teils zu lernen, um ein solides Grundwissen im Strafrecht zu erlangen. Im fortgeschrittenen Studium werden Streitentscheidungen ein weiterer wichtiger Faktor für gute Klausuren werden, doch wer bereits ein solides Grundwissen hat, der wird es auch hier einfacher haben, denn man stößt dann quasi wie von alleine auf die entscheidenden Streitigkeiten.

Für Literaturempfehlungen gilt oben Gesagtes, doch für einen groben Überblick über das Strafrecht eignen sich die Bücher von Christian Jäger sehr. Da die Bücher auf die verschiedenen Teile aufgeteilt sind, sind diese sogar für die Examensvorbereitung zu gebrauchen. Selbstverständlich darf aber auch ein eigenes StGB nicht fehlen.

5. Zivilrecht: Eine komplexe Welt

Nach dem Durchlesen der Abschnitte über Öffentliches Recht und Strafrecht mag man sich über die verhältnismäßige Einfachheit freuen, mit der solides Grundwissen erlangt werden kann. Im Gegensatz dazu gestaltet sich das Zivilrecht als der wichtigste und umfangreichste Teil des 1. Staatsexamens.

Das Zivilrecht ist vielfältig gegliedert und umfasst verschiedene Disziplinen. Ähnlich dem Strafrecht gibt es einen Allgemeinen Teil, der grundlegende Regelungen wie Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Fristen festlegt. Besonders wichtig sind die Voraussetzungen für Rechtsgeschäfte und Verträge.

Neben dem Allgemeinen Teil ist vor allem das Schuldrecht von Bedeutung, welches sich wiederum in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gliedert. Das Sachenrecht, unterteilt in mobiliares und immobiliares Sachenrecht, wird im Verlauf ebenfalls entscheidend.

Weitere wichtige Disziplinen wie das Bereicherungsrecht und Deliktsrecht sind zwar weniger umfangreich, aber dennoch bedeutend. Hinzu kommen Nebengebiete wie Erbrecht, Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht, die zwar in den großen Übungen eine Rolle spielen, jedoch später für das Examen beherrscht werden müssen.

Um ein solides Verständnis zu erlangen, ist es ratsam, zunächst den Allgemeinen Teil zu beherrschen und sich dann auf Schuld- und Sachenrecht zu konzentrieren. Kenntnisse über Bereicherungs- und Deliktsrecht sowie ein grober Überblick über die Nebengebiete sind ebenfalls von Vorteil.

Für die Vorbereitung auf Klausuren können, sofern erlaubt,  Markierungen im Gesetz hilfreich sein, insbesondere in Randgebieten oder weniger vertrauten Bereichen. Ein solides Grundwissen und ein grober Überblick über alle Disziplinen sind entscheidend für den Erfolg in Klausuren. Zusätzlich können Eselsbrücken als Lernhilfen dienen, da die Prüfungsreihenfolge der Ansprüche festgelegt ist und eingehalten werden muss.

Du siehst, selbst für solide Jura Grundlagen musst du einiges beherrschen. Dennoch siehst du auch, dass es dafür einen zumindest halbwegs überschaubaren Weg gibt. Mache dir einen guten Plan, verschaffe dir einen Überblick und vor allem lerne den Gutachtenstil zu beherrschen und Stück für Stück wird dir Jura immer leichter fallen!

LSP Lindemann Schwennicke & Partner
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LSP Lindemann Schwennicke & Partner

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