Jurist: Wechsel von Großkanzlei ins Unternehmen

Verfasst von Finn Holzky. 

Von der Großkanzlei zum Unternehmensjuristen

Risiken und Chancen des Wechsels

Unter Quereinsteigern versteht man zwar eigentlich etwas anderes, in der juristischen Branche kann ein Wechsel von einer Großkanzlei in ein Unternehmen aber genauso gut als Quereinstieg bezeichnet werden. Dieser Wechsel ist heute keine Seltenheit mehr und er wird tendenziell noch häufiger zu beobachten sein. Dafür gibt es verschiedene Gründe und nicht zuletzt das Thema Work-Life-Balance spielt hier entscheidend mit hinein.

 

Ein Abstieg auf der Karriereleiter?

Auf den ersten Blick mag es so erscheinen, dass ein Schritt aus der Großkanzlei zu einem Unternehmen ein Rückschritt sei. Gerade aus finanzieller Sicht ist das häufig auch tatsächlich der Fall, denn während die großen Sozietäten bereits Berufseinsteiger mit 100.000 Euro brutto jährlich und sogar noch mehr locken, kommen selbst große Konzerne bei diesen Gehältern in der Regel nicht mit.

Bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern liegt das durchschnittliche Gehalt von Unternehmensjuristen bei rund 74.000 Euro brutto jährlich und es gibt nicht wenige Juristen, die auch deutlich weniger verdienen.

Die ganz großen Gehälter gibt es in der Regel nur als Syndikusanwalt oder als Angestellter mit hoher Personalverantwortung. Beispielhaft für Letzteres ist zum Beispiel der Leiter der Rechtsabteilung oder bei großen Rechtsabteilungen der Abteilungsleiter für ein bestimmtes Dezernat.

Doch genau bei der Personalverantwortung scheiden sich die Geister, was die Bewertung einer Position angeht. So ist es durchaus möglich, dass ein Jurist im Unternehmen zwar weniger als in der Großkanzlei verdient, seine Position ihm aber mehr Gestaltungsspielraum bietet. Das gilt umso mehr, wenn die Funktion nicht nur juristische Tätigkeiten, sondern auch Organisation und Management umfasst. Selbstverständlich gibt es aber auch Fälle, in denen es nicht umstritten ist, ob es sich um einen Abstieg handelt.

Wenn zum Beispiel ein Anwalt aus der Großkanzlei ausscheidet, um eine hohe Position innerhalb eines Großkonzerns einzunehmen, ist dies in der Regel sogar ein Aufstieg und das auch aus finanzieller Perspektive.

Willst du den Sprung ins Unternehmen wagen?

Was sind häufige Gründe für den Wechsel?

Abgesehen von persönlichen oder privaten Gründen gibt es eine Vielzahl von Motiven, weshalb Juristen aus den Großkanzleien in die freie Wirtschaft und somit in Unternehmen wechseln. Der wohl häufigste Grund ist die fehlende Aussicht auf eine Partnerschaft. Für viele Juristen ist eine ebensolche trotz der geringen Wahrscheinlichkeit nach wie vor das Nonplusultra und der Moment in dem klar wird, dass es nicht mehr zu einer Partnerschaft kommen wird, ist für viele Anwälte daher eine automatische Motivationskrise. Betrachtet man die Zahlen der Anwälte im Verhältnis zu denen der Partner wird aber schnell klar, dass dieses Ziel für viele Anwälte immer unerreicht bleiben wird. Es gibt also dementsprechend häufig diesen Beweggrund, um eine Großkanzlei zu verlassen. 

Zumindest verwandt mit diesem Motiv für den Wechsel ist auch die Suche nach der geringeren Arbeitsbelastung. Vor allem, wenn die Partnerschaft nicht in Aussicht steht, steht das Gehalt, auch wenn es natürlich sehr hoch ist, für viele Juristen häufig in einem Missverhältnis zum Arbeitsaufwand.

Mach dir selbst ein Bild von den juristischen Gehältern! 

Häufig gilt daher das Motto, hart zu arbeiten und für die Partnerschaft zu kämpfen, mit der dann das ganz große Geld bei möglicherweise geringerem persönlichen Einsatz kommen wird. Fällt diese Aussicht weg, wird die immer noch hohe Arbeitsbelastung in den Großkanzleien schnell zum Problem und es wird nach Auswegen gesucht. Auch wenn die freie Wirtschaft ebenfalls viel Engagement von ihren Mitarbeitern verlangt, sind die durchschnittlichen Arbeitszeiten für Unternehmensjuristen doch deutlich geringer, als in den meisten Sozietäten. Die Work-Life-Balance ist somit ein gewichtiges Argument für den Wechsel.

Schließlich ist es noch die Aussicht auf neue Aufgabengebiete und mehr persönliche Verantwortung. Häufig haben Juristen, die später in ein Unternehmen wechseln, eben dieses bereits früher als Anwalt einer Kanzlei und im Rahmen eines Mandats betreut. 

Während der Anwalt jedoch nur eines von vielen Rädchen in einer Kanzlei ist und zudem in der Regel mehrere verschiedene Mandate betreut und immer wieder auch nur bestimmte Aspekte zu sehen bekommt, sind Unternehmensjuristen häufig mehr in das Unternehmen eingebunden, arbeiten interdisziplinär mit verschiedenen Abteilungen zusammen und werden so zum Allrounder mit einem deutlich abwechslungsreicheren Arbeitsalltag. Ebenfalls ein Argument, um einen Wechsel in ein Unternehmen vorzunehmen.

Der wohl häufigste Grund ist die fehlende Aussicht auf eine Partnerschaft.

Gefahren beim Wechsel – So reagieren Kanzleien

Üblicherweise ist ein Wechsel in ein Unternehmen deutlich weniger problematisch als zum Beispiel zu einer konkurrierenden Kanzlei oder gar eine eigene Kanzleigründung. Das liegt vor allem daran, dass keine Mandanten „geklaut“ werden können bzw. ein Verlust von Mandanten weniger wahrscheinlich ist. Auch der gewechselte Anwalt kann nur in den seltensten Fällen eine ganze Kanzlei als juristischen Partner eines Unternehmens ersetzen.

Dennoch kann es auch hier zu Compliance Problemen kommen, nämlich immer dann, wenn der Jurist zuvor als Anwalt auch für Unternehmen tätig war, die in Konkurrenz zu dem neuen Arbeitgeber stehen. Dann hatte der Anwalt mitunter Einblick in vertrauliche Unterlagen oder kennt Risikobereiche des Konkurrenzunternehmens und ist somit aus juristischer Sicht nicht ganz sauber. In diesen Fällen gibt es häufig sogenannte Chinese Walls, die innerhalb der Kanzlei vor einem Wechsel errichtet werden und die verhindern sollen, dass solche Informationen an den wechselwilligen Anwalt geraten. 

Zudem gibt es die Möglichkeit von Vereinbarungen über Stillschweigen und sogar mit Androhung von Strafzahlungen oder zumindest eine Abklingzeit für den Wechsel.

Aus der Praxis wird aber berichtet, dass Kanzleien und Unternehmen in der Regel gut miteinander auskommen und so auch der Wechsel vereinfacht stattfinden kann. Auch die eigenen Mitarbeiter, soweit der Wechsel sauber verläuft, werden häufig von der Kanzlei unterstützt. Ein Wechsel von einer Großkanzlei in ein Unternehmen ist also zumeist eher unproblematisch und in einigen Fällen wird er sogar wohlwollend gesehen, wenn dadurch eine engere Verbindung zwischen Kanzlei und Unternehmen hergestellt wird.

 

Wechselwillige Anwälte in Großkanzleien haben häufig die Qual der Wahl, denn üblicherweise sind sie gesuchtes Personal und können sich das Unternehmen aussuchen und haben gleichzeitig noch die Chance, in andere Kanzleien zu wechseln oder sogar die Gründung zu wagen. Gerade der Wechsel in ein Unternehmen läuft dabei häufig ruhig vonstatten und ist daher eine durchaus beliebte Wahl bei Anwälten in großen Sozietäten.

breaking.through UG
undefined

breaking.through UG

Alle relevanten Infos auf einen Blick.