Jurist: Wechsel von Großkanzlei ins Unternehmen

Verfasst von Finn Holzky

Von der Großkanzlei zum Unternehmensjuristen

Risiken und Chancen des Wechsels

Unter Quereinsteigern versteht man zwar eigentlich etwas anderes, in der juristischen Branche kann ein Wechsel von einer Großkanzlei in ein Unternehmen aber genauso gut als Quereinstieg bezeichnet werden. Dieser Wechsel ist heute keine Seltenheit mehr und er wird tendenziell noch häufiger zu beobachten sein. Dafür gibt es verschiedene Gründe und nicht zuletzt das Thema Work-Life-Balance spielt hier entscheidend mit hinein.

 

Ein Abstieg auf der Karriereleiter?

Rückschritt erscheinen. Gerade aus finanzieller Sicht ist das häufig auch tatsächlich der Fall, denn während die Gehälter bei Großkanzleien ihrem Namen mehr als gerecht werden und bereits Berufseinsteiger mit 100.000 Euro jährlich (oder mehr) locken, können selbst große Konzerne bei diesen Gehältern in der Regel nicht mithalten. 

Bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern liegt das durchschnittliche Gehalt von Unternehmensjurist:innen bei rund 74.000 Euro brutto jährlich und es gibt nicht wenige Juristen, die auch deutlich weniger verdienen.

Das Gehalt von Syndikusanwält:innen oder Angestellten mit hoher Personalverwaltung fällt in der Regel höher aus. Beispielhaft für Letzteres ist zum Beispiel der/die Leiter:in der Rechtsabteilung oder bei großen Rechtsabteilungen der/die Abteilungsleiter:in für ein bestimmtes Dezernat.

Doch genau bei der Personalverantwortung scheiden sich die Geister, was die Bewertung einer Position angeht. So ist es durchaus möglich, dass ein Jurist im Unternehmen zwar weniger als in der Großkanzlei verdient, seine Position ihm aber mehr Gestaltungsspielraum bietet. Das gilt umso mehr, wenn die Funktion nicht nur juristische Tätigkeiten, sondern auch Organisation und Management umfasst. Selbstverständlich gibt es aber auch Fälle, in denen es nicht umstritten ist, ob es sich um einen Abstieg handelt.

Wenn zum Beispiel ein Anwalt aus der Großkanzlei ausscheidet, um eine hohe Position innerhalb eines Großkonzerns einzunehmen, ist dies in der Regel sogar ein Aufstieg – auch aus finanzieller Perspektive.

Was sind häufige Gründe für den Wechsel?

Üblicherweise ist ein Wechsel in ein Unternehmen deutlich weniger problematisch als zum Beispiel zu einer konkurrierenden Kanzlei oder gar eine eigene Kanzleigründung. Das liegt vor allem daran, dass keine Mandanten „geklaut“ werden können bzw. ein Verlust von Mandanten weniger wahrscheinlich ist. Auch der gewechselte Anwalt kann nur in den seltensten Fällen eine ganze Kanzlei als juristischen Partner eines Unternehmens ersetzen.

Dennoch kann es auch hier zu Compliance Problemen kommen, nämlich immer dann, wenn der Jurist zuvor als Anwalt auch für Unternehmen tätig war, die in Konkurrenz zu dem neuen Arbeitgeber stehen. Dann hatte der Anwalt mitunter Einblick in vertrauliche Unterlagen oder kennt Risikobereiche des Konkurrenzunternehmens und ist somit aus juristischer Sicht nicht ganz sauber. In diesen Fällen gibt es häufig sogenannte Chinese Walls, die innerhalb der Kanzlei vor einem Wechsel errichtet werden und die verhindern sollen, dass solche Informationen an den wechselwilligen Anwalt geraten. 

Zudem gibt es die Möglichkeit von Vereinbarungen über Stillschweigen und sogar mit Androhung von Strafzahlungen oder zumindest eine Abklingzeit für den Wechsel.

Aus der Praxis wird aber berichtet, dass Kanzleien und Unternehmen in der Regel gut miteinander auskommen und so auch der Wechsel vereinfacht stattfinden kann. Auch die eigenen Mitarbeiter, soweit der Wechsel sauber verläuft, werden häufig von der Kanzlei unterstützt. Ein Wechsel von einer Großkanzlei in ein Unternehmen ist also zumeist eher unproblematisch und in einigen Fällen wird er sogar wohlwollend gesehen, wenn dadurch eine engere Verbindung zwischen Kanzlei und Unternehmen hergestellt wird.

Häufig gilt daher das Motto, hart zu arbeiten und für die Partnerschaft zu kämpfen, mit der dann das ganz große Geld bei möglicherweise geringerem persönlichen Einsatz kommen wird. Fällt diese Aussicht weg, wird die immer noch hohe Arbeitsbelastung in den Großkanzleien schnell zum Problem und es wird nach Auswegen gesucht. Auch wenn die freie Wirtschaft ebenfalls viel Engagement von ihren Mitarbeitern verlangt, sind die durchschnittlichen Arbeitszeiten für Unternehmensjuristen doch deutlich geringer, als in den meisten Sozietäten. Die Work-Life-Balance ist somit ein gewichtiges Argument für den Wechsel.

Schließlich ist es noch die Aussicht auf neue Aufgabengebiete und mehr persönliche Verantwortung. Häufig haben Jurist:innen, die später in ein Unternehmen wechseln, eben dieses bereits früher als Anwalt einer Kanzlei und im Rahmen eines Mandats betreut. 

Während der Anwalt bzw. die Anwältin jedoch nur eines von vielen Rädchen in einer Kanzlei ist und zudem in der Regel mehrere verschiedene Mandate betreut und immer wieder auch nur bestimmte Aspekte zu sehen bekommt, sind Unternehmensjurist:innen häufig mehr in das Unternehmen eingebunden, arbeiten interdisziplinär mit verschiedenen Abteilungen zusammen und werden so zu Allroundern mit einem deutlich abwechslungsreicheren Arbeitsalltag. Ebenfalls ein Argument, um einen Wechsel in ein Unternehmen vorzunehmen.

Der wohl häufigste Grund ist die fehlende Aussicht auf eine Partnerschaft.

Gefahren beim Wechsel – So reagieren Kanzleien

Üblicherweise ist ein Wechsel in ein Unternehmen deutlich weniger problematisch als zum Beispiel zu einer konkurrierenden Kanzlei oder gar eine eigene Kanzleigründung. Das liegt vor allem daran, dass keine Mandanten „geklaut“ werden können bzw. ein Verlust von Mandanten weniger wahrscheinlich ist. Auch der gewechselte Anwalt kann nur in den seltensten Fällen eine ganze Kanzlei als juristischen Partner eines Unternehmens ersetzen.

Dennoch kann es auch hier zu Compliance Problemen kommen, nämlich immer dann, wenn Jurist:innen zuvor als Anwält:innen auch für Unternehmen tätig waren, die in Konkurrenz zu dem neuen Arbeitgeber stehen. Dann hatte der Anwalt mitunter Einblick in vertrauliche Unterlagen oder kennt Risikobereiche des Konkurrenzunternehmens und ist somit aus juristischer Sicht nicht ganz sauber. In diesen Fällen gibt es häufig sogenannte Chinese Walls, die innerhalb der Kanzlei vor einem Wechsel errichtet werden und die verhindern sollen, dass solche Informationen an den wechselwilligen Anwalt oder die Anwältin geraten. 

Zudem gibt es die Möglichkeit von Vereinbarungen über Stillschweigen und sogar mit Androhung von Strafzahlungen oder zumindest eine Abklingzeit für den Wechsel.

Aus der Praxis wird aber berichtet, dass Kanzleien und Unternehmen in der Regel gut miteinander auskommen und so auch der Wechsel vereinfacht stattfinden kann. Auch die eigenen Mitarbeiter:innen, soweit der Wechsel sauber verläuft, werden häufig von der Kanzlei unterstützt. Ein Wechsel von einer Großkanzlei in ein Unternehmen ist also zumeist eher unproblematisch und in einigen Fällen wird er sogar wohlwollend gesehen, wenn dadurch eine engere Verbindung zwischen Kanzlei und Unternehmen hergestellt wird.

 

Wechselwillige Anwält:innen in Großkanzleien haben häufig die Qual der Wahl, denn üblicherweise sind sie gesuchtes Personal und können sich das Unternehmen aussuchen und haben gleichzeitig noch die Chance, in andere Kanzleien zu wechseln oder sogar die Gründung zu wagen. Gerade der Wechsel in ein Unternehmen läuft dabei häufig ruhig vonstatten und ist daher eine durchaus beliebte Wahl bei Anwält:innen in großen Sozietäten.