Unter Quereinsteigern versteht man zwar eigentlich etwas anderes, in der juristischen Branche kann ein Wechsel von einer Großkanzlei in ein Unternehmen aber genauso gut als Quereinstieg bezeichnet werden. Dieser Wechsel ist heute keine Seltenheit mehr und er wird tendenziell noch häufiger zu beobachten sein. Dafür gibt es verschiedene Gründe und nicht zuletzt das Thema Work-Life-Balance spielt hier entscheidend mit hinein.
Ein Abstieg auf der Karriereleiter?
Auf den ersten Blick mag es so erscheinen, dass ein Schritt aus der Großkanzlei zu einem Unternehmen ein Rückschritt sei. Gerade aus finanzieller Sicht ist das häufig auch tatsächlich der Fall, denn während die großen Sozietäten bereits Berufseinsteiger mit 100.000 Euro brutto jährlich und sogar noch mehr locken, kommen selbst große Konzerne bei diesen Gehältern in der Regel nicht mit.
Bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern liegt das durchschnittliche Gehalt von Unternehmensjuristen bei rund 74.000 Euro brutto jährlich und es gibt nicht wenige Juristen, die auch deutlich weniger verdienen.
Die ganz großen Gehälter gibt es in der Regel nur als Syndikusanwalt oder als Angestellter mit hoher Personalverantwortung. Beispielhaft für Letzteres ist zum Beispiel der Leiter der Rechtsabteilung oder bei großen Rechtsabteilungen der Abteilungsleiter für ein bestimmtes Dezernat.
Doch genau bei der Personalverantwortung scheiden sich die Geister, was die Bewertung einer Position angeht. So ist es durchaus möglich, dass ein Jurist im Unternehmen zwar weniger als in der Großkanzlei verdient, seine Position ihm aber mehr Gestaltungsspielraum bietet. Das gilt umso mehr, wenn die Funktion nicht nur juristische Tätigkeiten, sondern auch Organisation und Management umfasst. Selbstverständlich gibt es aber auch Fälle, in denen es nicht umstritten ist, ob es sich um einen Abstieg handelt.
Wenn zum Beispiel ein Anwalt aus der Großkanzlei ausscheidet, um eine hohe Position innerhalb eines Großkonzerns einzunehmen, ist dies in der Regel sogar ein Aufstieg und das auch aus finanzieller Perspektive.