Plan B: Notwendig aber auch legitim
Es ist ein altbekanntes Spiel zwischen Bewerber:innen und Arbeitgebern. Man wünscht sich auf beiden Seiten schnelle Zusagen, möchte aber selbst den größtmöglichen Spielraum haben, alle infrage kommenden Möglichkeiten zu sichten.
Was üblicherweise unter dem Deckmantel des Schweigens und unter „auf Zeit spielen“ läuft, kann nun offen und transparent sein, soweit bestimmte Grundregeln eingehalten werden. Wer eine Wahlstation im Ausland sucht, der sollte bzw. muss eine Option in der Hinterhand haben, für den Fall, dass die Auslandsstation nicht möglich ist.
Das kann und sollte daher auch so kommuniziert werden. Gegenüber der gewünschten Station, vor allem aber auch gegenüber Arbeitgebern, die man direkt mit dieser Argumentation und diesen Beweggründen kontaktiert. Das muss natürlich höflich und unter Darlegung der Gründe, weshalb eine Auslandstation gerade vorzugswürdig wäre, die „Plan B Station“ aber ebenfalls sehr geeignet, nur eben nicht im Ausland gelegen sei, geschehen. Es wird Arbeitgeber geben, die diese Rolle als „Plan B“ ablehnen, es wird jedoch mehr als genug Unternehmen, Kanzleien und öffentliche Stellen geben, die mit dieser Problematik vertraut und bereit sind, passenden Kandidaten den Rücken zu stärken und eine Absicherung zu bieten.
Die Wahlstation ist und bleibt in erster Linie eine große Chance. Dass mit ihr ein gewisser Stress einhergeht, kann nicht geleugnet werden. Es lohnt sich allerdings, diesen früh anzugehen und die eigenen Möglichkeiten rechtzeitig zu prüfen. Wer früh mit der Suche beginnt, verschiedene Optionen miteinander vergleicht und die Wahlstation an den eigenen beruflichen Zielen ausrichtet, schafft gute Voraussetzungen dafür, eine passende Stelle zu finden. Ob Ausland, Kanzlei, Unternehmen, Behörde oder Verband: Die Wahlstation bietet die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, das eigene Netzwerk zu erweitern und möglicherweise bereits den Grundstein für den späteren Berufseinstieg zu legen.