Wahlstation Planung

Verfasst von Finn Holzky|Veröffentlicht am 10.09.2026

Wahlstation: Das musst du jetzt berücksichtigen

Welche Möglichkeiten dir offenstehen und worauf du bei der Auswahl deiner Wahlstation achten solltest.

📄 Auf einen Blick
 

  1. In- und Ausland: Was spricht überhaupt für oder gegen eine Station im Ausland?
  2. Nicht immer ist das Ausland die beste Wahl 
  3. Kanzlei, Unternehmen, Behörde oder Verband?
  4. Wahlstation strategisch nutzen 
  5. Plan B: Notwendig aber auch legitim

Bei der Auswahl der Wahlstation wird Referendar:innen der größtmögliche Spielraum während des gesamten Referendariats eingeräumt. Das eröffnet Möglichkeiten, sorgt jedoch bei vielen Referendar:innen für Stress. Wohin die Reise gehen kann, welche Stationen sich möglicherweise besonders anbieten und warum die frühzeitige Planung der Wahlstation besonders wichtig ist, ist Thema dieses Artikels.

In- und Ausland: Was spricht überhaupt für oder gegen eine Station im Ausland?

Während die meisten Justizausbildungsgesetze der Bundesländer während der ersten Stationen gar keine oder nur sehr begrenzte Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte bereithalten, kann die Wahlstation grundsätzlich auch im Ausland absolviert werden. Das ist natürlich noch einmal eine Chance für Referendar:innen, für die sich an das zweite Examen häufig der erste und nach wie vor überwiegend in Deutschland befindliche Job anschließt.

Andererseits ist die zeitliche Nähe zum zweiten Examen für viele Referendar:innen auch ein Grund, die Wahlstation bei einem potenziellen Arbeitgeber und somit überwiegend im Inland zu absolvieren.

Es kommt also darauf an, worauf man aus ist, welche Voraussetzungen man mitbringt und nicht zuletzt darauf, wie klar sich die Zukunftspläne bereits darstellen. Für eine Wahlstation im Ausland spricht aus professioneller Sicht vieles. Berufserfahrung im Ausland schadet nie, Sprachkenntnisse werden verbessert, Soft Skills erlernt und Kontakte geschlossen. Arbeitgeber wie Kanzleien und Unternehmen schätzen Auslandserfahrung und suchen gezielt nach Kandidat:innen, die sich bereits in anderen Kulturen oder jedenfalls einem anderen Umfeld beweisen konnten. Aus persönlicher Sicht gibt es ebenfalls ausreichend Gründe, weshalb eine Auslandsstation attraktiv ist. Auch wenn die Bezahlung im Referendariat überschaubar ist, ergibt sich die Möglichkeit, bezahlt Zeit im Ausland zu verbringen. Da auch einige Urlaubstage zur Verfügung stehen, steht verlängerten Wochenenden üblicherweise nichts entgegen. Zudem prägt das Kennenlernen neuer Kulturen, Menschen und Arbeitswelten einen Menschen und ermöglicht den Blick über den Tellerrand. Die Persönlichkeit entwickelt sich weiter und direkt nach dem Examen kann ein Tapetenwechsel nicht schaden.

Wer es darauf anlegt, der kann zudem seine Wahlstation in angenehmeren Gefilden verbringen, sei es nun die gewünschte skandinavische Kühle in Hochsommer oder südländische Wärme im Winter.

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Nicht immer ist das Ausland die beste Wahl

Doch es gibt auch Argumente, die gegen eine Wahlstation im Ausland sprechen. Wie bereits angeklungen, suchen mit Abstand die meisten Absolventen der Rechtswissenschaften nach wie vor nach Jobs in Deutschland und das macht mit Blick auf die überwiegenden Ausbildungsinhalte auch Sinn. Wenn man daher das Ziel hat, potenzielle Arbeitgeber kennenzulernen, kann es für Referendare sinnvoll sein, auf die Auslandserfahrung zu verzichten. Häufig hilft hier ein Gespräch mit dem Unternehmen oder der Kanzlei. Ist z.B. dort bereits eine Station absolviert worden, ergibt sich häufig die Möglichkeit, in der Wahlstation zurückzukehren, allerdings an einen anderen Standort entsendet zu werden. Falls sich diese Möglichkeit nicht ergibt, kann der Verzicht auf die Auslandsstation durchaus gewinnbringend sein.

Ein weiteres nicht unerhebliches Argument gegen die Auslandsstation ist der Aufwand im Rahmen der Planung und durch etwaige Reisen, der quasi zur Unzeit, nämlich direkt vor der abschließenden mündlichen Prüfung anfällt.

Für viele Referendare ist das zunächst kein Thema, da gerade erst die Klausuren geschrieben wurden und die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung noch nicht sofort ansteht. Andere Kandidaten sehen das anders, wollen entweder direkt weiterlernen oder sich jedenfalls allzeit bereithalten und keine Kraft in Reisen oder etwaige Planungen im Ausland verschwenden. Fakt ist, dass eine Auslandsstation Aufwand bedeutet und wer – verständlicherweise – nach fast zwei Jahren Examen einmal durchpusten möchte, der verzichtet am Ende möglicherweise auch freiwillig auf die Auslandserfahrung und tut sich und damit im Ergebnis auch seinem Examen etwas Gutes. 

Die Entscheidung, wohin es im geografischen Sinne geht, hängt also in erster Linie von den Zielen ab. Ein weiteres Kriterium, das man als Referendar nicht außer Acht lassen sollte, ist die Notwendigkeit von Auslandserfahrung. Ist der CV diesbezüglich bisher eher sparsam, bietet sich eine Auslandsstation mehr an, als bei Referendaren, die einen LL.M, ein Erasmussemester und ein Auslandspraktikum vorzuweisen haben.

Großkanzlei, Unternehmen, Behörde oder Verband?

Bei welcher Organisationsform die Wahlstation absolviert wird, hängt wiederum von ähnlichen Aspekten ab und es sollte zwischen Neugier und zielgerichteten Kennenlernens potenzieller Arbeitgeber abgewogen werden. Fakt ist, dass insbesondere die Auslandsstation in der Großkanzlei oder einem Konzern den Vorteil haben kann, dass finanzielle Unterstützung angeboten wird, während Behörden, Verbände oder NGOs diese häufig nicht oder in geringerem Umfang anbieten.

Dafür opfert man üblicherweise allerdings Freizeit und somit auch Mobilität und Flexibilität. Insbesondere bei öffentlichen Stellen wie z. B. dem EU-Parlament und dessen Organisationen, dem Auswärtigen Amt oder anderen Stellen empfiehlt sich grundsätzlich eine sehr frühe Bewerbung, da nicht nur nach Noten und Eignung, sondern häufig zusätzlich nach Eingang der Bewerbungsunterlagen entschieden wird. Sind Kontingente aufgebraucht, können häufig auch die passendsten Bewerber:innen nicht mehr aufgenommen werden.

Bei Großkanzleien und Unternehmen ist die frühe Kontaktaufnahme ebenfalls sinnvoll, wenn auch meistens aus einem anderen Grund. Hintergrund hierfür ist, dass gerade bei einer Auslandsstation nicht immer gänzlich unbekannte Kandidat:innen aufgenommen werden. Häufig schlagen Arbeitgeber daher vor, eine vorherige Station zusätzlich bei ihnen zu absolvieren, oder sie sehen zumindest einen längeren „Kennenlernprozess“ mit mehreren Video- oder Telefoninterviews vor.

Arbeitgeber wie Kanzleien und Unternehmen schätzen Auslandserfahrung und suchen gezielt nach Kandidat:innen, die sich bereits in anderen Kulturen oder jedenfalls einem anderen Umfeld beweisen konnten.

Die Wahlstation strategisch nutzen

Die Wahlstation bietet nicht nur die Möglichkeit, ein bestimmtes Rechtsgebiet oder einen neuen Arbeitsbereich kennenzulernen. Sie kann auch eine gute Gelegenheit sein, einen potenziellen Arbeitgeber für den Berufseinstieg kennenzulernen.

Wer bereits weiß, in welche Richtung es nach dem zweiten Staatsexamen gehen soll, kann die Wahlstation deshalb gezielt nutzen. Eine Station bei einer Kanzlei oder einem Unternehmen, bei dem man sich auch einen späteren Berufseinstieg vorstellen kann, ermöglicht beiden Seiten, sich über einen längeren Zeitraum kennenzulernen.

Gleichzeitig ist die Wahlstation eine gute Gelegenheit, bewusst neue Erfahrungen zu sammeln. Wer beispielsweise bereits mehrere Stationen in Kanzleien absolviert hat, kann mit einer Station in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Institution einen anderen Einblick in die juristische Berufswelt erhalten.

Entscheidend ist daher, die Wahlstation nicht ausschließlich danach auszuwählen, was im Lebenslauf besonders gut aussieht. Sie sollte vor allem zu den eigenen Interessen und beruflichen Zielen passen.

Wie sieht´s eigentlich mit Bezahlung aus?


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Plan B: Notwendig aber auch legitim

Es ist ein altbekanntes Spiel zwischen Bewerber:innen und Arbeitgebern. Man wünscht sich auf beiden Seiten schnelle Zusagen, möchte aber selbst den größtmöglichen Spielraum haben, alle infrage kommenden Möglichkeiten zu sichten. 

Was üblicherweise unter dem Deckmantel des Schweigens und unter „auf Zeit spielen“ läuft, kann nun offen und transparent sein, soweit bestimmte Grundregeln eingehalten werden. Wer eine Wahlstation im Ausland sucht, der sollte bzw. muss eine Option in der Hinterhand haben, für den Fall, dass die Auslandsstation nicht möglich ist.

Das kann und sollte daher auch so kommuniziert werden. Gegenüber der gewünschten Station, vor allem aber auch gegenüber Arbeitgebern, die man direkt mit dieser Argumentation und diesen Beweggründen kontaktiert. Das muss natürlich höflich und unter Darlegung der Gründe, weshalb eine Auslandstation gerade vorzugswürdig wäre, die „Plan B Station“ aber ebenfalls sehr geeignet, nur eben nicht im Ausland gelegen sei, geschehen. Es wird Arbeitgeber geben, die diese Rolle als „Plan B“ ablehnen, es wird jedoch mehr als genug Unternehmen, Kanzleien und öffentliche Stellen geben, die mit dieser Problematik vertraut und bereit sind, passenden Kandidaten den Rücken zu stärken und eine Absicherung zu bieten.

 

Die Wahlstation ist und bleibt in erster Linie eine große Chance. Dass mit ihr ein gewisser Stress einhergeht, kann nicht geleugnet werden. Es lohnt sich allerdings, diesen früh anzugehen und die eigenen Möglichkeiten rechtzeitig zu prüfen. Wer früh mit der Suche beginnt, verschiedene Optionen miteinander vergleicht und die Wahlstation an den eigenen beruflichen Zielen ausrichtet, schafft gute Voraussetzungen dafür, eine passende Stelle zu finden. Ob Ausland, Kanzlei, Unternehmen, Behörde oder Verband: Die Wahlstation bietet die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, das eigene Netzwerk zu erweitern und möglicherweise bereits den Grundstein für den späteren Berufseinstieg zu legen.

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