Wie du die erste Hürde deines Jurastudiums meisterst! TalentRocket erklärt.

Verfasst von Finn Holzky

Wer hat Angst vorm Grundstudium?

Niemand! Wir erklären, wie du die 3 Phasen Jura Grundstudium meisterst...

Das Jurastudium gilt als hart und langwierig, der Lernstoff als schier unendlich und der Druck, der auf den Studenten lastet ist hoch. Dass diese dunklen Voraussagen nicht ganz falsch sind, erkennen Jurastudenten meist recht schnell, spätestens aber wenn ihnen klar wird, was für das Bestehen der Zwischenprüfung alles nötig ist.

Je nach Prüfungsordnung sind das in der Regel einige bestandene Klausuren in den Rechtsgebieten Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht. Hinzu kommen zumeist eine bis drei bestandene Hausarbeiten und ein Zusatzschein, zum Beispiel in einem Grundlagenfach wie „Römische Rechtsgeschichte“.

Damit die Zwischenprüfung nicht zum Krimi wird, sollte sie von Anfang an gut geplant werden. Wer übrigens bei dem Wort Zwischenprüfung an eine Art vorgezogenes Examen denkt, der liegt falsch. Die Zwischenprüfung ist keine abschließende Prüfung, sondern setzt sich zusammen aus den verschiedenen Studienleistungen der ersten vier Semester. Es müssen folglich alle oben genannten Voraussetzungen mit Abschluss des vierten Semesters erfüllt sein. Ein Abschluss ist die Zwischenprüfung leider dennoch nicht, sie ist lediglich die Berechtigung für das darauffolgende Hauptstudium.

Phase 1: Die Planung

Die Zwischenprüfung für Jura setzt also das Bestehen mehrerer Prüfungsleistungen voraus. Dementsprechend sollte bereits zu Beginn des Studiums ein Plan aufgestellt werden, wie die nächsten drei bis vier Semester ablaufen sollen. Grundsätzlich ist dabei darauf zu achten, dass nicht in jedem Semester alle Vorlesungen und Prüfungen angeboten werden müssen.

Die Grundlagen in den Fachgebieten Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht müssen dabei aber in jedem Fall bestanden werden. Dementsprechend sollte noch vor Beginn des Semesters herausgefunden werden, ob und wann entsprechende Vorlesungen und Prüfungen sind.

Im Bereich des Öffentlichen Rechts sollten unbedingt besucht werden:
 

  • Staatsorganisationsrecht
  • Grundrechte / Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht


In diesen drei Fächern wird in der Regel auch immer eine Klausur und eine Vorlesung angeboten werden. Je nach Konstellation der Prüfungsordnung sollten daher alle drei Rechtsgebiete besucht und auch bestanden werden. Die Namensgebung kann dabei von der Universität verändert sein und Öffentliches Recht I, II, III oder ähnlich heißen, inhaltlich wird es jedoch immer hierauf hinauslaufen.

Im Strafrecht sollten unbedingt besucht und bestanden werden:
 

  • Strafrecht Allgemeiner Teil
  • Strafrecht Besonderer Teil
  • Strafprozessrecht


Je nach Ausgestaltung können insbesondere Strafrecht AT und Strafrecht BT auch noch einmal aufgeteilt sein und zum Beispiel das Strafprozessrecht erst später relevant werden. Auch hier können die Namen anders ausfallen, der Inhalt orientiert sich jedoch am Aufbau des Strafgesetzbuches!

Schließlich kommt der größte Teil des Grundstudiums, das Zivilrecht. Hier sollten ebenfalls die Grundlagen geschaffen werden und folgende Vorlesungen besucht und etwaige Klausuren bestanden werden:
 

  • Zivilrecht allgemeiner Teil (oder Zivilrecht I)
  • Zivilrecht besonderer Teil (oder Zivilrecht II, Schuldrecht/Sachenrecht)
  • Zivilprozessrecht


Auch hier gilt wieder, dass sich die Namen ändern können, inhaltlich bleibt es aber in der Regel bei diesen Vorlesungen und Prüfungen.

Es bedarf nun einer konkreten Planung des ersten Semesters und einer groben Planung der Zwischenprüfung.

Die Vorlesungen sollten stets so gewählt werden, dass die Grundlagen zuerst gehört und verstanden werden. In der Regel also der allgemeine Teil vor dem besonderen Teil und die Prozessrechte erst zum Schluss, da diese ein Verständnis des materiellen Rechts voraussetzen.

Schließlich müssen auch die Hausarbeiten angefertigt werden. Je nach Prüfungsordnung sind dies zwischen einer und drei Hausarbeiten, die zwischen den Semestern in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Auch damit sollte bereits zwischen dem ersten und zweiten Semester angefangen werden, weil einerseits die Wiederholungsmöglichkeiten im Falle des Nichtbestehens, durch die Anzahl der Semesterferien begrenzt sind und zudem die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Stoff zu Beginn des Studiums durchaus hilfreich sein kann.

Überlebenswichtig - Der Gutachtenstil!

Phase 2: Die Anmeldung      

Nachdem nun ein konkreter Plan für das erste Semester und ein grober Fahrplan für die gesamte Zwischenprüfung steht, sollte sich nun für alles was möglich ist bereits angemeldet werden. Das bedeutet in der Regel für die Vorlesungen und die Prüfungen des ersten Semesters.

Insbesondere auf die Anmeldung der Prüfungen sollte früh geachtet werden, da die Prüfungsämter hier leider selten Gnade vor Recht walten lassen und verspätete Anmeldungen nicht mehr akzeptieren. Wenn also die Prüfungen bereits frei sind, sollte sich direkt für diese angemeldet werden, wenn nicht, dann unbedingt den Freischaltungstermin in Erfahrung bringen,notieren und Erinnerungen ins Handy speichern.

Abgesehen davon, dass so keine Termine vergessen werden, hat eine frühe Anmeldung den Effekt, dass ein konkreter Termin ansteht, zu dem der Lernstoff sitzen muss. So zieht nicht erst das halbe Semester an dem jungen Studenten vorbei, bevor er merkt, dass er anfangen muss zu lernen, sondern er oder sie ist im besten Fall von Anfang an voll dabei!

 

Phase 3: Die Lernphase        

Um für das Jurastudium die Zwischenprüfung zu meistern, müssen Klausuren bestanden werden, daran geht leider kein Weg vorbei. Gerade vor den ersten Klausuren hat ein junger Student natürlich Respekt, gleichzeitig hat er aber auch den Vorteil, dass die Stoffmenge noch relativ überschaubar ist. Die meisten Korrektoren legen aber bei Erstsemestern den Schwerpunkt auf den sogenannten Gutachtenstil!

Wer diesen früh beherrscht, kann sich daher zum einen recht sicher sein zu bestehen und zum anderen hat er mehr Zeit übrig, um sich auf den Lernstoff selbst zu fokussieren. Der Gutachtenstil ist dabei prinzipiell nicht besonders kompliziert. Der Aufbau eines Gutachtens ist für die Zeit der Zwischenprüfung immer gleich.

 

  1. Welche Anspruchsgrundlage könnte in Betracht kommen?
    Beispiel: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gem. § 433 II BGB haben.
     
  2. Voraussetzungen herausstellen und die Tatbestandsmerkmale definieren
    Beispiel: Hierzu müsste daher ein Kaufvertrag im Sinne von § 433 BGB zwischen A und B vorliegen. Ein Kaufvertrag entsteht durch Abgabe eines Angebots und einer Annahme dieses Angebots.
     
  3. Subsumtion auf den Sachverhalt
    Beispiel: A und B haben sich geeinigt, dass A dem B das Eigentum an seinem Fahrrad übereignen soll und B hat dem A hierfür 100 € angeboten. A hat daraufhin eingewilligt und dem B die Hand geschüttelt. Angebot und Annahme liegen somit vor.
     
  4. Ergebnis
    Beispiel: Ein Kaufvertrag zwischen A und B besteht. A hat einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 100 € gegen B.
Die meisten Korrektoren legen aber bei Erstsemestern den Schwerpunkt auf den sogenannten Gutachtenstil!

Entscheidend ist es, dass stets von der Frage ausgegangen wird und nie vom Ergebnis. Ansonsten würde es sich Urteilsstil nennen und ist erst im weiteren Studienverlauf in Ausnahmefällen zulässig. Wörter wie „weil“, „denn“ oder „da“, deuten daher darauf hin, dass der Gutachtenstil nicht eingehalten wird und sollten daher tunlichst vermieden werden. Alles geht bis zum Ergebnis vom Konjunktiv aus, als dass ein bestimmter Anspruch bestehen könnte, falls entsprechende Voraussetzungen gegeben wären.

Neben dem Gutachtenstil muss natürlich auch der Stoff erlernt werden, hierfür empfiehlt es sich stets früh anzufangen und verschiedene Lernmethoden auszutesten. Hier kommen vor allem für Erstsemester häufig Skripte oder Karteikarten in Frage. Auch Altklausuren können durchaus hilfreich sein, um zu verstehen, was überhaupt auf einen zukommen kann.

In der Klausur selbst sollte daher taktisch vorgegangen werden. In der Regel sind in den ersten Klausuren die Schwerpunkte noch recht einfach zu erkennen und diese sollten besonders gründlich abgearbeitet werden. Damit zumindest ein grobes Zeitmanagement stattfinden kann, empfiehlt sich eine stichwortartige, dafür aber detaillierte Lösungsskizze, anhand der das Gutachten danach angefertigt werden kann. Damit dies nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten bereits im Vorfeld einige häufig vorkommende Formulierungen verinnerlicht werden, so dass dies nicht erst während der Klausur geschehen muss.

 

Mit diesen Schritten sollte die Zwischenprüfung in deinem Jurastudium eigentlich kein Problem mehr darstellen. Im Zweifel sollte am Anfang am meisten auf den Gutachtenstil geachtet und dieser stets eingehalten werden. Wer eine gute Planung von Anfang an hat, der hätte sogar für jede Klausur zwei Versuche, was selbst den aufgeregtesten Erstsemestler beruhigen kann!

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Simmons & Simmons

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