Karriere als Juraprofessor und Voraussetzungen

Verfasst von Annika Lintz

Wie wird man Juraprofessor?

Der steinige Weg zum eigenen Lehrstuhl

Zwei Staatsexamina mit Bestnoten, Promotion, eine beachtliche Zahl an Publikation, Habilitation und idealerweise auch noch ein LL.M.: Der Weg bis zur Professur ist lang, die Anforderungen sind hoch. Wenn alles gelingt, winkt ein Arbeitsalltag, der sehr viele Freiheiten bietet und das Forschen in den eigenen Interessengebieten ermöglicht. Klappt es jedoch nicht, kann die Situation nicht nur sehr enttäuschend sein, sondern auch echte Probleme aufwerfen. Über einen Berufsweg, der Chancen und Risiken mit sich bringt.
 

Aufgaben eines Juraprofessors

Juraprofessoren haben verschiedene Aufgaben und Funktionen. Sie halten Vorlesungen, geben Kolloquien und leiten Seminare. Alle diese Veranstaltungen müssen thematisch geplant und vorbereitet werden, oft gehört das Stellen von Klausuren und Hausarbeiten dazu.

Darüber hinaus wird erwartet, dass Professoren durch Forschung und Publikationen in ihren Fachgebieten zur Fortentwicklung der juristischen Diskussion beitragen.

Viele geben selbst ein Lehrbuch oder eine juristische Zeitschrift heraus und arbeiten an Gesetzeskommentaren mit. Wichtige Faktoren sind auch die Betreuung von Dissertationsvorhaben, das Stellen und Korrigieren von Examensklausuren und das Leiten mündlicher Prüfungen.

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Voraussetzungen, um als Professor zu arbeiten

 Aus den Aufgaben ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Bewerber. Die Lebensläufe von Professoren sind durchaus unterschiedlich. Um für eine Professur in Frage zu kommen, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Hochschulrahmengesetz des Bundes nennt ganz allgemein die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren (§ 44 HRG). Kandidaten müssen grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit mitbringen, die in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen wird.

Für angehende Jura-Professoren reicht es noch nicht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Die Berufung auf einen rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl ist grundsätzlich nur nach einem erfolgreich durchgeführten Habilitationsverfahren möglich.

Dabei muss eine Habilitationsschrift angefertigt werden, eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit, durch die eine selbstständige Arbeits- und Forschungsweise sowie eine große fachliche Kompetenz nachgewiesen werden soll. Für die Zulassung zu diesem Habilitationsverfahren gibt es wiederum bestimmte Voraussetzungen. Die Grundlage ist in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt, die Universitäten dürfen die Details festlegen.

Viele Fachbereiche haben eine eigene Habilitationsordnung erlassen. Erforderlich sind in der Regel zwei Staatsexamina sowie ein mindestens mit der Note magna cum laude abgeschlossenes Dissertationsverfahren. Wer zugelassen werden möchte, muss also zumindest die beiden Examina bestehen und einen Doktortitel erwerben. Häufig ist auch eine vorangegangene wissenschaftliche Tätigkeit gefordert oder erwünscht. Das Habilitationsverfahren wird genau wie die Doktorarbeit von einem Professor betreut. Viele Habilitanden arbeiten während dieser Zeit auch als wissenschaftliche Mitarbeiter an dem entsprechenden Lehrstuhl.
 

Habilitation – gibt es eine Alternative?

Seit 2002 gibt es die Möglichkeit, eine Juniorprofessur wahrzunehmen, die als Alternative zu einem Habilitationsverfahren konzipiert wurde. Wer eine solche Stelle erhält, übernimmt für einen befristeten Zeitraum reguläre Lehrtätigkeiten in geringerem Umfang als die auf Lebenszeit berufenen Professoren.

Die Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Hochschulrahmengesetzes normiert und ähneln den Zugangskriterien zum Habilitationsverfahren. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit soll durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen werden. Mit der Einführung der Juniorprofessur sollten junge Wissenschaftler die Möglichkeit erhalten ohne Durchführung eines Habilitationsverfahrens Lehr- und Forschungstätigkeiten wahrzunehmen.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass in der Rechtswissenschaft kaum ein Weg an der Habilitation vorbeiführt. Viele Juniorprofessoren entscheiden sich weiterhin für diesen traditionellen Weg und fahren somit zweigleisig, weil sie ansonsten befürchten, bei späteren Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben als Mitbewerber mit Habilitation.
 

Wie relevant sind die Noten?

Welche Punktzahlen im Examen erforderlich sind, um eine Chance zu haben, lässt sich nicht pauschal sagen. Ohne zwei Prädikatsexamina wird es aber sehr schwierig. Oft ist ein Prädikat im ersten Examen schon notwendig, um überhaupt eine Promotion beginnen zu können.

Die große Bedeutung der Noten im juristischen Bereich gilt auch hier. Für eine erfolgreiche Laufbahn als Professor sind Punktzahlen jedoch nicht allein entscheidend. Wer in dieser Hinsicht schlechter ist als Mitbewerber, kann dies beispielsweise durch bedeutende Publikationen oder andere Tätigkeiten und Erfahrungen im wissenschaftlichen Bereich ausgleichen. Auch ein LL.M. ist eine gern gesehene Zusatzqualifikation.

Die große Bedeutung der Noten im juristischen Bereich gilt auch hier. Für eine erfolgreiche Laufbahn als Professor sind Punktzahlen jedoch nicht allein entscheidend.

Eigene Schwerpunkte sinnvoll setzen 

Jeder Lehrstuhl hat bestimmte Forschungsschwerpunkte innerhalb der unterschiedlichen Rechtsgebiete. Bei einer Neubesetzung spielt es eine große Rolle, auf welche Bereiche sich die Bewerber fokussiert haben und was ihre Spezialgebiete sind.

Danach bestimmt sich, für welche Lehrstühle ein Bewerber überhaupt in Betracht kommt. Eine mögliche Herangehensweise ist die Spezialisierung auf eher verbreitete Themen wie etwa Rechtsvergleichung oder Völkerrecht. Für entsprechend ausgerichtete Habilitanden kommen vergleichsweise viele Lehrstühle in Betracht.

Der Nachteil ist, dass zahlreiche Anwärter diese Themen abdecken und es dementsprechend viel Konkurrenz gibt. Wer sich eher ungewöhnliche Schwerpunkte aussucht, hat weniger potenzielle Lehrstühle zur Auswahl, bei diesen aber dafür nicht so viele Konkurrenten. Die Wahl der Forschungsschwerpunkte sollte natürlich nach den eigenen Interessen erfolgen, aber auch die Karriereaussichten berücksichtigen.
 

Berufung durch die Kommission

Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens beginnt die Suche nach einem freien Lehrstuhl, der zu den gewählten Fächern und Schwerpunkten passt. Die Universitäten schreiben zu besetzende Stellen aus, Interessenten können sich darauf bewerben. Dann folgt ein Auswahlverfahren durch eine Berufungskommission, das je nach Hochschule etwas variiert, aber überall ähnlich abläuft.

Die Berufungskommission besteht in der Regel aus Professoren vor allem des jeweiligen Rechtsgebietes, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten.

Häufig sind weitere Stellen (beratend) beteiligt, etwa Gleichstellungsbeauftragte oder Mitglieder anderer Fachbereiche. Zunächst werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. In einem oder mehreren Auswahlschritten bestimmt die Kommission, welche Kandidaten in die engere Auswahl kommen. Diese bekommen dann die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vortrags vorzustellen.

Dabei findet in der Regel auch eine Diskussion statt, bei der die Kommissionsmitglieder die Chance haben, den Bewerbern weitergehende Fragen zu stellen. Manche Fakultäten beziehen darüber hinaus die Stellungnahmen externer Gutachter in den Entscheidungsprozess mit ein.

Danach folgt die Entscheidung der Berufungskommission, die eine Liste ihrer Favoriten aufstellt. In der Regel gibt es drei Vorschläge, die Details unterscheiden sich jedoch an den verschiedenen Universitäten. Je nach Hochschule folgt dann eine Absegnung durch den Fachbereichsrat, den Senat und/ oder das Präsidium. Danach wird der erste Bewerber auf der Liste an die Universität berufen. Der ausgewählte Kandidat kann nun entscheiden, ob er dem Ruf folgt oder nicht. Falls er die Berufung ablehnt, kommt der zweite Kandidat zum Zug und wird wiederum berufen.

Promotion in Jura:


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Juraprofessor - Eine Karriere mit Risiko

Die Karriere eines angehenden Professors ist mit vielen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. Selbst wenn ein Kandidat alle Voraussetzungen erfüllt, hervorragende Leistungen erbringt und bereits erfolgreich publiziert hat, gibt es keine Garantie für einen Arbeitsplatz. Die Zahl der juristischen Lehrstühle an deutschen Universitäten ist begrenzt und wird von der Zahl der qualifizierten Kandidaten regelmäßig überstiegen.

Bis eine Habilitation abgeschlossen ist, müssen Interessenten einen langen und mühsamen Weg zurücklegen. Als wissenschaftliche Mitarbeiter bekommen sie nur befristete Verträge und ein angesichts der bereits erlangten Qualifikationen eher bescheidenes Gehalt.

Außerdem fällt die Zeit der Habilitation mit einer Lebensphase zusammen, in der viele Menschen eine Familie gründen wollen. Das ist auch einer der Gründe, weshalb Frauen in diesem Beruf immer noch stark unterrepräsentiert sind. Bis alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen, sind die Bewerber in der Regel deutlich über 30. Wenn dann kein passender Lehrstuhl frei ist oder in den folgenden paar Jahren frei wird, kann die Situation schnell enttäuschend und sogar prekär werden.

In Bereichen außerhalb der Universität bringt eine Habilitationsschrift keine beruflichen Vorteile und die jahrelange Arbeit an der Karriere zahlt sich nicht aus. Im Gegenteil – aus der Sicht vieler Unternehmen und Kanzleien haben die Betroffenen wenig Erfahrung vorzuweisen, die für eine außeruniversitäre Karriere relevant ist. Die Entscheidung für den Berufsweg des Professors bringt also einige Risiken mit sich.
 

Wer eine Professur anstrebt, hat viele Hürden vor sich, die nicht einfach zu meistern sind. Interessenten sollten sich dies spätestens vor der Entscheidung für eine Habilitation bewusst machen. Dafür steht ein vielfältiger und abwechslungsreicher Beruf in Aussicht, der freies und selbstständiges Arbeiten ermöglicht.

POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS - Kanzlei für Öffentliches Wirtschaftsrecht
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