Jura Professor in seinem Büro

Verfasst von Annika Lintz|Veröffentlicht am 25.03.2026

Wie wird man Jura Professor? Werdegang, Aufgaben etc.

Von den rechtlichen Grundlagen des HRG bis zur Berufung durch die Kommission. Ein Überblick über Qualifikationen und den wissenschaftlichen Alltag.

Auf einen Blick | Jura Professur

Das Berufsbild der Juraprofessor:innen umfasst neben Lehre und Forschung die Betreuung von Promotionen sowie die Mitwirkung an Staatsprüfungen. Voraussetzung für die Berufung sind nach dem Hochschulrahmengesetz neben zwei Prädikatsexamina und einer Promotion in der Regel die Habilitation. Die Juniorprofessur stellt eine gesetzliche Alternative dar, hat sich in der Rechtswissenschaft jedoch noch nicht als Standardweg etabliert. Das Berufungsverfahren erfolgt durch fachspezifische Kommissionen. Angesichts befristeter Stellen und einer begrenzten Anzahl an Lehrstühlen bleibt die wissenschaftliche Laufbahn risikobehaftet, da die hohe Spezialisierung außerhalb der Universität oft nur bedingt verwertbar ist.

Aufgaben eines Juraprofessors

Juraprofessor:innen haben verschiedene Aufgaben und Funktionen. Sie halten Vorlesungen, geben Kolloquien und leiten Seminare. Alle diese Veranstaltungen müssen thematisch geplant und vorbereitet werden, oft gehört das Stellen von Klausuren und Hausarbeiten dazu.

Darüber hinaus wird erwartet, dass Professor:innen durch Forschung und Publikationen in ihren Fachgebieten zur Fortentwicklung der juristischen Diskussion beitragen.

Viele geben selbst ein Lehrbuch oder eine juristische Zeitschrift heraus und arbeiten an Gesetzeskommentaren mit. Wichtige Faktoren sind auch die Betreuung von Dissertationsvorhaben, das Stellen und Korrigieren von Examensklausuren und das Leiten mündlicher Prüfungen.

Voraussetzungen für die Jura Professur

Aus den Aufgaben ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Bewerber:innen. Die Lebensläufe von Professoren sind durchaus unterschiedlich. Um für eine Professur in Frage zu kommen, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Hochschulrahmengesetz des Bundes nennt ganz allgemein die Einstellungsvoraussetzungen für Professor:innen (§ 44 HRG). Kandidat:innen müssen grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit mitbringen, die in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen wird.

Für angehende Jura-Professor:innen reicht es noch nicht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Die Berufung auf einen rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl ist grundsätzlich nur nach einem erfolgreich durchgeführten Habilitationsverfahren möglich.

Dabei muss eine Habilitationsschrift angefertigt werden, eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit, durch die eine selbstständige Arbeits- und Forschungsweise sowie eine große fachliche Kompetenz nachgewiesen werden soll. Für die Zulassung zu diesem Habilitationsverfahren gibt es wiederum bestimmte Voraussetzungen. Die Grundlage ist in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt, die Universitäten dürfen die Details festlegen.

Viele Fachbereiche haben eine eigene Habilitationsordnung erlassen. Erforderlich sind in der Regel zwei Staatsexamina sowie ein mindestens mit der Note magna cum laude abgeschlossenes Dissertationsverfahren. Wer zugelassen werden möchte, muss also zumindest die beiden Examina bestehen und einen Doktortitel erwerben. Häufig ist auch eine vorangegangene wissenschaftliche Tätigkeit gefordert oder erwünscht. Das Habilitationsverfahren wird genau wie die Doktorarbeit von einem/einer Professor:in betreut. Viele Habilitanden suchen sich während dieser Zeit auch einen Job als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an dem entsprechenden Lehrstuhl.

Jura Habilitation – gibt es eine Alternative?

Seit 2002 gibt es die Möglichkeit, eine Juniorprofessur wahrzunehmen, die als Alternative zu einem Habilitationsverfahren konzipiert wurde. Wer eine solche Stelle erhält, übernimmt für einen befristeten Zeitraum reguläre Lehrtätigkeiten in geringerem Umfang als die auf Lebenszeit berufenen Professor:innen.

Die Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Hochschulrahmengesetzes normiert und ähneln den Zugangskriterien zum Habilitationsverfahren. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit soll durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen werden. Mit der Einführung der Juniorprofessur sollten junge Wissenschaftler:innen die Möglichkeit erhalten ohne Durchführung eines Habilitationsverfahrens Lehr- und Forschungstätigkeiten wahrzunehmen.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass in der Rechtswissenschaft kaum ein Weg an der Habilitation vorbeiführt. Viele Juniorprofessor:innen entscheiden sich weiterhin für diesen traditionellen Weg und fahren somit zweigleisig, weil sie ansonsten befürchten, bei späteren Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben als Mitbewerber:innen mit Habilitation.

Wie relevant sind die Examensnoten?

Welche Punktzahlen im Examen erforderlich sind, um eine Chance zu haben, lässt sich nicht pauschal sagen. Ohne zwei Prädikatsexamina wird es aber sehr schwierig. Oft ist ein Prädikat im ersten Examen schon notwendig, um überhaupt eine Promotion beginnen zu können.

Die große Bedeutung der Noten im juristischen Bereich gilt auch hier. Für eine erfolgreiche Laufbahn als Professor:in sind Punktzahlen jedoch nicht allein entscheidend. Wer in dieser Hinsicht schlechter ist als Mitbewerber:innen, kann dies beispielsweise durch bedeutende Publikationen oder andere Tätigkeiten und Erfahrungen im wissenschaftlichen Bereich ausgleichen. Auch ein LL.M. ist eine gern gesehene Zusatzqualifikation.

Auf der Suche nach einem neuen Job?

Die große Bedeutung der Noten im juristischen Bereich gilt auch hier. Für eine erfolgreiche Laufbahn als Professor sind Punktzahlen jedoch nicht allein entscheidend.

Juristische Schwerpunkte sinnvoll setzen 

Jeder Lehrstuhl hat bestimmte Forschungsschwerpunkte innerhalb der unterschiedlichen Rechtsgebiete. Bei einer Neubesetzung spielt es eine große Rolle, auf welche Bereiche sich die Bewerber:innen fokussiert haben und was ihre Spezialgebiete sind.

Danach bestimmt sich, für welche Lehrstühle ein:e Bewerber:in überhaupt in Betracht kommt. Eine mögliche Herangehensweise ist die Spezialisierung auf eher verbreitete Themen wie etwa Rechtsvergleichung oder Völkerrecht. Für entsprechend ausgerichtete Habilitanden kommen vergleichsweise viele Lehrstühle in Betracht.

Der Nachteil ist, dass zahlreiche Anwärter:innen diese Themen abdecken und es dementsprechend viel Konkurrenz gibt. Wer sich eher ungewöhnliche Schwerpunkte aussucht, hat weniger potenzielle Lehrstühle zur Auswahl, bei diesen aber dafür nicht so viele Konkurrent:innen. Die Wahl der Forschungsschwerpunkte sollte natürlich nach den eigenen Interessen erfolgen, aber auch die Karriereaussichten berücksichtigen.


Berufung durch die Kommission

Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens beginnt die Suche nach einem freien Lehrstuhl, der zu den gewählten Fächern und Schwerpunkten passt. Die Universitäten schreiben zu besetzende Stellen aus, Interessent:innen können sich darauf bewerben. Dann folgt ein Auswahlverfahren durch eine Berufungskommission, das je nach Hochschule etwas variiert, aber überall ähnlich abläuft.

Die Berufungskommission besteht in der Regel aus Professor:innen vor allem des jeweiligen Rechtsgebietes, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Student:innen.

Häufig sind weitere Stellen (beratend) beteiligt, etwa Gleichstellungsbeauftragte oder Mitglieder anderer Fachbereiche. Zunächst werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet. In einem oder mehreren Auswahlschritten bestimmt die Kommission, welche Kandidat:innen in die engere Auswahl kommen. Diese bekommen dann die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vortrags vorzustellen.

Dabei findet in der Regel auch eine Diskussion statt, bei der die Kommissionsmitglieder die Chance haben, den Bewerbern weitergehende Fragen zu stellen. Manche Fakultäten beziehen darüber hinaus die Stellungnahmen externer Gutachter in den Entscheidungsprozess mit ein.

Danach folgt die Entscheidung der Berufungskommission, die eine Liste ihrer Favorit:innen aufstellt. In der Regel gibt es drei Vorschläge, die Details unterscheiden sich jedoch an den verschiedenen Universitäten. Je nach Hochschule folgt dann eine Absegnung durch den Fachbereichsrat, den Senat und/oder das Präsidium. Danach wird der/die erste Bewerber:in auf der Liste an die Universität berufen. Der/Die ausgewählte Kandidat:in kann nun entscheiden, ob er dem Ruf folgt oder nicht. Falls er oder sie die Berufung ablehnt, kommt ein:e zweite:r Kandidat:in zum Zug und wird wiederum berufen.

Juraprofessor - Eine Karriere mit Risiko

Die Karriere eines/einer angehenden Professor:in ist mit vielen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. Selbst wenn ein:e Kandidat:in alle Voraussetzungen erfüllt, hervorragende Leistungen erbringt und bereits erfolgreich publiziert hat, gibt es keine Garantie für einen Arbeitsplatz. Die Zahl der juristischen Lehrstühle an deutschen Universitäten ist begrenzt und wird von der Zahl der qualifizierten Kandidaten regelmäßig überstiegen.

Bis eine Habilitation abgeschlossen ist, müssen Interessent:innen einen langen und mühsamen Weg zurücklegen. Als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen bekommen sie nur befristete Verträge und ein angesichts der bereits erlangten Qualifikationen eher bescheidenes Gehalt.

Außerdem fällt die Zeit der Habilitation mit einer Lebensphase zusammen, in der viele Menschen eine Familie gründen wollen. Das ist auch einer der Gründe, weshalb Frauen in diesem Beruf immer noch stark unterrepräsentiert sind. Bis alle notwendigen Voraussetzungen vorliegen, sind die Bewerber in der Regel deutlich über 30. Wenn dann kein passender Lehrstuhl frei ist oder in den folgenden paar Jahren frei wird, kann die Situation schnell enttäuschend und sogar prekär werden.

In Bereichen außerhalb der Universität bringt eine Habilitationsschrift keine beruflichen Vorteile und die jahrelange Arbeit an der Karriere zahlt sich nicht aus. Im Gegenteil – aus der Sicht vieler Unternehmen und Kanzleien haben die Betroffenen wenig Erfahrung vorzuweisen, die für eine außeruniversitäre Karriere relevant ist. Die Entscheidung für den Berufsweg des/der Professor:innen bringt also einige Risiken mit sich.

Wie wird sich die juristische Lehre verändern?

Der Juraprofessor & Lehrstuhlinhaber Mustafa Oğlakcıoğlu im New Lawyers Podcast.