Arbeitslosengeld nach dem Referendariat

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 27.12.2021

Arbeitslosengeld nach dem Rechtsreferendariat: Anspruch und Ablauf

Das musst du bei der Beantragung von ALG I beachten

Das Referendariat ist erfolgreich absolviert und das Zweite Staatsexamen bestanden – erst einmal ein Grund zum Feiern! Freuen können sich vor allem diejenigen, die für schon einen Job in der Tasche haben und gleich nach Bestehen der mündlichen Prüfung ins Berufsleben starten. Wenn sich für dich bisher noch nichts ergeben hat oder du dir bewusst Zeit bei der Auswahl lassen und nicht gleich das erste Angebot annehmen möchtest, gibt es aber erst einmal keinen Grund zur Beunruhigung. Denn in diesem Fall kannst du Arbeitslosengeld beantragen und damit zumindest eine kleine Finanzspritze erhalten. Wie das geht, worauf du Anspruch hast und was du dabei beachten musst, erfährst du im Folgenden.

Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wer nach dem Referendariat noch keine Stelle gefunden hat, befürchtet oft, danach auf Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt) angewiesen zu sein. Diese Angst ist jedoch unbegründet: Denn als Referendar erfüllst du in aller Regel die Bedingungen, Arbeitslosengeld I zu erhalten:

 

  • Innerhalb der letzten 30 Monaten musst du mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Da ein Rechtsreferendariat zwei Jahre dauert und du dabei eine Unterhaltsbeihilfe erhältst, von der auch Beiträge für die Sozialversicherungen abgehen, erfüllst du diese Bedingung.
  • Du musst dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben (mehr dazu später).
  • Du musst bereit sein, eine versicherungspflichtige Stelle anzunehmen, bei welcher du mindestens 15 Stunden pro Woche tätig bist.
  • Du musst aktiv nach einer Stelle suchen und dabei mit der Agentur für Arbeit kooperieren.

 

Erfüllst du all diese Bedingungen, kannst du dein Arbeitslosengeld I beantragen. Doch wie gehst du dabei am besten vor?

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Fristen und Unterlagen: Das gilt es bei der Beantragung zu beachten

Über die Zeit nach dem Referendariat solltest du dir früh genug Gedanken machen, um gut vorbereitet zu sein. Normalerweise gilt, dass du dich drei Monate vor der absehbaren Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit melden solltest, wenn du keine Sperrfrist riskieren möchtest.

Da du als Referendar aber nicht sicher davon ausgehen kannst, dass du nach deiner mündlichen Prüfung tatsächlich arbeitslos wirst (bei Nichtbestehen bleibst du Referendar und bist damit nicht arbeitslos), entfällt diese Frist jedoch und du musst dich lediglich am Tag nach der bestandenen Prüfung persönlich bei der Agentur für Arbeit vorstellen. Dennoch ist es empfehlenswert, die dreimonatige Frist ebenfalls zu berücksichtigen – so beugst du möglichen Unstimmigkeiten vor und machst einen guten Eindruck. Du meldest dich zu diesem Zeitpunkt noch nicht arbeitslos, sondern arbeitssuchend. Das kannst du formlos entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch tun. Dabei solltest du einige Unterlagen bereithalten:

  1. Einen aktuellen Lebenslauf
  2. Deinen Personalausweis
  3. Deine Sozialversicherungsnummer

Auch wenn du dich drei Monate vor der mündlichen Prüfung bereits arbeitssuchend gemeldet hast, musst du dich direkt nach Bestehen der mündlichen Prüfung auch arbeitslos melden. Dafür musst du dich spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit persönlich vorstellen. Für den Antrag und die Arbeitsvermittlung benötigt die Agentur unter anderem deinen Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen deiner ehemaligen Arbeitgeber und Gehaltsnachweise. Wenn du dich zu spät arbeitssuchend beziehungsweise arbeitslos meldest, dann kann eine Sperrfrist oder eine Kürzung der Bezüge verhängt werden. Achte deshalb besonders darauf, alle Fristen einzuhalten.

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Wie viel Arbeitslosengeld steht mir nach dem Referendariat zu?

Damit du in etwa weißt, mit wie viel Arbeitslosengeld du rechnen kannst, kannst du dir bereits vor deinem Bescheid ausrechnen, wie viel dir zusteht. Das Arbeitslosengeld I beträgt 60% des bisherigen Nettoeinkommens und muss nicht mehr versteuert werden. Auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden über die Agentur für Arbeit abgedeckt.

Letzteres kann in der Entscheidung ausschlaggebend sein, das Arbeitslosengeld I zu beantragen. Gerade Absolventen, die zwischenzeitlich wieder zu Hause einziehen oder von ihren Eltern finanziell unterstützt werden, möchten sich manchmal den Aufwand für die Beantragung sparen – vergessen dabei aber oft, dass sie die Versicherungen dann selbst bezahlen müssen.

Möchtest du während deiner Jobsuche noch etwas dazuverdienen, dann kannst du bis zu 165 € zusätzliches Einkommen generieren. Alle Einkünfte, die darüber liegen, werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Da du als Referendar meist nicht besonders viel verdienst, fällt das Arbeitslosengeld entsprechend niedrig aus. Reicht dir der Betrag nicht, um deine Lebenshaltungskosten zu decken, gibt es zusätzliche Möglichkeiten für die Unterstützung. So kannst du zum Beispiel Wohngeld beantragen, wenn du in einer Mietwohnung wohnst, oder einen Lastenzuschuss, wenn du deine eigene Wohnung besitzt. Wenn du Kinder hast, kannst du unter Umständen auch dafür noch einen Zuschuss erhalten.

Das Arbeitslosengeld I beträgt 60% des bisherigen Nettoeinkommens und muss nicht mehr versteuert werden.

Einschränkungen: Das Arbeitslosengeld ist nicht bedingungslos

Die Agentur für Arbeit ist nicht ohne Grund nicht besonders beliebt. Viele Menschen, die sich arbeitslos melden, berichten von negativen Erfahrungen mit der Behörde. Tatsächlich entsteht oftmals der Eindruck, dass einige Vorgaben und Verpflichtungen nicht wirklich zielführend sind – ganz zu schweigen von der Bürokratie, mit der sich Arbeitssuchende herumschlagen müssen. Einige Dinge solltest du deshalb wissen, um nicht in schwierige Situationen zu kommen, in welchen dir das Arbeitslosengeld gestrichen werden kann:

 

  • Fristen sowie persönliche Termine bei der Agentur müssen eingehalten werden, da sonst eine Kürzung der Bezüge droht.
  • Du musst aktiv nach einer neuen Stelle suchen. Als Richtwert gelten mindestens zwei Bewerbungen, die pro Woche verschickt werden sollten.
  • Du musst mit der Agentur kooperieren, also an möglichen Weiterbildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen.
  • Du darfst keine Arbeitsangebote ausschlagen, wenn diese nicht unzumutbar sind (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines zu langen Anfahrtswegs).
  • Bevor du in den Urlaub fährst, musst du dir eine Einwilligung der Agentur einholen, da sonst für die betreffende Zeit das Arbeitslosengeld ausgesetzt werden kann. Du hast nur für drei Wochen Anspruch auf Weiterzahlung während des Urlaubs.

 

Arbeitslosengeld I nach dem Referendariat zu beantragen, ist nicht das beste Gefühl: Schließlich gehen mit einer Arbeitslosigkeit auch oft Existenz- und Versagensängste einher. Wenn du nach dem Referendariat noch keine passende Stelle in Aussicht hast, solltest du dir aber keine Sorgen machen. Zum einen haben Juristen am Arbeitsmarkt besonders viele Möglichkeiten und sind gefragte Fachkräfte. Zum anderen kann es auch Vorteile haben, dir mit der Arbeitssuche ein wenig mehr Zeit zu lassen und so auch eine Stelle zu finden, die gut zu dir passt und in welcher du dann auch länger bleibst.

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.