Karriere als Jurist ohne Prädikat

Verfasst von Julian Wagner

Karriere auch ohne Prädikat: Großkanzlei, Richteramt & mehr

8 Karrierewege für Juristen ohne Prädikatsexamen

Auch wenn das Erreichen von lediglich 50 Prozent der Gesamtpunktzahl für Laien wenig nach Exzellenz klingt, so sind 9 Punkte für Nachwuchsjuristen und Arbeitgeber seit jeher ein Zeichen besonders herausragender Fachkompetenz. Nicht verwunderlich ist daher auch, dass das große Prädikat im 2. Staatsexamen als Schlüssel zu den attraktivsten Einstiegsmöglichkeiten am juristischen Arbeitsmarkt gilt. Allerdings erreichen bzw. übertreffen im bundesweiten Durchschnitt nur circa 18 Prozent aller Absolventen des Assessorexamens die 9 Punkte Marke. Damit sind sie für anspruchsvolle Arbeitgeber ein rares Gut. Der gegenwärtige Bedarf an Spitzenjuristen ist nämlich derzeit sowohl im Staatsdienst als auch in Großkanzleien kaum noch zu decken. Wie geht es mit dieser Personalnot voraussichtlich weiter und inwiefern wirkt sie sich auf die formellen Einstellungsvoraussetzungen aus?
 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Justiz oder Großkanzlei: Prädikatsexamina sind längst keine strikte Voraussetzung mehr
  • Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (wie zum Beispiel zum Steuerberater) schärfen dein Profil und eröffnen dir neue Wege
  • In Unternehmen oder kleinen Kanzleien wird der Fokus nicht nur auf die Note des Bewerbers gelegt
  • Abseits der klassischen juristischen Berufe gibt es zahlreiche Möglichkeiten, juristische Skills in anderen Bereichen zu nutzen

1. Begehrtes Beamtentum: Der Staatsdienst

Auch wenn Konzerne mit riesigen Rechtsabteilungen und namhafte Großkanzleien nicht selten mit hohen Einstiegsgehältern locken, ist es kein Geheimnis, dass der Staatsdienst durchaus gleichermaßen attraktive Berufsmöglichkeiten für Juristen bietet. Langfristige (finanzielle) Planungssicherheit, eine gute Alters- und Krankenversorgung sowie eine ausgeglichenere Work-Life-Balance gehören unter anderem zu den besonderen Vorzügen des Beamtentums. Ganz oben auf der Wunschliste vieler Nachwuchsjuristen steht daher auch der Beruf des Richters oder Staatsanwaltes.

Ein statistischer Ausblick: Die Pensionierungswelle kommt

Die Chance, eine entsprechende Stelle beim Staat zu ergattern, ist momentan und in den nächsten Jahren relativ gut, besonders, weil viele Richter in Pension gehen werden. Dieser Trend dürfte sich im Laufe der kommenden Jahre drastisch zuspitzen:
Während in diesem Jahr nämlich ca. 540 Richter und Staatsanwälte bundesweit aus dem Dienst scheiden, werden es in fünf Jahren, bereits knapp 790 und 2029 über 1.050 sein. Auf die deutsche Justiz und den Arbeitsmarkt kommt folglich eine regelrechte Pensionierungswelle zu, die im Jahr 2028 mit rund 1.140 Abgängen ihren vorläufigen Höhepunkt erreichen wird.

Aufgrund des steigenden Bedarfes sind Prädikatsexamina für einen Einstieg in den Richterberuf zwar immer noch gern gesehen, aber jetzt schon keine zwingende Voraussetzung mehr. In den meisten Bundesländern liegt die Notengrenze für angehende Richter und Staatsanwälte aktuell nämlich bei 8,0 Punkten im zweiten Staatsexamen – von Bewerbern ein Doppelprädikat zu verlangen, kann sich derzeit also niemand mehr wirklich leisten. Angesichts der Tatsache, dass sich das Problem noch verstärken wird, ist auch durchaus damit zu rechnen, dass die Notengrenzen in den nächsten 5 bis 10 Jahren noch weiter sinken werden. Dies gilt ganz besonders für die neuen Bundesländer, die am stärksten vom Personalmangel betroffen sind.

Des Weiteren gelten sogar bezüglich der oben genannten Einstellungsnoten bereits Ausnahmeregelungen. So können Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis unterhalb der 8 Punkte Marke erreicht haben, im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist. Hierzu zählen etwa überdurchschnittliche Leistungen im Referendariat, der ersten Staatsprüfung oder eine nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Vorrangig entscheidend bleibt im Vergleich mit anderen Bewerbern aber auch hier die im Assessorexamen erzielte Punktzahl.

 

Aufgrund des steigenden Bedarfes sind Prädikatsexamina für einen Einstieg in den Richterberuf zwar immer noch gern gesehen, aber jetzt schon keine zwingende Voraussetzung mehr.

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2. Großkanzleien: Immer noch keine Chance ohne Prädikat(e)?

Während in vielen Stellenanzeigen für Associates nicht von einer konkreten Punktzahl, sondern lediglich von einer „sehr guten juristischen Qualifikation“ oder „hervorragenden Examensergebnissen“ die Rede ist, weiß eigentlich jeder Interessierte, was große Sozietäten mit diesen Anforderungen meinen: Ein Prädikat – also mindesten 9,0 Punkte. 

Allerdings ist auch für Großkanzleien das Akquirieren des geeigneten Personals längst zu einer komplexen Rekrutierungsaufgabe mutiert. Schließlich konkurrieren sie regelmäßig um das beste Fünftel aller Absolventen des Assessorexamens.

Daher hat es sich – auch wenn dies zumeist auf keiner der Karriere-Webseiten eindeutig steht – so eingebürgert, dass auch 8,0 Punkte für eine Einstellung ausreichen können. Teilweise gelten auch Kombinationsregeln, die häufig nur intern bekannt sind und Bewerbern nicht unmittelbar mitgeteilt werden. Konkret sehen die meisten dieser Regelungen vor, dass sich eine Mindestpunktzahl aus den Ergebnissen beider Examina errechnen lässt. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Interessent eine Summe von 16, 17 oder 18 Punkte vorweisen muss, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden. Entscheidend für die Berechnung dieser Gesamtnote ist dann jedoch, dass nur die im Staatsteil erbrachte Punktzahl der ersten juristischen Prüfung isoliert einzubeziehen ist.

3. Maximale Freiheit: Die eigene Kanzlei

Der mit Hinblick auf den Zugang einfachste Weg, ist nach wie vor die Selbstständigkeit, denn wer zwei Staatsexamina erreicht hat, der ist berechtigt, den freien Beruf des Rechtsanwalts auszuüben. Welche Noten derjenige zuvor erreicht hat, spielt zunächst einmal keine Rolle mehr und mangels weiterer Voraussetzungen kann grundsätzlich eine Kanzlei eröffnet werden.

Selbstverständlich stellt sich die Frage, ob ein eher schwächerer Student besonders dafür geeignet ist, als Anwalt direkt als Einzelkämpfer in das Berufsleben zu starten und zusätzlich den organisatorischen Aufwand der Kanzleigründung und -führung auf sich zu nehmen. Dasselbe gilt hinsichtlich der Erfolgsaussichten als neu gegründete Kanzlei und insbesondere der wirtschaftlichen Aussichten mit Blick auf die zu erwartend schwierige Mandantenakquise. Nichtsdestotrotz ist es ein klares Privileg des Volljuristen, den Anwaltsberuf als freien Beruf auszuüben und von dem Schutz dieses Berufs durch die deutsche Gesetzeslage zu profitieren.

4. Wirtschaftsberater oder Unternehmensjurist

Auch wenn Wirtschaftsberatungsgesellschaften und Unternehmen sehr unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich ihrer juristischen Mitarbeiter haben und auch hier einige Arbeitgeber Examina im oberen Bereich erwarten, sind die Möglichkeiten deutlich besser, schwächere Noten auszugleichen. Berufserfahrung, kaufmännische Skills oder Zusatzqualifikationen wie Fremdsprachen oder z.B. eine Ausbildung können hier den Ausschlag geben. Insbesondere Unternehmen suchen verstärkt nach Juristen, denen betriebswirtschaftliche Aspekte nicht fremd sind oder die mit dem Kerngeschäft oder der Technologie eines Unternehmens vertraut sind.

Auch Fremdsprachenkenntnisse können definitiv eine überragende Relevanz haben, wenn z.B. ein Unternehmen ganz überwiegend in bestimmten Ländern Geschäfte macht. Dasselbe gilt für Wirtschaftsberater, deren Kompetenzen im besten Fall eine fachliche Richtung plus juristische Kenntnisse abdecken. Insbesondere in juristisch geprägten Themengebieten wie z.B. Compliance und Datenschutz werden häufig Juristen benötigt, wobei es insbesondere auf eine breit aufgestellte Expertise nicht ankommt.

Unternehmensjuristen sind gesucht!

5. Nochmal Examen gefällig? Werde Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

Dieser Weg ist zugegebenermaßen alles andere als üblich und kann als durchaus steinig bezeichnet werden. Wer allerdings in eine der beiden Richtungen tendiert und einen entsprechenden Job in einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatergesellschaft gefunden hat und hier Praxiserfahrung sammelt, der kann sich früher oder später für die entsprechenden Examina anmelden.

Diese beiden Examina sind allerdings sehr hart, benötigen eine intensive Vorbereitung und weisen hohe Durchfallquoten auf. Nichtsdestotrotz ergibt sich mitunter so die Möglichkeit, zwei eher mäßige Examen nachträglich deutlich aufzubessern und einer Tätigkeit nachzugehen, bei der die juristische Expertise eben nicht mehr die einzige und ausschlaggebende ist.

6. Digitale Zukunft: Jobs im Bereich Legal Tech

Wie auch viele andere Branchen wird das Rechtswesen zunehmend digitalisiert. Das beginnt bei der Digitalisierung von Bibliotheken, geht über digitale Fortbildungsmöglichkeiten oder die Möglichkeit, bei Online-Portalen bestimmte Rechte einzuwerben, und endet bei Watson-basierten Algorithmen, die versuchen Rechtsfragen zu lösen. Die Anforderungen an Mitarbeiter sind entsprechend anders als in der klassischen Kanzlei oder Rechtsabteilung eines Unternehmens. IT-Affinität ist kein Plus, sondern ein Muss, und für bestimmte Jobs reicht ein hohes Maß an juristischem Grundverständnis aus, um den Anforderungen zu entsprechen.

Natürlich bietet sich auch in diesem Bereich als Alternative die Selbstständigkeit an – eine gute Idee vorausgesetzt. Jedenfalls waren die Möglichkeiten, im Umfeld der Rechtsberatung zu arbeiten, ohne den Zwängen und Konventionen der Rechtsberatung zu unterliegen, wahrscheinlich noch nie so gut.

7. Journalismus als Branche mit Chance

Auch für diesen Weg benötigt es mehr als nur die Bereitschaft, einen 9-5 Job zu machen, aber Journalisten profitieren stets von einem juristischen Grundverständnis. Zudem ist die Anwendung von Sprache für Journalisten und Juristen gleichermaßen das Mittel zum Zweck. Hinsichtlich der Ausübung beider Jobs gibt es also schon viele Überschneidungen.

Doch auch im Vorfeld der Schreibtätigkeiten eines Journalisten profitiert ein solcher vor juristischen Grundtugenden. In der Recherche, der forensischen Arbeit also, sind strukturiertes Vorgehen und klare Analysen gefragt, sowie in bestimmten Bereichen auch große Sachlichkeit. Der Journalismus in seiner Gänze steht aktuell besonders unter dem Brennglas und Themen wie „Fake News“ oder „Clickbaiting“ sorgen für einen hohen Anspruch an die Arbeit von Journalisten. Juristische Sachlichkeit und Gründlichkeit werden daher gefragte Attribute im Journalismus der Zukunft sein.

8. Kleine und mittelständische Kanzleien

Auch wenn die Qualität von kleinen und mittelständischen Kanzleien keinesfalls geringer sein muss, als es in Großkanzleien der Fall ist, wird dort allein schon wegen der Teamgrößen viel Wert auf Attribute abseits der Noten gelegt. Auch sind die kleineren oder weniger attraktiven Standorte häufig ein Grund dafür, dass die Ansprüche in Sachen Examensnoten gesenkt werden. Auch eine fachliche Expertise, z.B. nachgewiesen durch einen Fachanwaltstitel bzw. das Ziel, Expertise in einem bestimmten Rechtsgebiet aufzubauen, können hier ausschlaggebend sein. An kleineren Standorten sind zudem Themen wie Vernetzung und Mandantenbindung ein deutlich größeres Thema als z.B. für Berufseinsteiger in Großstädten bei Großkanzleien.

Noten sind nach wie vor ein wichtiges Thema für Juristen. Doch wie aufgezeigt, gibt es immer mehr Möglichkeiten, auch abseits der üblichen Karrierewege gute Tätigkeiten zu finden, sich zu entwickeln und beruflich erfolgreich zu sein. Insbesondere der Aufbau von zusätzlichen Kompetenzen kann diese alternativen Wege dabei deutlich erleichtern und sollte daher möglichst früh begonnen werden.

 

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