Mit Master oder Bachelor zum 1. Staatsexamen als Jurist?

Verfasst von Sebastian M. Klingenberg

Das Bologna-Modell in der Juristenausbildung

Ist eine Zulassung zum Ersten Staatsexamen mit einem Bachelor oder Master möglich?

Das Bologna-Modell dient der Harmonisierung und Internationalisierung des europäischen Hochschulraums und geht mittlerweile weit über die EU-Mitgliedsstaaten hinaus. Die Hauptziele sind insbesondere die Förderung der Mobilität in räumlicher wie in kultureller Hinsicht, die Qualitätskontrolle sowie die Verzahnung des europäischen Hochschulraums.

Zur Erreichung dieser Ziele wurden schließlich ein zweistufiges System von konsekutiven Studienabschlüssen (insbesondere Bachelor und Master), das Leistungspunktesystems ECTS (European Credit Transfer System) sowie die Modularisierung des Studienstoffes eingeführt.

Damit bietet das Bologna-Modell ganz klar neue Möglichkeiten. Ist aber auch eine Zulassung zum Ersten Staatsexamen mit einem Bachelor oder Master möglich?

Zu viel Zeitverschwendung im Jurastudium?

Übersicht: Bologna-Modell vs. Staatsexamen

Die meisten deutschen Universitäten bieten den Studiengang Rechtswissenschaft auf Staatsexamen an. Er erfordert aufgrund der hohen Ansprüche an Inhalt und Prüfung ein erhöhtes Durchhaltevermögen, weshalb die Regelstudienzeit letztlich auch neun Semester, also viereinhalb Jahre, beträgt.

Mit dem erfolgreichen Ablegen der sog. Ersten Juristischen Prüfung erhält man schließlich den Titel Diplom-Jurist oder in einigen Bundesländern auch ‚Rechtsreferendar‘. Mit diesem Abschluss steht bereits der Berufsweg offen, jedoch nicht für die Berufe Anwalt, Staatsanwalt oder Richter. Erst der erfolgreiche Abschluss der sog. Zweiten Juristischen Prüfung, also des zweiten Staatsexamens, die nach einem zweijährigen Referendariat abgelegt wird, ermöglicht einen Zugang zu diesen Berufen.

Demgegenüber sind die Inhalte eines Bachelorstudiums eher praxisorientiert, weswegen sie für viele auch leichter zu erlernen sind. Außerdem beträgt die Regelstudienzeit lediglich sechs Semester, also drei Jahre. Allerdings ist die Möglichkeit eines juristischen Bachelors noch eher rar gesät. Dieser Studiengang lässt sich etwa auch an privaten Hochschulen, Fachhochschulen sowie im Fernstudium belegen.

Dennoch ist das Angebot an sich variantenreicher, es besteht etwa die Möglichkeit des Bachelorstudiengangs ‚Wirtschaft und Recht (Economics and Law)‘ oder ‚Politik und Recht ‘. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Bachelorarbeit erhält man sodann entweder den Titel ‚Bachelor of Arts (B.A.)‘ oder ‚Bachelor of Laws (LL.B.)‘.

Mit diesem Abschluss ist ebenso ein Einstieg in einen juristischen Beruf möglich, etwa als Wirtschaftsprüfer oder Rechtsprüfer, Rechtsberater oder Steuerberater sowie als Verwaltungsbeamter. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines anschließenden Masterstudiums, bei dem die Regelstudienzeit vier weitere Semester beträgt, also zwei Jahre. Dieses Studium wird mit dem akademischen Grad ‚ Master of Laws (LL.M.)‘ abgeschlossen.

Wichtig ist, es besteht weder mit dem Bachelor noch mit dem Master die Möglichkeit, das zweijährige Referendariat anzuschließen, mithin ist mit diesem Studiengang der Weg zum Anwalt, Staatsanwalt oder Richter gesperrt.

Möglich ist allerdings, sich mit dem Bachelor bzw. Master etwa an der Universität in Mannheim oder an der Fernuni in Hagen einschreiben zu lassen. In Mannheim können beispielsweise die sogenannten „Ergänzenden Studien zur Ersten juristischen Prüfung“ an den Bachelor angeschlossen werden, wo der fehlende Staatsexamenspflichtstoff im Öffentlichen Recht und im Strafrecht gelehrt wird.

Ähnlich ist es auch an der Fernuni in Hagen, bei der sich der Studiengang „Erste Juristische Prüfung“ belegen lässt. Innerhalb dieses Studiums wird zunächst ein Bachelorabschluss erworben, bevor sich ebenso etwaige Ergänzungs- und Vertiefungsmodule anschließen, die zwingend für die Zulassung zur ersten juristischen Prüfung benötigt werden

Allerdings besteht sowohl als Rechtsreferendar als auch als Master of Laws die Möglichkeit einer Promotion. Ein Master of Laws kann seine Doktorarbeit entweder in einem juristischen Gebiet (Dr. iur.) oder in einem wirtschaftswissenschaftlichen (Dr. rer. pol.) Gebiet schreiben. Demgegenüber kann ein Rechtsreferendar seine Doktorarbeit in aller Regel lediglich in einem juristischen Gebiet schreiben.

Es ist jedoch die Entscheidung der jeweiligen Universität, ob und inwieweit sie die belegten Kurse anrechnen.

Welche Studieninhalte werden bei einem Bachelorstudium vermittelt?

Das juristische Bachelorstudium ist – anders als das Studium auf Staatsexamen – eher interdisziplinär geprägt. Dies zeigt sich an den verschiedenen möglichen Schwerpunkten, wie zum Beispiel die bereits genannten ‚Politik und Recht‘ oder ‚Wirtschaft und Recht (Economics and Law)‘.

Der juristische Pflichtteil des BA ‚Politik und Recht‘ beinhaltet deshalb vermehrt etwa Öffentliches und Privatrecht, Schuld- und Kaufrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht, während bei einem BA ‚Wirtschaft und Recht‘ eher das Privatrecht im Vordergrund steht, insbesondere das Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht sowie geistiges Eigentum, aber auch öffentliches Recht mit Einführungen in das Staatsorganisationsrecht, in die Grundrecht sowie in das allgemeine Verwaltungsrecht.

Der juristische Pflichtteil eines Bachelorstudiengangs entspricht also im Wesentlichen dem juristischen Grundstudium auf Staatsexamen.
 

Inwieweit lassen sich Inhalte anrechnen?

Im Grundsatz gilt: Alle Studienleistungen, die mit denen im Bachelorstudiengang vergleichbar sind – oder andersherum – können angerechnet werden. Dies gilt also maßgeblich für die Grundveranstaltungen im Zivilrecht (etwa BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht), im Öffentlichen Recht (etwa Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht AT) sowie im Strafrecht.

Es ist jedoch die Entscheidung der jeweiligen Universität, ob und inwieweit sie die belegten Kurse anrechnen. Dabei prüft sie nach eigenen Maßstäben. Eine allgemeingültige Aussage kann an dieser Stelle deshalb nicht erfolgen.

In aller Regel wird eine Anrechnung jedoch umfangreicher sein, wenn zunächst auf Staatsexamen studiert und sodann ein Wechsel zum Bachelorstudiengang vorgenommen wurde, etwa weil man die Erste Juristische Prüfung nicht bestanden hat. Dieser Umstand ist daran geschuldet, dass beispielsweise auch der Aspekt der Interdisziplinarität des Bachelorstudiums berücksichtigt wird.

Nächster Schritt Examensvorbereitung?

Das Bologna-Modell bietet neue Möglichkeiten für die Juristenausbildung, jedoch nur unter Einschränkungen. So gewährt das juristische Bachelorstudium bzw. Masterstudium zwar keinen Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Anwalt, Staatsanwalt und Richter), wohl aber zu all solchen juristischen Berufsfeldern, die auch einem Rechtsreferendar bzw. Diplom-Juristen offen stehen, etwa Wirtschaftsprüfer, Rechtsprüfer, Rechtsberater, Steuerberater oder Verwaltungsbeamter. Als Master of Laws besteht ferner die Möglichkeit einer Promotion.
 

Wer also bereits vor Studienbeginn mit Sicherheit weiß, dass eine Stelle als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter keinesfalls in Betracht kommt, sollte sich vorher überlegen, ob wahlweise ein Bachelorstudium nicht sinnvoller wäre. Sollten sich die Präferenzen während des Studiums ändern, so können in aller Regel einige der im Bachelorstudium belegten Kurse auf das Jurastudium auf Examen angerechnet werden. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn zunächst das Examensstudium begonnen wurde und man sodann zum Bachelor wechselt.

DLA Piper
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