Uni-Wechsel und Umzug während des Jurastudiums

Umzug während des Jurastudiums - Welche Zeitpunkte eignen sich für einen Uni-Wechsel?

Welche Zeitpunkte eignen sich für einen Uni-Wechsel?

Ob aus privaten Gründen, einfach nur um neue Erfahrungen zu sammeln oder um die Vorteile einer anderen Universität zu genießen: Studienortwechsel werden immer häufiger und beliebter. Worauf aber muss geachtet werden und wo gibt es verborgene Gefahren?

Entscheidend für diese Frage ist im Grunde der Zeitpunkt eines Wechsels. Grundsätzlich gibt es hierfür keine bindenden Regularien, es gibt jedoch Zeitpunkte die sich besonders anbieten.

Nach der Zwischenprüfung

Nach der Zwischenprüfung bietet sich ein Studienortwechsel besonders an. Die Prüfungsordnungen für die Zwischenprüfung selbst sind sehr verschieden und auch der Schwierigkeitsgrad unterscheidet sich von Universität zu Universität.

Grundsätzlich sind aber alle in Deutschland bestandenen Zwischenprüfungen die Zulassungsberechtigung für das Hauptstudium der Rechtswissenschaften an jeder deutschen Universität.

Ein Wechsel nach der Zwischenprüfung ist daher der wohl Einfachste und wird nur durch kleinere Differenzen in den Prüfungsordnungen behindert. Ausgenommen hiervon sind natürlich private Hochschulen, wie beispielsweise die Bucerius Law School in Hamburg.

Während des Hauptstudiums

Ein Wechsel während des Hauptstudiums ist da schon wesentlich komplizierter. Die größten Probleme gibt es hier bezüglich des Schwerpunkts. Dieser wird von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. In einigen Bundesländern gehört er regelmäßig vor das 1. Staatsexamen, in anderen ist es wiederum üblich, ihn nach dem 1. Staatsexamen zu schreiben bzw. ist es den Studenten völlig freigestellt einen Zeitpunkt hierfür zu wählen.

Hier lassen sich in der Regel aber Lösungen mit den entsprechenden Prüfungsämtern finden. Leider gilt dies jedoch nicht für die Universität Hamburg, die keine Prüflinge für das 1. Staatsexamen aufnimmt, die bereits in einem anderen Bundesland einen Teil dieser Prüfung, was der Schwerpunkt ist, annimmt.

Besonders problematisch ist es jedoch mit dem besonderen Verwaltungsrecht. Hier gilt immer das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich die Universität befindet. 

Wer vor einem Wechsel in ein anderes Bundesland also schon Verwaltungsrecht BT gehört hat, der guckt in die Röhre. Zwar ähneln sich die Vorschriften häufig, im Grunde genommen muss dieser Teil jedoch gänzlich wiederholt und neu gelernt werden. Abgesehen vom inhaltlichen Unterschied mit Blick auf das anstehende Staatsexamen ist dies auch formell nötig, da bestandene Scheine mit fremdem Landesrecht regelmäßig nicht anerkannt werden können.

Besonders problematisch ist es jedoch mit dem besonderen Verwaltungsrecht. Hier gilt immer das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich die Universität befindet.

Auch die Regularien bezüglich der praktischen Studienzeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. So schreiben einige Bundesländer den Studierenden zwar prinzipiell drei Praktika vor, lassen diesen bei deren Auswahl aber deutlich mehr Freiheiten als andere Bundesländer.

Am Beispiel eines Wechsels von Hessen nach Niedersachsen wird dies deutlich. Wer in Hessen studiert, der muss drei Praktika leisten, bei denen jeweils ein Volljurist das Praktikum „leitet“. So wären beispielsweise drei Praktika in verschiedenen Kanzleien zulässig. In anderen Bundesländern, unter anderem eben in Niedersachsen, sind die Praktika strenger vorgeschrieben. Hier muss jeweils in der Verwaltung, bei Gericht und in einer Kanzlei ein Praktikum nachgewiesen werden. Für eine Zulassung für das 1. Staatsexamen müssten in einem solchen Fall also noch zwei Praktika nachgeholt werden, was de facto mindestens 8 Wochen Zeitverlust bedeutet.

Ein Wechsel nach dem 1. Staatsexamen ist an sich kein Studienortwechsel mehr, sondern ein ganz neuer Abschnitt in der juristischen Ausbildung und daher natürlich völlig unproblematisch!
 

Ein Umzug während des Studiums ist also durchaus machbar. Natürlich müssen aber auch einige Dinge beachtet werden und gerade bei der Wahl des Zeitpunktes kann man sich das Leben selbst einfacher oder eben auch unnötig schwerer machen. Mit entsprechenden Bemühungen und einer guten Absprache mit den Prüfungsämtern ist aber auch ein ungünstigerer Zeitpunkt kein ernsthaftes Problem!

LSP Lindemann Schwennicke & Partner
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