Öder Schreibtischjob ohne Karrierechancen? Diese verstaubten Vorurteile über Beamt*innen sind längst überholt. In der letzten Zeit hat eine Laufbahn beim Staat auch bei vielen Jurist*innen Interesse geweckt. Wo früher noch die Karriere in der Großkanzlei das Nonplusultra darstellte, da machen sich jetzt ganz neue Perspektiven auf. Immer weiter verschiebt sich der Fokus vom beruflichen Prestige hin zu einem mit der Familie zu vereinbarendem Job. Doch Beamte*r wird man nicht einfach so. Wir erklären, wer Chancen auf den begehrten Status hat und welche Vor- und Nachteile dieser mit sich bringt.
Die Verbeamtung hat nicht nur Vorteile
Die Jobs beim Staat sind begehrt. Und das nicht ohne Grund, denn wer einmal den Beamtenstatus erreicht hat, der kann mit vielen Vorteilen rechnen:
- Eine sichere Anstellung auf Lebenszeit, die nur unter besonderen Bedingungen gekündigt werden kann
- Ein geregeltes Einkommen und eine gute Altersvorsorge sowie eine sichere Versorgung im Krankheitsfall
- Eine gute Work-Life-Balance (unbegrenzte Entgeltfortzahlung) und ein familienfreundlicher Arbeitgeber mit Teilzeit- und Gleitzeitoptionen
- Viele Gelegenheiten zur Weiterbildung und gezielte Frauenförderung
- Keine unbezahlte Mehrarbeit
Dennoch ist auch beim Staat nicht alles besser als in der freien Wirtschaft. Die Nachteile gegenüber dem Job in einer Kanzlei oder einem Unternehmen sind unter anderem folgende:
- Ein vergleichsweise geringes Einkommen
- Kein Recht auf Streik
- Ausgeprägte Hierarchien
- Keine freie Aufgabenwahl
- Wird im Ruhestand eine Straftat begangen, kann der Pensionsanspruch verfallen
Wer kann überhaupt verbeamtet werden?
Einen Job beim Staat bekommen und sofort verbeamtet werden? Nicht so schnell, denn nicht jeder wird einfach verbeamtet – tatsächlich hat nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten beim Staat diesen beliebten Status inne. Um überhaupt eine Chance auf eine Verbeamtung im höheren Dienst zu haben, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die bestehen unter anderem darin:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- Die deutsche Staatsbürgerschaft (mit wenigen Ausnahmen genügt auch die EU-Bürgerschaft)
- Identifikation mit dem Grundgesetz und demokratischen Grundsätzen
- Physische und psychische Gesundheit, die für den Job benötigt wird (wird durch einen Arzt geprüft)
- Bei Schwerbehinderung darf keine Dienstunfähigkeit in den nächsten 5 Jahren zu erwarten sein
- Keine Haftstrafe in den letzten 5 Jahren