Verfasst von Laura Hörner. Veröffentlicht am 21.10.2020.
Das sind die Voraussetzungen für die Verbeamtung
Öder Schreibtischjob ohne Karrierechancen? Diese verstaubten Vorurteile über Beamt*innen sind längst überholt. In der letzten Zeit hat eine Laufbahn beim Staat auch bei vielen Jurist*innen Interesse geweckt. Wo früher noch die Karriere in der Großkanzlei das Nonplusultra darstellte, da machen sich jetzt ganz neue Perspektiven auf. Immer weiter verschiebt sich der Fokus vom beruflichen Prestige hin zu einem mit der Familie zu vereinbarendem Job. Doch Beamte*r wird man nicht einfach so. Wir erklären, wer Chancen auf den begehrten Status hat und welche Vor- und Nachteile dieser mit sich bringt.
Die Jobs beim Staat sind begehrt. Und das nicht ohne Grund, denn wer einmal den Beamtenstatus erreicht hat, der kann mit vielen Vorteilen rechnen:
Dennoch ist auch beim Staat nicht alles besser als in der freien Wirtschaft. Die Nachteile gegenüber dem Job in einer Kanzlei oder einem Unternehmen sind unter anderem folgende:
Einen Job beim Staat bekommen und sofort verbeamtet werden? Nicht so schnell, denn nicht jeder wird einfach verbeamtet – tatsächlich hat nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten beim Staat diesen beliebten Status inne. Um überhaupt eine Chance auf eine Verbeamtung im höheren Dienst zu haben, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die bestehen unter anderem darin:
Erfüllst du alle Bedingungen, um den Beamtenstatus zu erlangen, und bewirbst dich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst, spielen zunächst einmal – wie immer in der juristischen Arbeitswelt – deine Noten eine wichtige Rolle. Wie auch bei Kanzleien musst du hier jedoch nicht gleich verzagen, wenn nicht ganz so gut lief wie erhofft.
Zwar wird nach außen hin oft die Notwendigkeit einer besonders guten Examensnote kommuniziert, doch auch Kandidat*innen jenseits vom Vollbefriedigend haben durchaus eine Chance, auch wenn diese manchmal mit Wartezeiten rechnen müssen – und hoffen, dass bessere Bewerber*innen absagen. Stimmt die Note, wirst du zuerst einmal eingeladen und dabei genau begutachtet. Die Verbeamtung ist nämlich nicht nur eine bürokratische Angelegenheit, sondern setzt ist natürlich auch mit einem Bewerbungsverfahren verbunden – schließlich wird der Staatsdienst meist ein gesamtes Arbeitsleben lang ausgeführt. Mit dem Ausfüllen von ein paar Formularen ist es also nicht getan.
Als Jurist*in steigst du in der Regel in den höheren Dienst und in wenigen Fällen in den gehobenen Dienst ein. Bei einer Karriere im höheren Dienst erwartet dich zum Einstieg in vielen Fällen ein Assessment Center, besonders dann, wenn du dich auf eine Führungsposition bewirbst. Und dieses ist nicht zu unterschätzen! Hier wird getestet, ob du eine Persönlichkeit hast, die zum Staatsdienst passt. Das Assessment Center besteht in der Regel aus einem ausführlichen Gespräch, in dem sowohl deine persönliche Einstellung als auch dein Fachwissen getestet wird sowie aus verschiedenen Aufgaben, die du lösen musst.
Dazu gehört zum Beispiel, einen Vortrag zu einem bestimmten Thema deines Fachbereichs zu halten oder Aufgaben, in denen du komplexe Informationen erfassen und strukturieren musst (z.B. eine Postkorbübung). Auch Gruppenarbeiten, in denen du zeigen musst, wie gut du im Team funktioniert und welche Rolle du einnimmst, sind beliebt. Welche Aufgaben genau dich erwarten, weißt du vorher nicht, weshalb es schwierig ist, sich gezielt vorzubereiten.
Wenn du eine Beamtenlaufbahn in Betracht ziehst, solltest du also gut abwägen. Was ist dir wichtig: Sicherheit oder Flexibilität? Geld oder Freizeit? Gerade junge Menschen, die gerade ihre Ausbildung abgeschlossen haben, tun sich schwer, jetzt schon 30 Jahre in die Zukunft zu sehen. Prioritäten ändern sich und das ist in Ordnung: Denn auch für Quereinsteiger*innen steht der Weg in den Staatsdienst offen. Allerdings sollte man sich damit nicht zu viel Zeit lassen. Denn die Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin auf Lebenszeit ist je nach Bundesland nur bis zu einem Alter von 42 bis 50 Jahren möglich – schließlich hat ein*e Beamte*r in seiner oder ihrer Rente einen lebenslangen Pensionsanspruch. Der Weg vom Beamtentum zurück in die Wirtschaft ist natürlich ebenfalls möglich.
Ein neueres Gesetz sieht nun sogar vor, dass bei einem Wechsel die Pensionsansprüche anteilmäßig erhalten bleibt, auch wenn ein Teil der aufgebauten Ansprüche dabei verfällt – früher verfiel der Anspruch mit einem Austritt ganz. Sogar der Weg zurück ist möglich. Solange du immer noch alle Voraussetzungen für erfüllst, kannst du auch ein zweites Mal verbeamtet werden.
Der Weg ins Beamtentum ist verführerisch, sollte aber trotzdem gut überlegt sein. Auch wenn du heutzutage nicht mehr über deinen Pensionsanspruch an den Beamtenstatus gebunden bist, solltest du genau abwägen, welche Prioritäten du in deinem Leben setzen möchtest. Eines ist klar: Wer einmal im Staatsdienst ist, bleibt in der Regel, denn die Vorteile eines Jobs beim Staat gibt man nicht gerne wieder auf.
Alle relevanten Infos auf einen Blick