Verfasst von Finn Holzky

Was bedeutet das Coronavirus für die Juristenausbildung?

So wirkt sich Covid-19 bisher auf das Studium und das Staatsexamen aus

Das Coronavirus hat den Alltag fest in seiner Hand. Ausgangssperren werden verhängt und das tägliche Leben kommt in vielen Bereichen zum Stillstand. Üblicherweise wäre jetzt die Pointe, dass juristische Fakultäten eine Sondergenehmigung beantragt haben oder, dass das Coronavirus noch nicht in juristische Bibliotheken eindringen konnte, da hier sowieso nur eine isolierte Gruppe unter sich ist, doch das ist dieses Mal nicht der Fall. Denn Corona wirkt sich auch auf die Ausbildung junger Juristen aus. Wie genau – erfahrt ihr jetzt!

Examensvorbereitung in Zeiten von Corona:

Universitäten, Fakultäten und Bibliotheken bleiben geschlossen

Vor rund 10 Tagen war es nur eine Befürchtung, mittlerweile ist es Realität. Universitäten und Bibliotheken bleiben geschlossen, die Ausbildung tausender Studenten wird nahezu unterbrochen. Je nach Bundesland und Universität gibt es weiterhin Online-Lehrangebote oder zumindest Skripte bzw. aufgezeichnete Vorlesungen. Der Alltag an den Universitäten ist jedoch längst Geschichte.

Das gilt auch für Klausurenphasen und Hausarbeiten. Insbesondere zweitere können zwar mitunter nach wie vor anfallen, Fristverlängerungen oder Anpassungen aufgrund fehlender Zugänge zu Bibliotheken und Fachliteratur sind jedoch die Regel und nicht die Ausnahme. 

Gut ausgestattete Universitäten und vor allem private Hochschulen, versuchen den Alltag der Studenten so gut es geht aufrecht zu halten und nutzen bereits bestehende Möglichkeiten oder bauen gerade mit Hochdruck Online-Lern-Tools und Plattformen auf. Mit Blick auf die Digitalisierung könnte die Corona-Krise also tatsächlich etwas Gutes mit sich bringen. Der Status-quo für die meisten Studierenden heißt jedoch: Abwarten.
 

Pflichtpraktika in der Juristenausbildung

Teil des Studiums der Rechtswissenschaften sind auch Pflichtpraktika. Je nach Bundesland bzw. Prüfungsordnung der Universitäten sind diese so ausgestaltet, dass sie üblicherweise in der vorlesungsfreien Zeit und bei verschiedenen Stellen absolviert werden sollen. Viele Prüfungsordnungen sehen neben einem Praktikum in einer Kanzlei zum Beispiel Praktika in Behörden der Verwaltung oder bei Gericht vor.

Diese Praktika werden aktuell aufgrund der Bedrohung durch Corona in vielen Fällen abgebrochen oder zumindest unterbrochen. Wann eine Wiederaufnahme möglich sein wird und ob sich dann noch um eine vorlesungsfreie Zeit handelt, ist aktuell aufgrund der dynamischen Entwicklung allerdings nicht absehbar. 

Es ist daher allen Studierenden angeraten, sich die bereits absolvierte Zeit als Praktikant bescheinigen zu lassen. Fast alle Bundesländer haben bereits verkündet, dass es im Zuge der Corona-Pandemie möglich sein wird, einzelne Praktika aufzuspalten. Ein Teilpraktikum wird folglich anerkannt werden. Es erscheint auch wenig wahrscheinlich, dass nicht alle Bundesländer und Universitäten in Anblick der Corona-Krise und den bereits heute damit verbundenen Komplikationen, sich einer solchen Lösung anschließen.

Was bedeutet das Coronavirus für Examenskandidaten?

Auch die Prüfungsämter der Bundesländer stehen vor der Aufgabe, eine angemessene Reaktion auf die rasche Verbreitung der Covid-19-Erkrankung zu finden. Bereits durch die Formulierung wird deutlich, dass auch wenn es sich um das Staatsexamen handelt, jedes Bundesland bzw. dessen Landesjustizprüfungsamt, eine eigene Entscheidung trifft.

Das macht zunächst unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Betroffenheit der Bundesländer auch Sinn, lässt jedoch bei einem zweiten Blick Zweifel an der Vergleichbarkeit der Examina dieses Durchgangs zu.

Eine besonders prekäre Situation für die Examenskandidaten entsteht aktuell dadurch, dass flächendeckend Vorbereitungskurse von Repetitorien abgesagt werden müssen, der Zugang zu Lernmaterialien durch Schließungen erschwert ist und schließlich auch eine besonders starke psychische Belastung für die Kandidaten anzunehmen ist, die sich sowieso schon durch das Examen in höchster Anspannung befinden.

Für die Prüfungsämter stehen wiederum der Schutz vor Ansteckung und schließlich auch eine rechtliche Komponente, nämlich die Unanfechtbarkeit der Ergebnisse, im Fokus der Entscheidungsfindung. 

Bisher ist das Vorgehen der Prüfungsämter noch sehr unterschiedlich und es werden teilweise auch Unterschiede zwischen der mündlichen und schriftlichen Prüfung oder zwischen den Prüfungen für das erste und das zweite Staatsexamen gemacht.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung kann diese Übersicht leider nur einen Überblick verschaffen, nicht aber als einzige Informationsquelle dienen. Examenskandidaten sind daher bestens beraten, wenn sie sich jeden Tag über die Homepage ihres Prüfungsamts informieren und auf dem Laufenden halten. Zudem melden sich mittlerweile fast alle Prüfungsämter per Post bei ihren Kandidaten.

Mit Blick auf die Digitalisierung könnte die Corona-Krise also tatsächlich etwas Gutes mit sich bringen.

Abgesagte Examensprüfungen…

… gibt es bisher in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Auch Schleswig-Holstein hat sich in Absprache mit den Ländern Hamburg und Bremen auf eine Verschiebung des zweiten Staatsexamens auf einen vorläufigen Termin im Juni geeinigt. 

Die Prüfungsämter der Länder Bayern, Sachsen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein haben sich noch nicht final zu den Auswirkungen des Coronavirus geäußert. Absagen oder Verschiebungen gibt es bisher von öffentlicher Stelle nicht. 

Das Prüfungsamt Bayerns hat allerdings eine recht umfassende informatorische Pressemitteilung herausgegeben, bei der es sich auch für Kandidaten aus anderen Bundesländern lohnt, diese zu lesen. Darin wird beteuert, dass die aktuelle Situation tagtäglich neu bewertet wird und sich aufgrund der dynamischen Entwicklung leider noch keine festen Aussagen tätigen lassen. Das bedeutet einerseits, dass zum aktuellen Stand davon ausgegangen wird, dass die anstehenden Prüfungen wie geplant stattfinden werden und andererseits, dass Kandidaten sich regelmäßig informieren sollten.

Dieses Vorgehen halten auch wir für richtig. Solange es keine definitiven Absagen von öffentlicher Stelle gibt, sollten alle Kandidaten ihre Vorbereitung so gut es geht fortsetzen und sich auf die Prüfungen einstellen. Eine Absage kann dann immer noch kommen, aber zu viel wissen, kann man eigentlich nicht.

Das Risiko ist also begrenzt. Ein Abbruch des Lernens kann sowieso nicht empfohlen werden, denn die Prüfungen werden ja nur verschoben und es ist schwer, in den intensiven Lernmodus zurückzufinden.
 

Maßnahmen, aber keine Absagen

In Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt wurden Maßnahmen getroffen, damit die nach wie vor geplanten Prüfungen möglichst reibungslos vonstattengehen können.

In Hessen können sich Prüflinge, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen oder zu einer Risikogruppe gehören, dies vorab der Prüfungsabteilung melden. Dort wird die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Abmeldung von diesem Examensdurchgang geprüft. 

In Baden-Württemberg gibt es bisher nur eine Regelung für mündliche Prüfungen, die zunächst weiter stattfinden sollen. Weitere Prüfungen sind bis zum 20. April ausgesetzt.

In Sachsen-Anhalt werden die Prüfungen zwar zum aktuellen Stand wie geplant durchgeführt, es wird jedoch für einen Mindestabstand zwischen den Prüflingen gesorgt werden und Zuhörer werden für mündlichen Prüfungen nicht mehr zugelassen. 

Darüber hinaus haben viele Prüfungsämter es ermöglicht, sich eine krankheitsbedingte Nichtteilnahme von seinem Hausarzt bescheinigen zu lassen. Dies ist üblicherweise nur durch ein Attest eines Amtsarztes möglich.

Eine Forderung: Risiken und Nachteile sollten zu Absagen führen

Mit Blick auf die Entwicklungen im Land und vor allem im Süden Europas, erscheint es mehr als fraglich, ob teilweise hunderte Prüflinge über mehrere Stunden und mehrere Tage in Folge gemeinsam in einen Raum eingeschlossen werden sollten. Das Risiko für Ansteckungen scheint gewaltig zu sein.

Doch vor allem mit Blick auf die Kandidaten, die ohnehin in einer besonders herausfordernden Situation sind, sollte auf Prüfungen zu diesem Zeitpunkt verzichtet werden. Die Vorbereitung kann nicht auf dem Niveau erfolgen, wie sie bei anderen Kandidaten zu besseren Zeiten erfolgt und die psychische Komponente ist nicht zu vernachlässigen. Egal ob es das abendliche Fußballtraining, eine musikalische Beschäftigung oder einfach nur ein Treffen mit Freunden ist – dieses Ventil wird den Kandidaten genommen und das zu einem Zeitpunkt, an dem sie es am nötigsten brachen. 

Die Examensprüfungen gehören verlegt und zwar in allen Bundesländern. Eine zentrale Koordination wäre wünschenswert und ist in dieser Sondersituation auch angebracht.

Hengeler Mueller
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Hengeler Mueller

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