Abgesagte Examensprüfungen…
… gibt es bisher in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Auch Schleswig-Holstein hat sich in Absprache mit den Ländern Hamburg und Bremen auf eine Verschiebung des zweiten Staatsexamens auf einen vorläufigen Termin im Juni geeinigt.
Die Prüfungsämter der Länder Bayern, Sachsen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein haben sich noch nicht final zu den Auswirkungen des Coronavirus geäußert. Absagen oder Verschiebungen gibt es bisher von öffentlicher Stelle nicht.
Das Prüfungsamt Bayerns hat allerdings eine recht umfassende informatorische Pressemitteilung herausgegeben, bei der es sich auch für Kandidaten aus anderen Bundesländern lohnt, diese zu lesen. Darin wird beteuert, dass die aktuelle Situation tagtäglich neu bewertet wird und sich aufgrund der dynamischen Entwicklung leider noch keine festen Aussagen tätigen lassen. Das bedeutet einerseits, dass zum aktuellen Stand davon ausgegangen wird, dass die anstehenden Prüfungen wie geplant stattfinden werden und andererseits, dass Kandidaten sich regelmäßig informieren sollten.
Dieses Vorgehen halten auch wir für richtig. Solange es keine definitiven Absagen von öffentlicher Stelle gibt, sollten alle Kandidaten ihre Vorbereitung so gut es geht fortsetzen und sich auf die Prüfungen einstellen. Eine Absage kann dann immer noch kommen, aber zu viel wissen, kann man eigentlich nicht.
Das Risiko ist also begrenzt. Ein Abbruch des Lernens kann sowieso nicht empfohlen werden, denn die Prüfungen werden ja nur verschoben und es ist schwer, in den intensiven Lernmodus zurückzufinden.
Maßnahmen, aber keine Absagen
In Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt wurden Maßnahmen getroffen, damit die nach wie vor geplanten Prüfungen möglichst reibungslos vonstattengehen können.
In Hessen können sich Prüflinge, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen oder zu einer Risikogruppe gehören, dies vorab der Prüfungsabteilung melden. Dort wird die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Abmeldung von diesem Examensdurchgang geprüft.
In Baden-Württemberg gibt es bisher nur eine Regelung für mündliche Prüfungen, die zunächst weiter stattfinden sollen. Weitere Prüfungen sind bis zum 20. April ausgesetzt.
In Sachsen-Anhalt werden die Prüfungen zwar zum aktuellen Stand wie geplant durchgeführt, es wird jedoch für einen Mindestabstand zwischen den Prüflingen gesorgt werden und Zuhörer werden für mündlichen Prüfungen nicht mehr zugelassen.
Darüber hinaus haben viele Prüfungsämter es ermöglicht, sich eine krankheitsbedingte Nichtteilnahme von seinem Hausarzt bescheinigen zu lassen. Dies ist üblicherweise nur durch ein Attest eines Amtsarztes möglich.