Syndikus vs. klassischer Unternehmensjurist
Die Unterschiede zwischen dem Syndikusrechtsanwalt und einem herkömmlichen Unternehmensjuristen sind nicht allzu groß - einer der größten Unterschiede lässt sich jedoch unter einem Begriff zusammenfassen: Vergütung.
Dem Syndikus steht nämlich die Möglichkeit offen, neben seiner Tätigkeit im Unternehmen auch als praktizierender Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu arbeiten und somit noch ein zusätzliches Einkommen zu generieren.
Die Stellung des Syndikusanwalts wurde noch zusätzlich durch die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte gestärkt. Die Rechtslage für Syndikusrechtsanwält:innen hat sich seit der BRAO-Reform im Jahr 2016 als fester Standard in der deutschen Unternehmenslandschaft etabliert. Was damals eine tiefgreifende Neuerung war, ist heute gelebte Praxis.
Die Zulassung ermöglicht die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des berufsständischen Versorgungswerks der Jurist:innen. Die Prozesse zwischen den Rechtsanwaltskammern und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind mittlerweile routiniert und eingespielt, sodass die Antragsverfahren für Inhouse-Jurist:innen heute deutlich effizienter und schneller ablaufen als in den Anfangsjahren. Damit genießen Syndikusrechtsanwält:innen heute volle berufliche Gleichstellung und langfristige Planungssicherheit.
Checkliste: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
Für eine anwaltliche Anerkennung der Tätigkeit (§ 46 Abs. 3 BRAO) müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Rechtsberatung: Prüfung von Rechtsfragen und Erteilung von Rechtsrat.
- Rechtsgestaltung: Ausarbeitung von Verträgen oder Rechtsvorschriften.
- Rechtsentscheidung: Eigenverantwortliche Verhandlungsführung.
- Rechtsvermittlung: Befugnis zum Auftreten nach außen.
Hinweis: Die Zulassung muss für jedes Arbeitsverhältnis gesondert beantragt werden.
Zusätzlich kann sich ein Syndikus einige Freiheiten einräumen, da der Arbeitgeber durch das Gesetz gezwungen ist, ihm für seine Berufsausübung bestimmte Freiräume zu gewähren. Wie er diese nutzt, ist dabei natürlich auch dem Anwalt oder der Anwältin selbst überlassen.
Digitalisierung: Legal Tech im Inhouse-Alltag
Für die Effizienz von Rechtsabteilungen sind Legal Tech Anwendungen heute nicht mehr wegzudenken. Während früher die reine Sachbearbeitung im Fokus stand, nutzen Syndikusanwält:innen KI-gestützte Vertragsanalysen, automatisierte Compliance-Systeme und Contract Lifecycle Management (CLM), um Routineprozesse zu skalieren. Diese technologische Unterstützung befreit Inhouse-Jurist:innen von repetitiven Aufgaben und ermöglicht es ihnen, sich auf die strategische Beratung zu konzentrieren.
Der Beruf des Syndikusrechtsanwalts ist beliebt und immer mehr Juristinnen und Juristen entscheiden sich für diese Art der juristischen Tätigkeit - die Zahl der Syndikusanwälte steigt laut DAV weiter an. Besonders beliebt ist dieser Beruf bei Frauen, die deutlich öfters in einer Syndikusanstellung tätig sind, als eine eigene Kanzlei zu unterhalten. Der Beruf hat einige Vorteile gegenüber der eigenen Kanzlei oder der Anstellung in einer Kanzlei - so profitieren Syndikusanwälte zum Beispiel von den geregelten Arbeitszeiten ihres Unternehmens und haben eine bessere Work-Life-Balance als viele andere Juristinnen und Juristen.