Walter Weitz und Stephan Temme Rechtsanwälte und Notare

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Über Walter Weitz und Stephan Temme Rechtsanwälte und Notare

Herr Walter Weitz ist Rechtsanwalt seit 1989, Notar seit 1995. Sein Tätigkeitsschwerpunkt als Fachanwalt liegt im Verkehrsrecht. Er ist Vertragsanwalt des ADAC und auf Verkehrsrecht spezialisiert. Im Deutschen Anwaltverein war er der Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Er hat als Stellvertretender Vorsitzender im Fachanwaltausschuss Verkehrsrecht gearbeitet und ist Mitglied der deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften. Als Strafverteidiger vertritt er seine Mandanten überregional vor den Strafgerichten in Deutschland. Er kennt als Arbeitsrechtler die Belange sowohl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sein Interessenschwerpunkt liegt im privaten Baurecht. Durch seine doppelte Funktion als Notar und Rechtsanwalt sind ihm die Fußangeln im (Kauf)Vertragsrecht besonders gut bekannt.

 

Herr Stephan Temme besitzt eine langjährige Berufserfahrung. Er ist seit 1988 als Rechtsanwalt und seit 1993 als Notar tätig. Er widmet sich seit vielen Jahren dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. Aufgrund seiner Notartätigkeit kennt er die Besonderheiten und Fallstricke des Erbrechts.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Familienrecht, insbesondere das Scheidungsrecht einschließlich sämtlicher damit zu regelnder Angelegenheiten.
Als Mietrechtler versteht er die Belange von Vermietern und Mietern in privatem und gewerblichen Bereich.
Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilienrecht und Maklerrecht.

Die Beschreibung wurde der Website von Walter Weitz und Stephan Temme Rechtsanwälte und Notare entnommen.
Zuletzt geändert am 23/06/2022

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