Anwalt im Büro bei der Arbeit

Verfasst von Laura Hörner

5 Anzeichen dafür, dass dir bald gekündigt wird

Was du bei einer drohenden Entlassung tun solltest

Vor einer Kündigung fürchtet sich jeder Arbeitnehmer ein wenig. Jobs sind lange nicht mehr so sicher wie sie einmal waren und gerade wer in einer kleinen Kanzlei oder einem kleinen Unternehmen arbeitet, profitiert oft nicht von dem Kündigungsschutzgesetz, an das sich große Firmen halten müssen. Trotzdem kommt eine Entlassung natürlich nicht einfach so aus dem Nichts – es gibt viele Anzeichen, die darauf hindeuten, dass dein Arbeitgeber deine Stelle streichen möchte.

1. Die Kanzlei oder das Unternehmen hat wirtschaftliche Probleme

Dein Arbeitgeber schreibt nur noch rote Zahlen und kämpft ums Überleben? Dann solltest du zumindest schon einmal checken, welche Möglichkeiten andere Arbeitgeber gerade für dich bereithalten. Denn steht ein Unternehmen auf der Kippe, dann ist Stellenabbau oft die Maßnahme der Wahl.

Gegen eine betriebsbedingte Kündigung kannst du zum Beispiel vorgehen, wenn dein Arbeitgeber dich in einer anderen freien Position hätte weiterbeschäftigen können oder einfach jemand anderes an deiner Stelle beschäftigt. Dann liegt nämlich kein gültiger Kündigungsgrund vor. Ist das nicht der Fall, stehen deine Chancen schlecht.
 

2. Du hast eine Abmahnung erhalten

Eine Abmahnung erhältst du nicht ohne Grund. Diese werden zum Beispiel bei Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit oder Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch während der Arbeitszeit vergeben. Bekommst du eine solche Verwarnung, dann ist das ein gutes Zeichen dafür, dass dein Job gefährdet sein könnte.

Denn ohne Abmahnung darf dein Chef dir verhaltensbedingt nicht einfach so kündigen (außer es handelt sich um so schwere Vergehen, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen). Nun ist es an der Zeit, sich zusammenzureißen und sich kommunikativ und kooperativ zu zeigen.

Auf der Suche nach einem neuen Job?

3. Du bekommst keine wichtigen Aufgaben mehr

Wenn deine Vorgesetzte weiß, dass du vermutlich bald nicht mehr Teil des Teams sein wirst, wird sie dir tendenziell keine wichtigen Aufgaben oder zumindest keine langfristigen Projekte mehr übergeben. Deine Zuständigkeiten werden dir langsam aber sicher entzogen und deine Meinung ist bei wichtigen Entscheidungen nicht mehr gefragt.

Dahinter kann auch eine Strategie stecken: Wenn dein Arbeitgeber dir aus juristischen Gründen nicht kündigen kann, kann er so versuchen, dich dazu bringen, es selbst zu tun – denn nur wenige Arbeitnehmer fühlen sich in einem Job wohl, wenn sie das Gefühl haben, keine Aufgabe mehr zu haben und nicht erwünscht zu sein.
 

4. Du bekommst zu viele Aufgaben

Diese Taktik lässt sich auch ins Gegenteil verkehren: dein Chef versucht, dich zu überfordern und so zur Kündigung zu bewegen. Wenn du also das Gefühl hast, dass die Stimmung zwischen euch einen Tiefpunkt erreicht hat und sich dann auch noch die Aktenberge auf deinem Schreibtisch stapeln, während der Workload deiner Kollegen unverändert bleibt, könnte das ein Anzeichen für eine drohende Kündigung sein.
 

5. Dein Vorgesetzter ist unzufrieden mit dir

Bei dir jagt ein Mitarbeitergespräch das nächste und du hast das Gefühl, deinen Chef einfach nicht zufriedenstellen zu können? Du bekommst immer die unbeliebtesten Aufgaben zugeteilt? Dein Vorgesetzter überwacht dich und vertraut dir keine wichtigen Aufgaben an?

Wenn euer Verhältnis angespannt ist, dann ist vermutlich euch beiden klar, dass das Arbeitsverhältnis auf die Dauer nicht gutgehen kann. Auch ein schwieriger Vorgesetzter kann hier die Ursache sein - nicht selten steckt hinter dem Verhalten deines Chefs fehlende Führungskompetenz oder andere Faktoren.

Schafft ihr es nicht, besser zusammenzuarbeiten, wird dein Chef vermutlich früher oder später versuchen, dich zum Gehen zu bewegen.

Möchtest du deinen Job behalten, solltest du kooperativ sein.

Darf mir überhaupt gekündigt werden?

Du bist dir sicher, dass dein Vorgesetzter versuchen möchte, dich vor die Tür zu setzen? Dann solltest du zunächst einmal deine rechtliche Lage checken. Denn ganz so einfach macht es das Gesetz ihm dabei nicht. Um dich zu kündigen, muss ein triftiger Grund vorliegen, und solange du diesen nicht lieferst und es der Kanzlei oder dem Unternehmen gut geht, hast du in der Regel nichts zu befürchten.

Kündigungsgründe können neben verhaltensbedingten und betrieblichen Gründen zum Beispiel auch lange oder häufige Krankheit oder das Begehen einer Straftat sein, die gegen die Prinzipien der Arbeit verstößt.

Ausnahmen bestehen zum Beispiel in der drei bis sechsmonatigen Probezeit, in welcher du ohne die Angabe eines Grundes gekündigt werden kannst. Auch kleine Unternehmen unter zehn Mitarbeitern haben bei der Kündigung mehr Spielraum. Hier dürfen zum Beispiel Arbeitnehmer gekündigt werden, weil sie zu wenig Leistung bringen. Im Gegensatz zu großen Firmen fallen diese sogenannten Low-Performer dort nämlich mehr ins Gewicht.

Das solltest du bei der drohenden Kündigung tun

Wenn du eine Kündigung erwartest, solltest du dir zudem die Frage stellen, ob dein aktueller Job wirklich zu dir passt, oder ob du nicht vielleicht in einer anderen Kanzlei besser aufgehoben wärst - oder etwa bei einer anderen Art von Arbeitgeber wie einem Unternehmen oder dem Staat. Sprich: Lohnt es sich, für den Job zu kämpfen? Wenn die Antwort „Ja“ lautet, dann solltest du unbedingt so schnell wie möglich das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Erkläre ihr oder ihm, dass du das Gefühl hast, dass es nicht ideal läuft, und zeige dich engagiert und offen für Veränderungen.

Möchtest du deinen Job behalten, solltest du kooperativ sein. Denn im Zweifelsfall sitzt der Chef am längeren Hebel und kann entweder einen Weg finden, dir zu kündigen, oder dir das Leben im Büro so zur Hölle machen, dass du es selbst tust.

Entscheidest du dich gegen den Job, solltest du zunächst einmal einen Blick auf deine Finanzen werfen. Wirst du gekündigt, erhältst du in der Regel Arbeitslosengeld I, welches für die Überbrückung ausreichen sollte, und hast in manchen Fällen auch Anspruch auf eine Abfindung. Kündigst du selbst, musst du hingegen mit einer Sperrfrist von bis zu drei Monaten rechnen.

Wichtig: Egal, wie es am Ende kommt, das Arbeitverhältnis endet faktisch nicht mit dem Kündigungsgespräch, sonden mit dem letzten Arbeitstag. Auch das korrekte Verhalten nach einer Kündigung ist damit entscheidend.

Eine Kündigung ist der Albtraum eines jeden Arbeitnehmers. Zum Glück macht es das Gesetz jedoch nicht so einfach, Angestellte einfach vor die Tür zu setzen. Dennoch stehen dem Arbeitgeber Wege offen, den Mitarbeiter dennoch loszuwerden. Fühlst du dich in deinem Job nicht mehr wohl, weil du das Gefühl hast, nicht mehr erwünscht zu sein, könnte sich für dich ein Jobwechsel lohnen. Auf diesen gut vorbereitet zu sein, zählt selbstverständlich zu den Grundvoraussetzungen. In jedem Fall hält der juristische Arbeitsmarkt sehr viele Alternativen bereit, in welchen du mit großer Wahrscheinlichkeit eine Stelle findest, in der du mehr geschätzt wirst. Am besten beginnst du deine Suche bereits vor der Kündigung, um dich ohne Druck bewerben zu können.

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Häufig gestellte Fragen zur Kündigung

Was ist der Unterschied zwischen einer betriebsbedingten und einer verhaltensbedingten Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitgeber die Stelle aus wirtschaftlichen Gründen streichen muss (z. B. wegen schlechter Auftragslage). Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt hat (z. B. durch Unpünktlichkeit oder Arbeitsverweigerung).


Muss ich bei einer verhaltensbedingten Kündigung immer vorher eine Abmahnung erhalten?

In den meisten Fällen: Ja. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten in der Regel zuerst abmahnen, um dem Arbeitnehmer die Chance zur Besserung zu geben. Nur bei sehr schweren Vergehen (z. B. Diebstahl oder grobe Vertrauensbrüche) kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen.


Habe ich in der Probezeit Kündigungsschutz?

Nein. In der Probezeit (maximal sechs Monate) gilt ein erleichterter Kündigungsschutz. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch in kleinen Unternehmen?

Nein, nicht uneingeschränkt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in der Regel nur in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeitern. In kleineren Unternehmen hat der Arbeitgeber mehr Spielraum und kann leichter kündigen.


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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.