Jura Studium wie wichtig sind Noten

Verfasst von Finn Holzky

Jurastudium: Sind Noten immer noch alles?

So ändern sich die Kriterien von juristischen Arbeitgebern

Der Arbeitsmarkt verändert sich, die Demografie trägt ihren Teil bei und vor diesen Entwicklungen kann sich auch der juristische Arbeitsmarkt nicht verstecken. Gilt also nach wie vor, dass nur Absolventen mit doppeltem Prädikat gute Aussichten auf einen Job haben? Wie sieht es mit denen aus, die im Mittelfeld gelandet sind, und haben Absolventen mit einem „Ausreichend“ überhaupt noch eine Chance?

Ohne Prädikat kein Einlass? Nicht unbedingt!

Ein Blick in die Stellenausschreibungen vieler Großunternehmen und Großkanzleien kann einem schnell die Laune verderben. Nicht umsonst gibt es viele Witze darüber, dass man mit möglichst 18 Jahren ein doppeltes Prädikat, LL.M. und Doktortitel sowie mehrere Jahre Auslandserfahrung mitbringen sollte. Wenigstens bekommt man bei einer Großkanzlei dafür nicht nur frisches Obst und eine dynamische Arbeitsumgebung. Dennoch kommt es den meisten Absolventen zurecht Spanisch vor, dass fast jede größere Kanzlei ein Prädikat fordert, ein solches jedoch nur ein recht kleiner Anteil des Jahrgangs erwerben konnte.

Wenn also Justiz plus Großkanzleien und Großunternehmen wirklich nur Bewerber mit Prädikat einstellen würden, müssten deren Büros ziemlich leer sein.

Sind sie aber nicht und das lässt nur einen Schluss zu: Es werden auch Bewerber ohne Prädikat eingestellt. Für einige Kanzleien gilt das jedoch nicht. Man spricht hier von der Speerspitze der Sozietäten, die in aller Regel sechsstellige Gehälter an Berufseinsteiger auszahlen. Zu diesen Kanzleien gehören zum Beispiel Freshfields oder Hogan Lovells. Auch bei diesen Kanzleien bestätigen wie so oft Ausnahmen die Regel, doch ohne Doppelprädikat wird es hier wirklich schwierig und es muss gewichtige Gründe für eine erfolgreiche Einstellung geben.

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Die Zwei-aus-vier-Regel & das Comeback des Schwerpunkts

Aufgrund der Knappheit geeigneter Bewerber wurde man kreativ und zumindest in den Chefetagen und den Personalabteilungen ist die Zwei-aus-vier-Regel alles andere als unbekannt.

Die „Vier“ steht für das 1. und das 2. Staatsexamen, einen LL.M. und den Doktortitel.

Wer von den ersten beiden Examen ein Prädikat und entweder einen LL.M. oder einen Doktortitel mitbringt, also zwei aus vier Möglichkeiten, der gilt als grundsätzlich geeigneter Bewerber. Das ist natürlich keine Garantie und auch dann muss noch alles Weitere passen, der Zwang des doppelten Prädikats ist allerdings aufgehoben. Dies gilt übrigens sowohl für viele Großkanzleien, als auch für mittelständische Kanzleien mit bis zu 100 Mitarbeitern.

Ein weiterer Ausweg ist mittlerweile die Akzeptanz des Schwerpunkts. Lange Zeit galt, dass der Schwerpunkt de facto nicht aussagekräftig, weil er nicht vergleichbar war. Das mag in vielen Fällen auch stimmen, nichtsdestotrotz zeigen die Noten in diesem Bereich, ob ein Student zum Beispiel in Sachen Recherche, Ausdrucksfähigkeit und natürlich auch Präsentation überzeugen konnte.

Zudem gibt es durchaus relevante Schwerpunkte wie zum Beispiel Steuerrecht, Finanz- und Bankenrecht, Europarecht oder Medien-, IT- und Patentrecht.

Wer hier Kenntnisse mitbringt, der hat einen Mehrwert für die Kanzlei und immer mehr Sozietäten beachten daher trotz entgegenstehender Behauptungen auch den Schwerpunkt. Vor allem, weil Bewerber so deutlich häufiger in die Bereiche über acht Punkten oder sogar des Prädikats kommen.

Justiz: Die Pensionswelle naht

Besonders für Justiz und Verwaltung wird es in Zukunft eng, denn einerseits laufen die Bewerber Stellen an, die deutlich bessere Vergütungen bieten, und zum anderen schlägt in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz der demografische Wandel besonders stark zu. Eine Pensionswelle rollt auf den öffentlichen Sektor zu, denn die sogenannten Babyboomer kommen langsam aber sicher ins Rentenalter.

Für Bewerber und angehende Juristen sind das gute Nachrichten, denn im Ergebnis werden so die Hürden gesenkt werden müssen. Selbstverständlich werden nach wie vor nur überdurchschnittlich gute Absolventen Richter und Staatsanwalt werden und auch in der Verwaltung werden die Standards nicht gänzlich aufgehoben, doch bereits heute gilt, dass in vielen Bundesländern ein Prädikat nicht mehr Grundvoraussetzung ist, wie die Anforderungen 2022 der Justiz zeigen.

Vor allem in den neuen Bundesländern werden dringend Juristen im Öffentlichen Dienst benötigt und dort sind die Notenvoraussetzungen bereits deutlich gesunken.

Eine ähnliche Entwicklung ist auch in den Bundesländern, die wie Niedersachsen oder Bayern sich bisher diesem Trend widersetzen konnten, zu erwarten. Sowohl in Sachen Justiz und Verwaltung, als auch in der privaten juristischen Wirtschaft stehen die Chancen für die „Mittelklasse“ der Absolventen also besser als lange Zeit zuvor. Wie aber steht es um die Absolventen, die ein „Ausreichend“ auf den Arbeitsmarkt mitbringen?

Was, wenn es ein "Ausreichend" ist?

Wie auch schon die Absolventen, die ein „Befriedigend“ mitbringen, keine Chance bei erstgenannten Sozietäten haben, haben Bewerber mit einem „Ausreichend“ bei einigen weiteren Kanzleien und Institutionen wenig Chancen auf eine Einstellung. So sind zum Beispiel Großkanzleien und die großen Wirtschaftsprüfungen in der Regel bereit, auf das Prädikat zu verzichten, ein „Ausreichend“ ist jedoch zumeist ein K.-o.-Kriterium. Selbiges gilt zumindest in der Justiz auch, wobei hier zum Beispiel der Schwerpunkt nie herausgerechnet wird.

Doch abgesehen von diesen verschlossenen Türen gibt es eine Vielzahl an Jobs, die auch für die Absolventen zur Verfügung stehen, die keine Bestnoten an der Universität ergattern konnten:

  • Kleinere Kanzleien und auch mittelständische Kanzleien stellen häufig Bewerber ein, bei denen es ihnen mehr auf Persönlichkeit, Teamfähigkeit und vor allem wirtschaftliches Verständnis, Zusatzqualifikationen und Softskills ankommt.
  • Unternehmen wiederum suchen häufig nach einem Allrounder und traditionell legen Unternehmen bei der Suche nach Mitarbeitern mehr Wert auf Berufserfahrungen, als zum Beispiel große Kanzleien.
  •  Start-up Unternehmen
  • Verlage
  • Online Unternehmen

und vielen weiteren Branchen sind mit erfolgreich bestandenen Staatsexamen möglich. Hier kommt es dann häufig auf Erfahrungen und Kontakte an, die es möglichst früh zu machen gilt. Nutzlos sind solche Juristen aber auf gar keinen Fall. Lediglich der Weg ist häufig etwas weniger gradlinig als der von Absolventen, die mit doppeltem Prädikat direkt in die Großkanzlei einsteigen und dort auch bleiben bzw. dort aufsteigen.

Karriereweg Universität

Auch die Universitäten liefern sich natürlich einen Wettkampf um Bewerber und sie müssen vor allem mit geringeren Budgets und Gehältern auskommen. Das führt ebenfalls zu Druck und sorgt dafür, dass auch nicht nur Absolventen mit Bestnoten genommen werden können. Zum Promovieren werden zum Beispiel immer häufiger auch Studenten angenommen, die kein staatliches Prädikat vorweisen können. Wenn man sich dann an die zwei-aus-vier-Regel erinnert, kann bereits hier der Grundstein für eine sehr erfolgreiche Karriere gelegt werden.

 

Die Wege sind vielfältig und selbstverständlich spielen auch heute noch die Noten eine große Rolle für Juristen. Dennoch bröckeln die Hürden für den Einstieg in verschiedenen Unternehmen, Institutionen und Kanzleien. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stehen gut und nach und nach bekommen Berufserfahrungen, Softskills und Zusatzqualifikationen einen größeren Wert bei der Betrachtung von Bewerbern.