Jurist mit ausländischem Abschluss

Verfasst von Finn Holzky|Veröffentlicht am 29.07.2020

Jurist in Deutschland mit ausländischem Abschluss?

Diese Wege kannst du ohne Staatsexamen einschlagen

Auch wenn die Juristenausbildung in Deutschland nach wie vor überwiegend über den klassischen Weg mit zwei Staatsexamen stattfindet, etablieren sich immer mehr alternative Wege. Sei es über den im Ansehen steigenden Bachelor- und Masterweg oder über ein Studium im Ausland. TalentRocket zeigt euch, welche Möglichkeiten sich für euch eröffnen und welche Hindernisse sich euch stellen werden, wenn ihr den Weg über ein Studium im Ausland wählt oder wählen müsst.

Warum Rechtswissenschaften im Ausland studieren?

Zunächst stellt sich natürlich die Frage, warum man gerade Jura im Ausland studieren sollte. Es heißt nicht umsonst Staatsexamen, weil dieses an den deutschen Staat gebunden ist und die klassischen Juristenberufe in Deutschland haben auch ein in Deutschland absolviertes Staatsexamen als Eintrittsvoraussetzung. Neben der offensichtlichen Möglichkeit, dass man im Ausland aufgewachsen und erst später mit im Ausland abgeschlossenem rechtswissenschaftlichen Studium nach Deutschland gekommen ist, gibt es allerdings auch andere Gründe, weshalb man nicht in Deutschland (fertig) studiert hat.

Damit ist der erste und wohl häufigste Grund bereits angedeutet worden. Wer in Deutschland zweimal am Staatsexamen scheitert, der kann in Deutschland nicht mehr Rechtswissenschaften auf Staatsexamen studieren. Fällt man zweimal im ersten Examen durch, steht man nach mehreren Jahren Studium ohne Abschluss da und muss sich einen neuen Plan machen. Fällt man zweimal durchs zweite Examen, ist man wenigstens Diplom-Jurist.

Wer zweimal durchs Examen fällt, hat aber natürlich dennoch ein nicht ganz triviales Studium beinahe gänzlich abgeschlossen. Es macht also Sinn – wenn die Frustration dies nicht ausschließt – in diesem Metier zu bleiben und einen Abschluss zu forcieren.

Alternativen hierfür gibt es mittlerweile genügend und neben einem Bachelor- und Masterstudium in Deutschland ergibt sich auch die Möglichkeit, ein solches im Ausland zu absolvieren. Insbesondere für diejenigen, die es in Richtung Wirtschaftsrecht zieht, ist es häufig sinnvoll ein Auslandsstudium zu absolvieren, um sich so später von anderen Bewerbern abzusetzen. Zudem gibt es im Ausland bekanntermaßen Universitäten, die zumindest ihrem Ruf nach besser aufgestellt sind als deutsche Hochschulen. Dies gilt umso mehr, da der Bachelor und Master of Law in Deutschland überwiegend an Fachhochschulen erworben wird. Das juristische Studium im Ausland kann also die Verwirklichung des Traumberufs über den Umweg werden.

 


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Ein weiterer Grund kann die bereits antizipierte Angst vor dem Staatsexamen sein. Nicht jeder ist dafür gemacht, sich auf eine große Prüfung am Ende eines Studiums vorzubereiten und in knapp zwei Wochen um seine berufliche Zukunft zu schreiben.

Insbesondere die Vorbereitungszeit auf die Examina ist für viele potenzielle Studierende bereits ein Grund, von einem Studium mit Staatsexamen abzusehen.

Anders läuft da zum Beispiel das Studium in Österreich, einem Land mit sehr vergleichbaren Rechtssystem und einer ähnlichen Kultur, ab. Dort wird zum Ende des Studiums eine große Magisterarbeit geschrieben, ähnlich der einer Masterarbeit. Klausuren gibt es vorher natürlich auch – die Friss-oder-Stirb-Situation des Staatsexamens bleibt den Jurastudierenden in unserem Nachbarland allerdings erspart. 

 


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Schließlich gibt es noch die Gruppe von Studierenden, die an der Schnittstelle zwischen Jura und einem weiteren Fachgebiet wie BWL, Psychologie oder anderen Themen arbeiten wollen und hierfür entweder das juristische Studium mit Staatsexamen als nicht ausreichende Ausbildung ansehen oder den Kosten-Nutzen-Faktor insbesondere mit Blick auf die Dauer des Studiums und dessen Inhalte als nicht sonderlich lukrativ erachten. Für diese Gruppe macht es Sinn, bereits früh im Studium diese Inhalte zu kombinieren und einen praxisnahen Studiengang, wie viele Hochschulen und Universitäten im Ausland ihn anbieten, zu wählen. Auch hier gilt, dass es Universitäten im Ausland gibt, die mehr Prestige mit sich bringen als viele Vertreter der deutschen Hochschullandschaft. 

Doch wie genau läuft es in Deutschland mit einem ausländischen Abschluss?

Ein Bachelor oder Master of Law ist ein vollwertiger Berufsabschluss in Deutschland. Das gilt sowohl für Abschlüsse aus dem In- als aus dem Ausland. Absolventen können z.B. auch einen Doktortitel erwerben und viele Jobausschreibungen sind mittlerweile an solche Absolventen gerichtet.

Was man mit ausländischen Abschlüssen allerdings nicht erhält, ist die sogenannte Befähigung zum Richteramt und das wiederum bedeutet mehr, als dass man kein Richter werden kann. Die Befähigung zum Richteramt ist nämlich ebenfalls Voraussetzung, um in Deutschland als Staatsanwalt arbeiten zu können, bestimmte Tätigkeiten in der Verwaltung zu übernehmen oder aber als Rechtsanwalt tätig werden zu dürfen.

Insbesondere die Fähigkeit, für Mandanten vor Gericht aufzutreten, ist in Deutschland nach wie vor an das Bestehen der beiden Staatsexamina gebunden. Und auch wenn es viele Rechtsgebiete gibt, in denen Gerichtsverfahren die absolute Ausnahme sind, können Nicht-Volljuristen auch nicht Teilhaber einer Partnerschaft von Anwälten – also einer Kanzlei bzw. Sozietät – werden. 

 


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Der Bachelor- oder Master of Law ist folglich ein anerkannter juristischer Abschluss und stellt dem Absolventen ein Zeugnis über bestimmte juristische Fähigkeiten, häufig in Verbindung mit weiteren Qualifikationen, aus. Ein Äquivalent zum Staatsexamen ist dieser Abschluss, insbesondere mit Blick auf klassische juristische Berufe, aber nicht.

Welche Berufe stehen Bachelor- und Masterabsolventen aus dem In- und Ausland offen?

Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt können diese Absolventen also nicht werden. Insbesondere Jobs in Rechtsabteilungen sind hingegen häufig wie auf die Profile dieser Absolventen zugeschnitten.

Die Verbindung von Recht und Wirtschaft oder Recht und Technik ist sehr gefragt und es bedarf interdisziplinär arbeitender Menschen in diesen Abteilungen.

Häufig haben Volljuristen hier auch Schwächen, haben sie sich schließlich fast ausschließlich mit Recht beschäftigt und blicken auf eine sehr einseitige Ausbildung zurück. Hier gibt es also Chancen für Bachelor- und Masterabsolventen. Auch in der Verwaltung gibt es viele Berufe, die von diesen Absolventen bekleidet werden können, wobei üblicherweise die Regel gilt, dass umso höher die Diensttätigkeit ist, ein Staatsexamen eher zur Voraussetzung wird. 

Weitere Jobs gibt es insbesondere auch in der Unternehmensberatung, in Verbänden oder im Bereich Steuern und Steuerprüfung.

 


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Gibt es eine Möglichkeit, als Jurist mit Abschluss aus dem Ausland ein Volljurist zu werden?

Nichtsdestotrotz stellt sich gerade für Absolventen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und dort den primären Studienweg gewählt haben, also dort als das Äquivalent zum Volljuristen ausgebildet wurden und zum Beispiel bereits Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt waren, die Frage, ob man nicht auch in Deutschland als Volljurist anerkannt werden kann.

Im Grundsatz gilt zunächst der § 5 DRiG, welcher besagt, dass die Ausübung der staatlich reglementierten juristischen Berufe, also die drei Klassiker plus Notar, in Deutschland den Erwerb der Befähigung zum Richteramt voraussetzen. Diese setzt wiederum zwei erfolgreiche bestandene Staatsexamina in Deutschland voraus. Wie so häufig gilt aber auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme.

Wer nämlich in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens oder in der Schweiz einen universitären Abschluss oder gar die Berechtigung zur Ausübung des Anwaltsberufs erworben hat, der hat die Möglichkeit, sich diese unter Umständen in Deutschland anerkennen zu lassen.

So können rechtswissenschaftliche Universitätsdiplome aus diesen Ländern dahingehend geprüft werden, ob sie hinsichtlich der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig zum 1. Staatsexamen in Deutschland sind und ob der Bewerber individuell ausreichende Kenntnisse des deutschen Straf-, Zivil- und Verwaltungsrechts vorweisen kann. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann unter den Voraussetzungen des § 112a DRiG ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst, also zum Referendariat, gestellt werden.

Wer hingegen bereits die Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf in einem der genannten Länder erworben hat, der hat zwei Möglichkeiten. Nach dreijähriger Tätigkeit als in Deutschland zugelassener europäischer Rechtsanwalt kann ein Antrag auf Zulassung in die Bundesrechtsanwaltskammer gestellt werden. Dies bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt als vollwertiger Rechtsanwalt in Deutschland tätig sein darf.

Eine zweite Möglichkeit ist eine Antragsstellung auf Prüfung der Feststellung, dass eine gleichwertige Berufsqualifikation vorliegt und Anspruch auf Zulassung in Deutschland besteht.

Eine vorherige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt bedarf es dann zwar nicht, wohl aber an einer individuellen Eignungsprüfung durch die Landesjustizprüfungsämter einiger Bundesländer. Um Staatsanwalt und Richter werden zu können, muss man hingegen auch deutscher Staatsbürger sein und die zwei Examina abgelegt haben. Einen anderen Weg zum Ziel als ein gänzlich neues Studium gibt es diesbezüglich also nicht. 

 

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Abschlüsse aus Ländern außerhalb des EWR-Raums und der EU

Hat man einen rechtswissenschaftlichen Abschluss erworben, allerdings nicht in einem der zuvor genannten Ländern, dann sieht es leider schlecht aus. Abgesehen von der Möglichkeit, sich als Rechtsdienstleister für ausländisches Recht eintragen zu lassen, gibt es keine Möglichkeit der Akkreditierung im rechtlichen Sinne. Natürlich können Unternehmen entscheiden, dass für sie ein entsprechender Abschluss ausreicht, die reglementierten Berufe können allerdings nicht ohne ein gänzlich neues Studium absolviert werden. Eine Anrechnung bestimmter Studieninhalte ist aber unter Umständen möglich. Das hängt wiederum von der jeweiligen Prüfungsordnung und den Studieninhalten des ursprünglichen Abschlusses ab.

 

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass im Ausland erworbene Abschlüsse definitiv nicht wertlos sind. Bachelor- und Masterabschlüsse können in der freien Wirtschaft und in Teilen der Verwaltung völlig ausreichend oder sogar überdurchschnittlich passend sein und die Jobchancen stehen weitaus besser, als es gerne von Volljuristen dargestellt wird. Wer allerdings in die reglementierten Berufe eintreten möchte, der geht in jedem Fall einen Umweg und wird insbesondere dann, wenn der Abschluss aus dem Nicht-EU-Ausland stammt, in vielen Fällen nicht um ein erneutes Studium herumkommen. Wer aber zum Beispiel in Deutschland kein Volljurist mehr werden kann, den Traum als Rechtsanwalt zu arbeiten aber nicht aufgeben kann und will, der kann über ein Studium im EU-Ausland quasi über die Hintertür noch ins Referendariat kommen.

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