Frau Dr. Büchl-Winter, Sie arbeiten in Teilzeit als Counsel. Wie hat sich für Sie der Übergang von Vollzeitarbeit zu Teilzeit gestaltet und wird die Zusammenarbeit mit Ihren Kolleg:innen durch die Teilzeitarbeit beeinflusst?
Dr. Ruth Büchl-Winter: Der Übergang hat recht reibungslos funktioniert. Durch Mutterschutz und Elternzeit gab es ja ohnehin einen „cut“, so dass ich nicht von jetzt auf gleich einfach meine Stunden heruntergefahren habe. Meinerseits hat sich durch die Teilzeit in der Zusammenarbeit mit den Kolleg:innen auch nichts geändert.
Ob die Kolleg:innen dies genauso bewerten, müssten diese beantworten; nach dem, was mir zurückgemeldet wird, empfinden sie meine Teilzeit-Tätigkeit allerdings nicht als einschränkend; wir haben uns hier alle gut eingefunden.
Dies erfordert natürlich sehr viel Flexibilität von allen Beteiligten, zumal ich im Projektgeschäft arbeite und dies auch nicht aufgeben möchte. Mit der entsprechenden Bereitschaft hierzu funktioniert die Teilzeitarbeit für mich aber sehr gut.
Inwiefern haben Sie die Kanzlei und Ihre Kolleg:innen in Ihrer Entscheidung zu dieser Umstellung bestärkt und unterstützt?
Dr. Ruth Büchl-Winter: Für mich war von Anfang an klar, dass ich nach der Geburt unseres Kindes zunächst in Teilzeit zurückkommen werde. Diese Entscheidung wurde auch ohne Weiteres so akzeptiert und hat nicht zu Diskussionen oder gar Widerspruch geführt.
Mein ganzes Team, allen voran Dr. Wibke Schumacher, für die und mit der ich seit Beginn meiner Tätigkeit als zuständiger Partnerin arbeite, sowie auch die Kolleg:innen der anderen Teams, mit denen ich gemeinsame Projekte habe, unterstützen mich hier – und da sei Ihnen an dieser Stelle noch einmal gedankt – in jeder Weise. Gleichzeitig wissen sie aber auch, dass Sie sich auf mich uneingeschränkt verlassen können.
Ihr Fazit?
Dr. Andrea Zimmermann: Auch wenn im Transaktionsgeschäft sowie auf Partnerebene teilweise Frauen noch in der Minderzahl sind, habe ich mich nie wirklich als Frau unter Männern gesehen. Dies ist sicherlich in vielen Branchen heute noch anders. Aber in der Kanzleiwelt habe ich keine Ungleichbehandlung erfahren, nur weil oder gerade weil ich eine Frau bin. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es manchmal gerade Frauen an Mut fehlt, an ihre Fähigkeiten zu glauben und den nächsten Schritt zu wagen. Ich hoffe, dass ich meinen Beitrag dazu leisten kann, dass sich mehr Nachwuchsjuristinnen trauen, ihre Ziele zu verwirklichen.
Dr. Andrea Kirsch: Mit Engagement einerseits und den Möglichkeiten für Frauen, die Kanzleien zunehmend bieten, auf der anderen Seite, ist es für Frauen durchaus und besser als früher möglich, den Beruf als Partnerin in einer Großkanzlei und Familie zu vereinbaren. Ich wünsche mir deshalb, dass mehr junge Kolleginnen es wagen, in die Partnerschaft zu streben. Die Freude an der Arbeit, mit Kolleg:innen und Mandanten, Freiheiten und die Entfaltungsmöglichkeiten, die man gewinnt, sind es wert!
Dr. Ruth Büchl-Winter: Unsere jüngst zur Equity Partnerin ernannte Kollegin Dr. Andrea Kirsch ist das beste Beispiel, dass Partnerschaft in Teilzeit in der Großkanzlei funktionieren kann. Das muss es auch – und zwar ohne als Besonderheit zu gelten. Wir sind auf gutem Wege – es bleibt aber auch noch viel Luft nach oben. Ich freue mich und bin gespannt auf das, was kommt und gestalte dabei gerne mit.
Vielen Dank, Frau Dr. Zimmermann, Frau Dr. Kirsch und Frau Dr. Büchl-Winter!