Unterschiede Counsel zum Partner - Karrierestufen Jurist - TalentRocket

Verfasst von Finn Holzky

Like a Boss - "Up or out?!"

Karrierestufen des Juristen - Moderne Alternative: Counsel statt Partner? Unterschiede oder Gemeinsamkeiten...

Praktikant, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Referendar, Associate, Senior Associate.... und irgendwann dann Partner? So oder so ähnlich stellen sich viele die Karriere in einer Großkanzlei vor. Zwischen dem Praktikanten und dem Equity Partner, oft auch einfach nur „Partner“ genannt, liegen jedoch häufig noch mehr Karrierestufen als oben aufgezählt. Doch ist stets die Partnerschaft das Ziel... Oder vielleicht doch nicht? Ein Blick in die Karrieretreppenhäuser der Großkanzleien!

Früher gab es den sogenannten zweistufigen Karriereweg in Kanzleien: Zunächst wurde ein Anwalt als Associate eingestellt und langfristig sollte er zum Partner aufsteigen. Dazwischen gab es zwar Entwicklungen im Gehalt, nicht aber bei dessen Stellung in der Kanzlei. Lediglich im ersten Jahr wurden viele Associates noch „First-Year-Associates“ genannt.

Dieses zweistufige Karrieresystem hat heute ausgedient und wird vor allem in Großkanzleien eigentlich gar nicht mehr benutzt. Die Karriereleiter an sich gibt es aber natürlich weiterhin, doch hat sie an Sprossen hinzugewonnen. Auch heißt der Berufseinsteiger noch immer Associate, manchmal auch Junior-Associate.

Fangen wir ganz unten an, denn dort geht es immer gleich los.

Der Student, Praktikant, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und schließlich Referendar

Das unterste Glied der Karriere-Kette ist der Praktikant. Zwischen 4 Wochen und 6 Monaten in einer Kanzlei gilt man als Praktikant. Eine Vergütung ist dabei wünschenswert, jedoch keinesfalls garantiert. Vor allem dürfen die Erwartungen nie anhand der später gezahlten Gehälter orientiert sein, sonst kommt es zu herben Enttäuschungen. Der Praktikant ist eben der kleinste Fisch des Beckens.

Doch die ganz harten Zeiten für Praktikanten scheinen vorbei zu sein. Kaffee kochen, Akten schreddern und Dokumente kopieren können natürlich auch heute noch in das Aufgabenfeld eines Praktikanten fallen, in der Regel sind die Betätigungen jedoch von deutlich interessanterer Natur. Nach einer Einarbeitungs- und Kennenlernphase bekommen Praktikanten bereits Hilfsaufgaben bei der Betreuung von Mandaten und auch die Recherche von Literatur und Rechtsprechung für die Anwälte ist ein wichtiger Teil der Mitarbeit.

Irgendwo zwischen Praktikant und Referendar steht die studentische Hilfskraft und etwas darüber noch der wissenschaftliche Mitarbeiter, wobei dieser je nach Qualifikation auch deutlich über den anderen stehen kann. Je nach Aufgabengebiet und Qualifikation variieren die Tätigkeiten zwischen denen eines Praktikanten und eines Referendars. Ebenfalls sehr variabel sind hierbei die Vergütungen. In erster Linie gilt: Mehr Qualifikation und eine größere Kanzlei bedeuten auch mehr Geld.

Als Referendar ist man zwischen drei und sechs Monaten in einer Kanzlei beschäftigt. Die Arbeit an Mandaten und die Bearbeitung von Akten sowie die gleichzeitige Ausbildung in den AGs gehört zu den Hauptaufgaben eines Referendars. Er/Sie erhält zudem eine Geldleistung vom Staat, die nicht selten von den Kanzleien aufgestockt wird. Der Referendar lernt hier die Arbeitsweise von Anwälten und Kanzleien kennen und gibt damit gleichzeitig seine „Visitenkarte“ bei der entsprechenden Kanzlei ab, da diese bereits einen guten Eindruck von seinen Fähigkeiten erhält.
 

Der Berufseinsteiger - Vom Associate zum Counsel

Der richtige Berufseinstieg kommt dann mit der Einstellung als Associate. Für die ersten drei Jahre bleibt dem Anfänger-Anwalt dieser Status erhalten, ab dem vierten Jahr kann er dann zum Senior Associate aufsteigen. Die Gehälter für Associates liegen bei Großkanzleien in der Regel zwischen 70.000 und ca. 125.000 Euro brutto und können sogar noch um leistungsbezogene Boni erweitert werden. Das Gehalt steigt in den Jahren der Kanzleizugehörigkeit natürlich weiter an und wird oft leistungsbezogen angepasst.

Nach der Stufe des Senior Associates kommt nun eine entscheidende Phase, in der nicht zuletzt ausgelotet wird, wie weit nach oben es überhaupt noch gehen soll (aber auch, wie weit es von Kanzleiseite überhaupt gehen kann). Früher galt hierbei noch häufiger das sogenannte „up or out – Prinzip“.

Dieses besagte, dass ein Anwalt einer Kanzlei entweder Partner oder -entweder auf eigenen Wunsch oder auf Bestreben der Kanzlei- diese wieder verlässt. Auch dieses Prinzip hat heute ausgedient. Es wurde eine Alternative bzw. weitere Zwischenstation zum steilen Weg des Partners geschaffen: Der Counsel. Der Counsel bleibt, anders als vollwertige Partner ein Angestellter der Kanzlei, der ein immer noch festes aber deutlich höheres Gehalt bezieht und dazu außerdem durch erfolgsabhängige Zahlungen am Kanzleierfolg partizipiert. Je nach Ausgestaltung dieser Position kann der Counsel entweder auf dieser Karrierestufe stehen bleiben oder er nutzt sie als Zwischenstation nutzen und strebt weiterhin die Partnerschaft an.

(Nicht zu verwechseln ist der Counsel übrigens mit dem sogenannten Of Counsel, der ein externer Berater einer Kanzlei ist und über Beziehungen für neue Mandate sorgen soll und die Außendarstellung der Kanzlei erweitert. Häufig sind dies Dozenten, Professoren oder auch ehemalige Regierungsmitarbeiter.)

Für den absoluten Workaholic, der alles andere seiner beruflichen Karriere unterstellt, kommt wahrscheinlich sowieso nur der Weg des Partners in Frage.

Partner

Entscheidet man sich jedoch gegen diesen modernen Weg oder möchte auch als Counsel noch vollwertiger Partner werden, so wird man nun Junior Partner. Diese Karrierestufe kann verschiedene Bezeichnungen haben, wie zum Beispiel Associate Partner oder Salary Partner. Im Prinzip ähnelt die Stellung jedoch sehr der des Counsels.

In den meisten Fällen steht hier ein höheres Gehalt in Kombination mit verschiedenen Bonuszahlungen in Aussicht und nur in seltenen Fällen gibt es bereits einen tatsächlichen Anteil an der Partnerschaft. Junior Partner sind daher meistens keine Gesellschafter der Kanzlei, profitieren jedoch von deren Erfolg und werden bei einigen Entscheidungen bereits miteinbezogen.

An der Spitze der Karriereleiter ist man jedoch erst als vollwertiger Partner, oft auch Equity oder Managing Partner genannt, angekommen. Hier winken die Anteile an der Partnerschaft und somit der unmittelbare Zugang zu den Gewinnen einer Kanzlei. Auch die Entscheidungen trägt ein Partner nun mit, welche -sowohl positive als auch negative- Konsequenzen haben können.

Darüber hinaus kommen Personalverantwortung, allgemeines Unternehmertum und vor allem die Betreuung von Stammmandanten sowie die Akquise neuer Mandanten auf den Partner zu. Für all diese neuen Aufgaben fällt einige juristische Arbeit am Fall weg, dafür kommt die Aussicht auf einen Anteil an den regelmäßig steigenden hohen Gewinnen der Großkanzleien dazu.
 

Wie aber funktioniert die Vergütung von Partnern genau?

Diese Frage lässt sich so pauschal natürlich schwierig beantworten, vor allem weil Kanzleien ihre Gesellschafterverträge selten an die Eingangstür pinnen. Wohl aber existieren einige Konstellationen, die sich bewährt haben und häufig auf Partnerebene vorzufinden sind:

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Ansätze, die wiederum in den verschiedensten Kombinationen und Varianten auftreten. Die erste Variante ist eine Leistungs- und vom Umsatz unabhängige Bezahlung der Partner. Die meisten Kanzleien wählen dieses Modell und haben zusätzlich das sogenannte „LockStep – System“ etabliert. Hier steigt die Bezahlung der Partner mit steigendem Alter und steigendem Rang im internen Partnersystem. Hierfür wird ein eigens verfasstes Punktesystem angewandt. Im deutschen Raum ist dies das übliche Vergütungssystem.

Dem gegenüber steht ein System, dass auf dem Umsatz des entsprechenden Partner basiert. Wer mehr umsetzt, der bekommt auch mehr. Dazu können auch noch andere Faktoren, wie beispielsweise die Akquise von Mandanten mit einberechnet werden.

Für wen eignet sich welcher Karriereweg?

Für den absoluten Workaholic, der alles andere seiner beruflichen Karriere unterstellt, kommt wahrscheinlich sowieso nur der Weg des Partners in Frage. Hier kann in der Tat am meisten Einfluss auf den Werdegang der Kanzlei eingenommen und am meisten verdient werden, auch das Prestige könnte höher kaum sein.

Dieser Weg ist jedoch hart und steinig. In vielen Großkanzleien sind Partnerernennungen eine Seltenheit und häufig werden sogar externe Anwälte in die Kanzlei geholt und zum Partner gemacht, um den eigenen Mandantenstamm zu vergrößern. Wer also anstrebt, Partner in einer Großkanzlei zu werden, der entscheidet sich für den schwierigsten Weg, hat dafür aber auch die Chance, am Tisch für die ganz großen Entscheidungen zu sitzen und kann mit hohen Summen auf dem Konto rechnen.
 

Derjenige, der sich später, beispielsweise in Teilzeit, etwas mehr zurücklehnen möchte, gerne nebenbei noch als Dozent arbeiten würde oder aber einfach kein Interesse daran hat, die Karriereleiter bis ganz oben hinaufzuklettern, der sollte sich den Weg als Counsel unbedingt genauer ansehen. Der Counsel ist außerdem eine Möglichkeit, auf dem Weg zum Partner zu bleiben aber eine kleine „Auszeit“ zu nehmen, beispielsweise wenn die Familienplanung dies verlangt oder andere Dinge zwischenzeitlich wichtiger sind.

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