Remonstration Klausur Jura

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 26.01.2022

Remonstration: Jura-Klausur anfechten mit Erfolg

Ein kleines FAQ zur Prüfungsanfechtung

Die perfekte Hausarbeit, Klausur oder gar das perfekte Staatsexamen gibt es nicht – schon gar nicht, wenn man Jura studiert. Nicht selten liegt das an den Studierenden selbst: Zu wenig oder die falsche Vorbereitung, Blackouts oder einfach schlechter Schlaf in der Nacht vor der Prüfung sind unter den häufigsten Gründen dafür, dass es nicht ganz so gut läuft, wie man es sich vielleicht erhofft hat. Doch nicht immer bist du selbst für ein schlechtes Ergebnis verantwortlich. Schließlich sind auch Professoren nur Menschen und bei der Bewertung oder der Aufgabenstellung können natürlich Fehler unterlaufen. In solch einem Fall kannst du mithilfe einer sogenannten Remonstration die Klausur oder die Hausarbeit oder gar das Staatsexamen anfechten und so eine Notenverbesserung oder im Falle des Nichtbestehens ein Bestehen der Prüfung erreichen. Wie du eine Prüfung anfechten kannst, wann eine Remonstration Erfolgsaussichten hat und welche Formalien du beachten musst, erfährst du in unseren kleinen FAQ zur Remonstration.

Was ist eine Remonstration?

Der Begriff Remonstration kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „wieder zeigen“, also etwas noch einmal zur Prüfung vorlegen. Bekannt ist dieses Prinzip zum Beispiel beim Visumsantrag oder bei Beamten, die einer amtlichen Weisung widersprechen möchten. Auch im Prüfungsrecht spielt die Remonstration eine wichtige Rolle: Mit ihrer Hilfe kannst du ein deiner Meinung nach falsches Ergebnis anfechten und die Arbeit neu bewerten lassen. Die ursprüngliche Bewertung soll vom Prüfer noch einmal überdacht werden und im besten Fall in einem besseren Ergebnis resultieren.

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Prüfung anfechten: Gründe für eine Remonstration?

Möchtest du mit einer Remonstration eine Hausarbeit oder Klausur anfechten, dann solltest du beachten, dass dies nur aus bestimmten Gründen möglich ist. In folgenden Fällen kann die Anfechtung erfolgreich sein:

1. Remonstration bei Bewertungsfehlern

Eine gute Chance auf eine Neubewertung deiner Arbeit hast du bei einem Bewertungsfehler des Korrektors. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Prüfer schlichtweg etwas übersieht, was du geschrieben hast. Möglich ist aber auch, dass der Korrektor den Sachverhalt oder die Rechtslage selbst falsch bewertet. Findest du also in der Literatur oder der Rechtsprechung Argumente für deine Aussagen, die vom Prüfer als falsch dargestellt wurden, dann sind das auf jeden Fall gute Gründe, die Prüfung anzufechten.

2. Remonstration aufgrund von Formfehlern

Auch bei Formfehlern hast du bei einer Remonstration Erfolgsaussichten: Solche liegen zum Beispiel vor, wenn der Korrektor schlicht und einfach Punkte falsch zusammenzählt. Aber auch andere, weniger offensichtliche Formfehler existieren: so zum Beispiel Widersprüche in der Bewertung oder eine mangelnde Kontrolldichte (also zu wenige Anmerkungen oder Markierungen). Formfehler können bei der Remonstration unterstützend genannt werden, sollten aber in der Regel nicht dein Hauptargument für eine Neubewertung sein.

3. Remonstration bei Bewertungsungleichheit

Es ist meist nicht von Erfolg gekrönt, ein Prüfungsergebnis anzufechten, weil ein Kommilitone zu dem gleichen oder ähnlichen Ergebnis kommt und einige Universitäten akzeptieren den Vergleich nicht als Grund für eine Anfechtung. Die unterschiedlichen Noten können nämlich durch einen unterschiedlichen Lösungsweg begründet sein. Dennoch gibt es Fälle, in denen du mit dem Hinweis auf einen Relationsfehler Erfolg haben kannst. Hier lohnt es sich, dich bei der Fakultät zu informieren oder es im Zweifelsfall einfach zu versuchen.

 

Folgende Gründe eignen sich nicht, um eine Prüfung anzufechten:

  • Persönliche Gründe oder eine schwierige Studiensituation werden bei der Remonstration einer Klausur nicht berücksichtigt, da dies das Prinzip der Prüfungsgleichheit verletzen würde. In einem solchen Fall müsstest du dich bereits vor der Prüfung oder Hausarbeit entschuldigen lassen und nicht im Anschluss das Ergebnis anfechten.
  • Hin und wieder weisen Studenten auf die Länge ihrer Ausführungen hin. Diese ist jedoch kein Kriterium für die Bewertung – auch eine lange Ausführung kann fehlerhaft sein.
  • Vollkommen tabu sind subjektive Eindrücke, dass die Bewertung ungerecht vonstattengegangen ist. Du solltest immer mit klaren und überzeugenden Argumenten arbeiten.

In welchem Zeitraum ist eine Remonstration möglich?

Wer ein Prüfungsergebnis anfechten möchte, der sollte sich selbst nicht allzu viel Bedenkzeit erlauben. Die meisten Universitäten gestatten eine Remonstration gerade einmal im Zeitraum von einer Woche nach Bekanntgabe der Noten. Genauere Informationen findest du auf der Seite deines Lehrstuhls. Wie lange du auf das Ergebnis der erneuten Prüfung warten musst (insofern diese gestattet wird), hängt ganz von dem Prüfer ab. In der Regel kannst du innerhalb von rund vier Wochen mit einem Bescheid rechnen, es kann aber auch deutlich schneller gehen oder länger dauern.

Prüfung anfechten: Wie erstelle ich eine Remonstration?

Um bei deiner Remonstration die Erfolgsaussichten zu verbessern, musst du einiges berücksichtigen. Damit deine Anfechtung eine Chance hat, geben wir dir einen kleinen Überblick über die wichtigsten Formalien. Informiere dich jedoch vor der Erstellung deiner Jura-Remonstration auf jeden Fall an deinem Lehrstuhl darüber, welche Vorgaben du einhalten musst – diese können von Universität zu Universität sehr unterschiedlich sein.

  1. Die Remonstration der Klausur oder der Hausarbeit muss in Schriftform erfolgen. Eine E-Mail genügt also in der Regel nicht, sondern du solltest einen von dir unterschriebenen Brief einreichen.
  2. Der Brief sollte mit einem Briefkopf und einem Betreff beginnen. Im Betreff solltest du genau darauf eingehen, für welche Klausur oder Hausarbeit du eine Remonstration wünschst.
  3. In der Einleitung gehst du zunächst einmal auf dein Anliegen ein: Nämlich, dass du die Benotung für nicht angemessen hältst, da bei der Bewertung Fehler gemacht wurden.
  4. Im darauf folgenden Hauptteil führst du die Gründe für deine Remonstration genauer aus: Du erklärst sachlich und mithilfe von Belegen aus deiner Arbeit und den entsprechenden Bewertungen des Korrektors sowie mithilfe der Lösungsskizze, weshalb die Arbeit neu überprüft werden sollte. Ebenfalls solltest du beim Anfechten einer Prüfung relevante Literatur zitieren, um deine Argumentation zu stützen.
  5. Zu guter Letzt gehört eine Abschlussbemerkung zu deinem Brief. Aus dieser sollte klar hervorgehen, was du dir von deinem Schreiben versprichst: Also eine Neubewertung der Prüfung und daraus resultierend eine bessere Benotung. Allerdings solltest du davon absehen, eine wohlwollendere Benotung zu verlangen und keine „Wunschnote“ angeben.
Du solltest davon absehen, eine wohlwollendere Benotung zu verlangen und keine „Wunschnote“ angeben.

Was muss ich bei der Remonstration einer Klausur oder Hausarbeit sonst noch beachten?

Wenn du eine Prüfung anfechten möchtest, solltest du vor allem auf eine respektvolle Formulierung achten und den Korrektor fair behandeln. Gleichzeitig solltest du jedoch auf dein Recht beharren und nicht als Bittsteller auftreten. Die Länge des Briefes sollte angemessen sein und in der Regel nicht mehr als drei Seiten umfassen. Bei kürzeren Arbeiten kann es auch weniger sein.

Kann ich mich durch eine Remonstration verschlechtern?

Dass durch die Remonstration die Klausur schlechter bewertet wird, kann theoretisch vorkommen. Dies ist dann möglich, wenn der Prüfer während der zweiten Bewertung einen Fehler entdeckt, welchen er in der ersten Bewertung übersehen hatte. In einem solchen Fall kann es bei der Remonstration einer Hausarbeit oder Prüfung tatsächlich zu einem schlechteren Ergebnis kommen. Nicht erlaubt ist es hingegen, dass der Prüfer beim zweiten Durchgang die Leistung aufgrund eines strengeren Maßstabes einfach schlechter bewertet.

 

Mit einer Remonstration die Klausur zu verbessern oder gar das Staatsexamen anzufechten, ist nicht immer erfolgreich – in vielen Fällen wird die Neubewertung von demselben Korrektor durchgeführt, was eine bessere Benotung eher unwahrscheinlich macht. Bei groben Fehlern hast du aber durchaus eine Chance! Um deine Erfolgschancen nicht zu mindern, solltest du dabei sachlich und faktenbasiert argumentieren, die richtige Form einhalten und Rechtschreib- und Grammatikfehler vermeiden. Sprich: Du solltest arbeiten wie ein guter Jurist!


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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.