Was ist Darknet und DeepWeb? Wie schützt man sich gegen Cyberkriminalität?

Verfasst von Hüveyda Asenger

Tatorte: Darknet und DeepWeb!

Cyberkriminalität - Strafverfolgung und wie wir uns davor schützen können...

Die Digitalisierung der heutigen Gesellschaft ist stets Thema in jeglichem alltäglichen Kontext. Im Wandel der Zeit haben sich neben der Digitalisierung im legalen-alltäglichen Bereich auch die Erscheinungsformen von Straftaten verändert. Täter agieren anonym im Internet und können wegen der komplexen verschlüsselten Vorgehensweise nur schwer überführt werden. Transaktionen werden durch Kryptowährungen abgewickelt, sodass der Geldfluss auch kaum nachvollziehbar ist, was die Strafverfolgung erheblich erschwert.

Immer wieder sind der kontinuierliche Anstieg von Straftaten im Internet und die Bedrohung hierdurch medial präsent. Cyberkriminalität hat inzwischen viel an Bedeutung gewonnen. Ohne das technische Know-How seitens der Strafverfolgungsbehörden ist eine Ermittlung im Bereich Cyberkriminalität kaum erfolgversprechend möglich. Hierauf haben viele deutsche Strafverfolgungsbehörden reagiert und entsprechende spezialisierte Einrichtungen entwickelt.  
 

Was ist Cyberkriminalität?

Cyber-Crime oder auch Internetkriminalität umfasst Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Die Bandbreite des Internets hat dazu geführt, dass sich die Möglichkeiten illegaler Aktivitäten vervielfacht haben und komplexer geworden sind. Es ist nahezu problemlos möglich, entsprechende illegale Geschäfte über informationstechnische Systeme abzuwickeln.

Typische Aktivitäten und Straftaten sind etwa die Verbreitung von Kinderpornografie, illegaler Handel mit Waffen oder auch „Phishing“ und „Identitätsdiebstahl“, um an wichtige Zugangsdaten zu kommen. Ein großes Anwendungsfeld ist natürlich auch der Rauschgifthandel oder Verbreitung von sämtlicher Schadsoftware. Opfer eines Cyberangriffs durch den Krypto-Trojaner WannaCry war beispielsweise auch die Deutsche Bahn. Bei dem Cyberangriff 2017 wurden Rechner der Deutschen Bahn infiziert, was dazu führte, dass unter anderem Anzeigetafeln und die Videoüberwachung auf den Bahnhöfen befallen waren.

Tatorte: Darknet und DeepWeb

Die Plattformen, die für Cyberkriminalität genutzt werden, sind unterschiedlich. Hierbei wird häufig das DeepWeb (oder auch Hidden Web/Invisible Web) oder das Darknet genutzt. Teilweise wird auch unter dem Clearnet / Visible Net agiert. Im Gegensatz zum DeepWeb ist dieses – wie die Bezeichnung Oberflächenweb nahelegt – durch Suchmaschinen auffindbar. Die Begriffe DeepWeb und Darknet werden teils unterschiedlich genutzt und gewertet.

Das DeepWeb ist der Teil des Internets, welches bei einer Recherche über gängige Suchmaschinen wie Google nicht auffindbar ist. Das DeepWeb beinhaltet beispielsweise verschiedene Datenbanken, die geheim sind und illegale kostenpflichtige Inhalte zur Verfügung stellen. Der Zugang zum DeepWeb ist prinzipiell für jeden möglich.

Das Darknet hingegen stellt einen Bereich des DeepWebs dar. Im Darknet wird anonymes Surfen gewährleistet. Im DeepWeb ist die Gewährleistung von Anonymität nicht in demselben Umfang wie im Darknet möglich. Täter nutzen das Darknet häufig, um verschiedene Straftaten vorzubereiten. So hat sich bereits der Münchener Amokschütze 2016 seine Waffen aus dem Darknet beschafft. Den Zugang zum Darknet erhält man nur über eine bestimmte Software oder auch sog. „Tor-Browser“.
 

Internetkriminalität und die Strafverfolgungsbehörden

Viele Strafverfolgungsbehörden haben bundesweit auf die Digitalisierung und potenzielle Gefahren von Cyberkriminalität reagiert. In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa eine Zentral- und Ansprechstelle für Cybercrime. Diese führt Ermittlungsverfahren im Bereich Internetkriminalität, die eine herausgehobene Bedeutung haben, durch. Weiterhin bildet sie eine wichtige Anlaufstelle für jegliche Fragestellungen in diesem Kontext für die Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden, die in diesem Bereich häufig noch ungeschult sind.

Auch in Berlin gibt es eine Zentrale Ansprechstelle für Cybercrime im Landeskriminalamt Berlin. Hierbei arbeiten speziell ausgebildete Polizeivollzugsbeamte zusammen mit IT-Spezialisten und der Staatsanwaltschaft zusammen. Darüber hinaus gibt es in Berlin vier Staatsanwälte, die sich speziell nur um dieses Spektrum kümmern (Abteilung „Cyberkriminalität“).

Die Strafverfolgungsbehörden haben auch in weiteren Bundesländern auf die Internetkriminalität reagiert. Insgesamt ist es jedoch weiterhin schwierig, Ermittlungen in diesem Bereich mit einer hohen Aufklärungsquote zu erreichen. Neben den speziellen Einrichtungen in den Strafverfolgungsbehörden gibt es aber auch klassische strafprozessuale Ermittlungsmöglichkeiten, die bei Cyberkriminalität  zielführend sind. Hierzu gehört beispielsweise der Einsatz von Verdeckten Ermittlern nach § 100 a StPO.

Viele Strafverfolgungsbehörden haben bundesweit auf die Digitalisierung und potenzielle Gefahren von Cyberkriminalität reagiert.

Einsatz von verdeckten Ermittlern

Die Strafprozessordnung hat verdeckte Ermittler ursprünglich natürlich nicht  für Cyberkriminalität vorgesehen. Dennoch können im Rahmen der modernen Strafverfolgung auch verdeckte Ermittler im Internet eingesetzt werden. Der jeweilige Beamte handelt dann - wie sonst auch - unter einer veränderten Identität (sog. „Legende“).

Bei Straftaten rund um kinderpornografische Inhalte werden häufig verdeckten Ermittler, etwa im Darknet, eingesetzt. Wie in Ermittlungen außerhalb von Internetkriminalität auch, ergeben sich verschiedene Rechtsprobleme rund um den Einsatz von verdeckten Ermittlern, da dieser selbst keine Straftaten bei der Ermittlung begehen darf. Im Kontext von Kinderpornografie liegt die Gefahr der Begehung einer Straftat nach § 184 b StGB nahe. Nach § 184 b StGB ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Schriften unter Strafe gestellt. Verdeckte Ermittler können hier nur eingeschränkt agieren, da es in der kinderpornografischen Szene üblich ist, sich zunächst gegenseitig Pornomaterial zur Verfügung zu stellen und auszutauschen.

Ermittler agieren jedoch auch im Rahmen der Aufdeckung von Straftaten in der Drogen- und Waffenszene im Darknet. Insgesamt ist der Einsatz von verdeckten Ermittlern jedoch sehr aufwändig und ein Ermittlungserfolg dauert häufig sehr lange. Die Erfolgsquote in diesem Bereich ist insgesamt trotz allem als sehr hoch einzuschätzen.

Neben dem Einsatz von verdeckten Ermittlern gibt es auch andere strafprozessuale Ermittlungsmöglichkeiten für Internetkriminalität. Nicht jeder Beamte, der im Darknet agiert, ist verdeckter Ermittler. So können zum Beispiel Accounts in Kommunikationsnetzwerken oder Chaträumen erstellt werden, um bestimmte Täter zu überführen. Diese Handlungen stellen heimliche Ermittlungsmaßnahmen dar.

Bei nur gelegentlichem und nicht dauerhaftem Agieren kann es sich um eine Maßnahme nach §161 Absatz 1 Satz 1, 163 Absatz 1 Satz 2 StPO handeln. Unter Umständen kann jedoch, je nach Straftat, auch eine richterliche Anordnung notwendig sein (vgl. § 100 e Absatz 1 i. V. m. § 100 a Absatz 1 StPO).

Schutz gegen Cyberkriminalität

Unter bestimmten, ungünstigen Umständen kann jeder Opfer von Cyberkriminalität werden. Neben etlichen Hacking-Möglichkeiten, Phishing oder (eher seltenem) Identitätsdiebstahl gibt es auch Erpressungsfälle, die durch das Internet instruiert werden. Bei der sogenannten digitalen Erpressung nutzen die Täter Schadsoftware als Tatmittel, um gegen Lösegeld etwa verschlüsselte Daten wieder freizugeben. Drohmittel sind auch vielfach Nacktfotos.

Ein umfassender und hundertprozentiger Schutz gegen Angriffe aus dem Internet jeglicher Art ist nicht möglich. Es lohnt sich, in diesem Bereich sicherheitstechnisch aufzurüsten. Gerade durch Cloud-Systeme ist es für Täter leichter geworden, Daten abzufangen. Gleiches gilt für Daten beim Online-Banking und den entsprechenden Apps. Einen Ratgeber zur Prävention von Internetkriminalität findet man auf der Website der Polizei Niedersachsen.

Grundsätzlich sollte jeder – was den meisten bekannt ist – vorsichtig bei der Internetnutzung sein. Ein regelmäßiger Wechsel von Passwörtern und die generelle Vorsicht bei der Preisgabe von Daten in sozialen Medien gehört hierzu. Es sollte vermieden werden, E-Mails mit Anhängen von unbekannten Personen zu öffnen. Bezogen auf Smartphones ist sowieso Vorsicht geboten: hier sind Virenprogramme nicht verbreitet, sodass Smartphones beliebte Hackerziele sind. Vor allem betrifft das, auf SMS basierte, Authentifizierungsverfahren wie etwa für Online–Banking. Daher lohnt es sich, auch smartphonespezifische Antivirenprogramme zu installieren (für Android ist der Android-Virenscanner sogar kostenfrei zu erhalten).  

Eine Auseinandersetzung mit guten Antivirenprogramm lohnt sich ebenfalls. Kostenlose Virenprogramme wie „Microsoft Security Essentials“ oder „AntiVir – Avira Free Antivirus“ gewährleisten grundsätzlich guten Virenschutz. Die kostenpflichtigen Programme bieten jedoch einen darüber hinausgehenden Schutz an und sind breiter aufgestellt (beispielsweise durch regelmäßige Updates, automatische Scans, Firewalls). Gute Antivirenprogramme gibt es bereits ab fünfzig Euro.

Unter die Top 5 der kostenpflichtigen Virenprogramme gehören etwa Bitdefender Internet Security, Kaspersky Internet Security oder auch Norton Security Deluxe. Zusammenfassend zu Schutzprogrammen gilt: Einen hundertprozentigen Schutz gibt es auch bei teuren Programmen nicht.

Internetkriminalität stellt die Ermittlungsbehörden immer wieder auf ein Neues auf die Probe. Die Strafverfolgungsbehörden haben inzwischen mit entsprechenden Einrichtungen und Spezialisierungen auf die Gefahren und Probleme von Cyberkriminalität reagiert. Dennoch ist zu beachten, dass Cyberkriminalität ein sich schnell wandelndes Tätigkeitsfeld ist und auch mit der Spezialisierung der Strafverfolgungsbehörden weiterhin mit Schwierigkeiten zu rechnen ist. Cybercrime-Täter entwickeln meist zügig neue Strategien, die neue rechtliche und tatsächliche Herausforderungen mit sich bringen.

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