Das Arbeitsrecht im Kontext der Corona-Krise aus verschiedenen Sichtweisen

Veröffentlicht am 09.11.2020

"Da sind kreative Lösungen gefragt"

Gleiss Lutz, LPA-GGV & KLIEMT blicken auf das Arbeitsrecht in Coronazeiten

Dr. Doris-Maria Schuster ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Gleiss Lutz. Sie blickt mittlerweile auf 23 Jahre arbeitsrechtlicher Beratung und Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen an drei Standorten zurück. Dabei arbeitet sie eng mit Anwältinnen und Anwälten aus anderen Rechtsgebieten und Fachgebietsgruppen zusammen. "Wenn wir der Corona-Pandemie irgendetwas Positives abgewinnen möchten, dann ist es, dass wir alle gelernt haben, unsere digitalen Möglichkeiten noch besser zu nutzen und auch virtuell enger zusammenzurücken. Produktives Arbeiten funktioniert nicht nur mit physischen Meetings. – Auch wenn wir uns alle durchaus von Zeit zu Zeit wieder danach sehnen."

Dr. Steffen Paulmann ist Rechtsanwalt und Partner bei LPA-GGV. Er und sein Partner Thomas Schrotberger betreuen in Frankfurt ein Team von rund acht Anwältinnen und Anwälten im Arbeitsrecht. Sie beraten überwiegend Mandanten aus dem Ausland, wobei der Fokus von Steffen Paulmann auf Frankreich liegt. Corona, so Steffen Paulmann, habe neue Fragestellungen im Arbeitsrecht aufgeworfen, die wegen ihrer Besonderheit noch nicht in der Rechtsprechung geklärt waren und neue, zum Teil sportliche Beratungsansätze ermöglichten. 

Jochen Saal arbeitet bereits seit seinem Berufseinstieg 2007 bei KLIEMT.Arbeitsrecht, einer der größten auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien. Seitdem er 2015 Partner wurde, kümmert er sich mit viel Engagement um das Recruiting in der Sozietät. Inhaltlich berät er Arbeitgeber und Top-Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts, wobei sein besonderer Schwerpunkt auf der betrieblichen Altersversorgung liegt. Hätte ihm jemand vor einem Jahr mitgeteilt, dass ein Virus die Arbeitswelt vor nie dagewesene Herausforderungen stellen würde, hätte er es wohl als Science Fiction abgetan – und dann kam Corona.

Doris Schuster Gleiss Lutz     Steffen Paulmann LPA-GGV     Jochen Saal Kliemt
Dr. Doris-Maria Schuster, Dr. Steffen Paulmann und Jochen Saal (v.l.n.r.)

Frau Dr. Schuster, Gleiss Lutz ist als Großkanzlei in vielen Rechtsbereichen breit aufgestellt, auch abseits des Arbeitsrechts. Wie funktionierte vor Corona das interne, bereichsübergreifende Arbeiten bei arbeitsrechtlichen Problemen und kam es aufgrund des großen Andrangs in diesen Fragen zu einer Änderung der Arbeitsweise Ihrer Kanzlei?

Doris-Maria Schuster: Die standort- und bereichsübergreifende Arbeit hat sich während der Corona-Krise vor allem technisch gewandelt und dadurch weiter intensiviert. Aufgrund der Krise mussten kurzfristig eine Vielzahl von Fragen aus ganz verschiedenen Rechtsgebieten beantwortet werden, neben dem Arbeitsrecht beispielsweise aus dem öffentlichen Recht, dem Insolvenzrecht oder Beihilferecht. Aufgrund des großen, kurzfristigen und vor allem umfassenden Beratungsbedarfs zu allen möglichen Corona-Fragen haben wir technische Lösungen gefunden, unsere Schwarmintelligenz stärker und effektiver zu nutzen.

Wir haben die Themen, die unsere Mandanten umtrieben und beschäftigten zentral gesammelt, kategorisiert und Lösungen entwickelt. Darauf hatte jeder Anwalt und jede Anwältin Zugriff, konnte neue Fragen einstellen und Antworten ergänzen. Hierdurch hat sich innerhalb kürzester Zeit ein sehr ergiebiger Fundus entwickelt, auf den wir im Verlauf der weiteren Beratung häufig zurückgreifen konnten. Dadurch war sichergestellt, dass wir nicht isoliert beispielsweise nur im Arbeitsrecht beraten haben, sondern jede Anwältin und jeder Anwalt die Herausforderungen der anderen Rechtsgebiete im Blick hatte. Außerdem haben wir eine Task-Force Struktur aufgesetzt, die die wichtigsten (Rechts-)Fragen gemeinsam beantwortet und damit eine einheitliche Linie der Sozietät festgelegt hat.


Herr Dr. Paulmann, wenngleich LPA-GGV als mittelständische Kanzlei kleiner ausfällt, betreut sie im deutsch-französischen Bereich einen internationalen Mandantenstamm. Wie beeinflusste Corona Ihre internen Arbeitsweisen und welchen Effekt hatte dies auf interdisziplinäre Fragestellungen zwischen dem Arbeitsrecht und anderen Gebieten?

Steffen Paulmann: Zunächst haben wir natürlich massiv Home-Office eingeführt, was eine völlig neue Erfahrung war. Ich selbst habe befürchtet, dass darunter die Qualität und das Arbeitsklima, also der unmittelbare Austausch im Team leiden würde. Rückblickend bin ich aber sehr zufrieden. Die Arbeit hat in keiner Weise gelitten. Im Gegenteil, die höhere Flexibilität hat vieles vereinfacht und es war für alle eine win-win-Situation. Wir arbeiten gerade an einem dauerhaften Modell in diese Richtung. Thematisch war Corona tatsächlich nicht die außergewöhnliche Herausforderung, eben ein Problem, wie wir es als Anwältinnen und Anwälte regelmäßig lösen müssen. Auch für die interdisziplinäre Arbeit war das jetzt nichts Ungewöhnliches.

In diesen Fachbereichen und Standorten sind die Kanzleien vertreten


→ Gleiss Lutz
→ LPA-GGV
→ KLIEMT
 

Weiterbildung, Ausland oder Wege in die Partnerschaft: So fördern die Kanzleien deine Karriere

→ Gleiss Lutz
→ LPA-GGV
→ KLIEMT
 

Das Setzen der „Standards im Arbeitsrecht“ war schon immer das erklärte Ziel von KLIEMT: Wir möchten die Qualitätsführer in der arbeitsrechtlichen Beratung in Deutschland sein!
Jochen Saal

Herr Saal, als Kanzleiboutique ist KLIEMT regelmäßig mit komplexen Fragen im Arbeitsrecht konfrontiert. Wie haben sich der Lockdown und alle anderen Begleiterscheinungen von Corona auf die Anwaltspraxis Ihrer Kanzlei ausgewirkt und wie steuern Sie Belastungsspitzen bei juristischen Fragestellungen entgegen, wenn Sie keine weiteren Kapazitäten aus anderen Abteilungen beziehen können?

Jochen Saal: Gerade zu Beginn der Krise gab es sehr viele Anfragen unserer Mandanten rund um Corona: Können wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach ins Homeoffice schicken? Welche Schutzmaßnahmen können oder müssen wir anordnen? Was müssen wir bei der Beantragung von Kurzarbeit beachten? Wie steht es mit der Entgeltfortzahlung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Quarantäne? Einige Fragestellungen, die mit der Krise aufkamen, waren ziemliches Neuland und ließen sich mit dem bisherigen arbeitsrechtlichen Rüstzeug nicht ohne weiteres beantworten. Da sind kreative Lösungen gefragt, für die KLIEMT ohnehin seit jeher bekannt ist. Wir haben sehr schnell eine eigene, standortübergreifende „Corona Taskforce“ gebildet, an die sich unsere Mandanten mit allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Pandemie richten konnten.

Hier wurden alle relevanten Informationen gebündelt, sodass nichtjede Kolleging und jeder Kollege bei einer Anfrage völlig „bei Null“ anfangen musste. Damit konnten wir die zusätzliche Arbeitsbelastung ganz gut abfedern.

Ohnehin fällt es uns durch unsere Größe von ca. 70 ausschließlich im Arbeitsrecht tätigen Anwältinnen und Anwälten an mittlerweile fünf Standorten leichter, Belastungsspitzen, wie sie auch in großen Transaktionen und Restrukturierungsprojekten immer mal wieder vorkommen, abzufedern. So haben wir die Möglichkeit, wenn die Schlagzahl mal erhöht werden muss, standortübergreifende Teams zu bilden und Ressourcen zu bündeln. Das ist ein riesen Vorteil.


Welche großen Herausforderungen sehen Sie derzeit auf dem Arbeitsmarkt und wie verändern sich Beratungsschwerpunkte durch solche, Frau Dr. Schuster?

Doris-Maria Schuster: Zunächst einmal hat sich in den Köpfen viel geändert und der faktische Handlungsrahmen verschoben. Es gibt einige Unternehmen, die als Gewinner aus dieser Krise herausgehen, während andere sich in einer substantiellen und zum Teil auch existentiellen Krise befinden. Deswegen wird sich der Arbeitsmarkt ambivalent entwickeln. Viele Konzerne sind zum Personalabbau, der Schließung oder Veräußerung unprofitabler Bereiche gezwungen. Das kann für die davon Betroffenen gravierende Einschnitte mit sich bringen. Andere nutzen die Krise, um ihr Unternehmensportfolio zu bereinigen und Unternehmensteile zu veräußern. Das wiederum führt zu einer Belebung des Transaktionsgeschäfts und zu neuen und anderen Perspektiven der davon betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Letztlich lässt sich die genaue Entwicklung aber schwer vorhersagen, zumal uns einige Mandanten zuletzt einen starken Anstieg der operativen Geschäftstätigkeit zurückgemeldet haben. Es ändern sich die Schwerpunkte: Vor Corona stand die Frage nach den Möglichkeiten der Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fachkräften im Fokus der Beratung. Derzeit beherrschen Liquiditätsmanagement und damit die Einführung und Umsetzung von Kurzarbeit oder andere Möglichkeiten der Kostenreduzierung wie Personalabbau oder das globale Ausrollen mobilen Arbeitens unseren Schreibtisch.
 

Herr Dr. Paulmann, wie hat sich die anwaltliche Beratungspraxis in den letzten Monaten bei LPA-GGV verändert und welche Auswirkungen erwarten Sie für die Zukunft aufgrund von Corona?

Steffen Paulmann: Da wir überwiegend ausländische Firmen betreuen und daher unsere Mandanten sowieso größtenteils nur über das Telefon oder Video-Konferenzen kennen, war der Wegfall von Präsenzterminen für die Beratungspraxis jetzt kein Novum. Was allerdings deutlich gefehlt hat, war die Möglichkeit, Veranstaltungen zu besuchen: Kolleginnen und Kollegen in Paris zu treffen und sich persönlich auszutauschen. Dadurch hat der Bereich Netzwerk und Akquise sehr gelitten. Für September hatten wir in Paris die erste Mandantenveranstaltung seit dem Lock down geplant, die leider nur online stattfinden konnte. Ich hoffe wirklich sehr, dass wir bald wieder reisen und uns auch in größeren Kreisen wieder treffen können.

Herr Saal, in der aktuellen Situation stehen viele Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt entweder direkt oder indirekt aufgrund der Corona-Krise an. Ist dies für Anwältinnen und Anwälte im Arbeitsrecht eine spannende Zeit oder ein Super-GAU aus arbeitsrechtlicher Sicht?

Jochen Saal: Ganz klar: Eine wahnsinnig spannende, wenn auch nicht durchweg positive Zeit! Ich gehe davon aus, dass es bei einigen Unternehmen als Folge der Krise zu Restrukturierungsmaßnahmen kommen wird. Um die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen zu sichern, wird sich Personalabbau vielfach nicht vermeiden lassen.

Doch auch jenseits von Restrukturierungen wird Corona deutliche Spuren in der Arbeitswelt hinterlassen. Nehmen Sie das Homeoffice als Beispiel: Früher bei vielen Arbeitgebern verpönt, ist es für manche Unternehmen in der Krise zum Rettungsanker geworden. Gemeinsames Arbeiten im Großraumbüro wird auf lange Sicht kaum noch denkbar sein. Wir werden uns in Zukunft noch viel mehr mit neuen Formen der (Zusammen-)Arbeit beschäftigen, die für uns Arbeitsrechtler hochinteressante Fragen aufwerfen.


Frau Dr. Schuster, ungewöhnliche Zeiten erfordern neue Denkweisen. Wie hat sich Ihre durch Corona verändert? Und wird die derzeitige Situation intern einen nachhaltigen Einfluss auf Ihre Praxisgruppe bei Gleiss Lutz haben?

Doris-Maria Schuster: Corona hat den Arbeitsalltag umgewälzt und mit vielen Vorurteilen aufgeräumt. Aus einem nice-to-have ist in vielerlei Hinsicht ein must-have, aus Spielereien sind über Nacht nützliche Tools geworden. Alle Anwältinnen und Anwälte konnten schon immer mobil arbeiten, jetzt gehören aber Videokonferenzen zum Alltag. Unsere Sekretariate und Support-Funktionen verfügen jetzt auch über digitales Equipment und können aus dem Mobile-Office arbeiten. Büropräsenzzeiten spielen gar keine Rolle mehr. Während wir an unseren jeweiligen Standorten untereinander auf Abstand gegangen sind, sind wir über die Standorte hinweg durch Videokonferenzen noch enger zusammengerückt.

In der Fachgebietsgruppe Arbeitsrecht hat sich die Fokussierung auf digitale Beratung zu digitalen Themen nachhaltig verstärkt. Täglich finden nun Videokonferenzen mit Mandanten, Online-Schulungen von Führungskräften sowie virtuelle Vorstands- oder Aufsichtsratssitzungen statt. Diese Form des Arbeitens wird Corona überdauern. Auch deshalb, weil man gemerkt hat, wie viel produktive Zeit man bisher mit Reisen verbracht hat. Diese Zeit lässt sich definitiv effizienter nutzen. 
 

Nicht für die Uni – für das Leben lernen wir. Würden Sie sagen, dass auch Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durch die derzeitige Situation trotz Ihrer langjährigen Berufserfahrung Neues lernen und wie beeinflusst dies die zukünftige Arbeit bei LPA-GGV, Herr Dr. Paulmann?

Steffen Paulmann: In der Tat, ich war ein Home-Office Gegner und bin jetzt ein totaler Befürworter. Ich selbst werde weiterhin lieber ins Büro kommen, aber die Arbeit mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat super geklappt. Man hat auch gelernt, noch mehr mit individuellen Befindlichkeiten umzugehen. Das funktioniert alles sehr gut, wenn man ein gemeinsames Ziel vor Augen hat. Schließlich wollen wir alle, dass die Arbeit bestmöglich weiterläuft und wir die besten Ergebnisse erzielen. Ich habe den Eindruck, dass viele Kolleginnen und Kollegen gerade bei der großzügigen Flexibilität erst recht beweisen wollten, dass ihre Arbeitsqualität in keinster Weise leidet. Das fand ich echt klasse!


Sie beschreiben in Ihrem Kanzlei-Slogan, dass KLIEMT „Standards im Arbeitsrecht“ setzt. Denken Sie, dass sich diese Standards aus objektiver Sicht für KLIEMT nachhaltig verändern werden, Herr Saal?

Jochen Saal: Das Setzen der „Standards im Arbeitsrecht“ war schon immer das erklärte Ziel von KLIEMT: Wir möchten die Qualitätsführer in der arbeitsrechtlichen Beratung in Deutschland sein! Daran hat sich über die Jahre hinweg selbstverständlich nichts geändert. Das bedeutet aber auch, dass man nie auf der Stelle treten und sich auf seinen Lorbeeren ausruhen darf. Man muss sich stets weiterentwickeln. Insoweit ist es schon richtig, dass sich die „Standards im Arbeitsrecht“ ständig verändern – und das nicht erst seit Corona. Nehmen Sie als Beispiel die agile Transformation, die derzeit in aller Munde ist und mannigfaltige arbeitsrechtliche Herausforderungen birgt.

Doch auch die Art und Weise der anwaltlichen Tätigkeit ändert sich, Stichwort „Legal Tech“. Hier möchten wir ebenfalls ganz vorne mit dabei sein. Im Rahmen unseres ersten KLIEMT Hackathons konnten sich unsere Associates im vergangenen Jahr mit den technischen Grundlagen vertraut machen und erste Arbeitsrechts-Tools entwerfen. Das war ein derart großer Erfolg, dass wir daraus das Projekt KLIEMT.HRtools gemacht haben: Wir erstellen auf die Bedürfnisse unserer Mandanten angepasste, maßgeschneiderte IT-Tools zur Vereinfachung und Standardisierung von HR-Prozessen bis hin zur Abbildung sehr komplexer Rechtsfragen. Einen Eindruck hiervon kann man sich auf unserer Website verschaffen, wo verschiedene Standardtools, beispielsweise zur Restrukturierung, zur Einführung von Kurzarbeit oder zur COVID-19 Compliance, kostenfrei getestet werden können.

Praxisnahe Ausbildung garantiert


→ Referendariat bei Gleiss Lutz
→ Referendariat bei LPA-GGV
→ Referendariat bei KLIEMT
 

Arbeitszeitmodelle, Team Spirit & gelebte Werte: Die Philosophie der einzelnen Kanzleien

→ Gleiss Lutz
→ LPA-GGV
→ KLIEMT
 

Frau Dr. Schuster, ohne den Mandanten läuft im Anwaltsbusiness bekanntlich nichts. Hat sich durch die Krise der Kern oder Typ Ihrer Stammmandantschaft verändert und was fällt Ihnen allgemein im Umgang mit den Mandanten zu früher auf?

Doris-Maria Schuster: Die Stammmandantschaft hat sich durch die Corona-Krise nicht im Kern geändert. Hinzugekommen sind jedoch vor allem neue Mandate von jüngeren, stark wachsenden Unternehmen. Gerade für solche Unternehmen haben wir zu Beginn der Corona-Krise ein „GleissLutz Start-up Programm“ ins Leben gerufen, das diesen die erfolgreiche Bewältigung dieser Krise erleichtern sollte. Ausgewählte Unternehmen nahm die Kanzlei in ein Förderprogramm auf, das u.a. vergünstigte Leistungskonditionen für den Förderungszeitraum einschloss.

Der Umgang mit Mandanten hat sich vor allem in der Art und Weise des Kontakts geändert. Es finden sehr viele Teams-/Zoom/Webex-Meetings mit Mandanten und viel weniger „klassische“ Telefonkonferenzen statt. Diese Art der „visuellen“ Kommunikation schafft häufig eine engere und persönlichere Bindung. Mandanten haben dadurch Zugang zu dem eigenen Schreibtisch und manchmal auch zum mobilen Home Office. Das verstärkt die emotionale Bindung zueinander. In der Frequenz hat der Kontakt zu den Mandanten nicht ab-, sondern eher zugenommen. 


Herr Saal, gerade bei kleineren Kanzleien können solche plötzlichen Umbrüche einige Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere wenn der eigene Schwerpunkt stark spezialisiert ist. Wie haben Sie diese Herausforderungen im Umgang mit dem Mandanten gelöst und welche Erfahrungen nehmen Sie für sich mit in die Zukunft?

Jochen Saal: Wir sind in der glücklichen Lage, dass unser Spezialgebiet, das Arbeitsrecht, von der Krise kaum negativ betroffen war. Eher hatten wir durch Corona noch deutlich mehr zu tun. Ohnehin ist das Arbeitsrecht ein recht krisensicheres Rechtsgebiet, was sicherlich auch zu seiner Attraktivität beiträgt.

Gleichwohl haben auch wir durch die Corona-Krise einiges gelernt, insbesondere was die Art und Weise des (Zusammen-)Arbeitens angeht. Zwar waren unsere Anwältinnen und Anwälte auch schon vor Corona mit Smartphones, Laptops und VPN-Zugängen ausgestattet und konnten dementsprechend praktisch von überall aus arbeiten. Dennoch hat die Krise auch bei uns zu einer weiteren Flexibilisierung des Arbeitsalltags geführt. Homeoffice, auch spontan, wenn Google Maps auf dem Arbeitsweg Stau meldet oder sich der Handwerker kurzfristig angekündigt hat, ist mittlerweile Gang und Gäbe. Diese Flexibilität vereinfacht natürlich vieles enorm, gerade wenn man, wie ich, kleine Kinder hat, die morgens in die Schule oder den Kindergarten gebracht und nachmittags wieder abgeholt werden müssen.

Holt man ein Stimmungsbild im Kollegium ein, wird diese Flexibilität durchweg sehr begrüßt. Eine ausschließliche Tätigkeit im Homeoffice können sich allerdings die Wenigsten vorstellen. Wahrscheinlich liegt das daran, dass das Klönen mit den Kollegen an der Kaffeemaschine durch ein Skype-Meeting eben doch nicht zu ersetzen ist.
 

Frau Dr. Schuster. Wie stärken Sie ihr Team mental und das Zusammengehörigkeitsgefühl während Corona?

Doris-Maria Schuster: Das Zusammengehörigkeitsgefühl lässt sich nur durch einen permanenten Austausch mit jeder Anwältin und jedem Anwalt, aber auch in der Gruppe aufrechterhalten. Hierauf haben wir in der Krisenzeit bewusst geachtet und haben beispielsweise tägliche, virtuelle Meetings organisiert, um den Team Spirit zu erhalten. Da berichtet man sich auch gegenseitig einmal, was einen an den Nachbarn nervt. Zugleich gewährt man dem Team aber auch mehr Freiraum und viel mehr Vertrauensvorschuss. Das hat sich sehr ausgezahlt, insbesondere bei Teammitgliedern mit Familie. Sie sind unendlich dankbar für die erfahrene Flexibilität und die Rücksichtnahme. Das verbindet und motiviert.

Aus einem nice-to-have ist in vielerlei Hinsicht ein must-have, aus Spielereien sind über Nacht nützliche Tools geworden.
Dr. Doris-Maria Schuster

Wie gehen Sie das Problem von „Social Distancing“ und Homeoffice in Bezug zum Teamwork und dem kollegialen Verhältnis untereinander bei LPA-GGV an, Herr Dr. Paulmann?

Steffen Paulmann: Wir haben natürlich ein Hygienekonzept mit Abstandsregeln, Begrenzung der Personenzahl in gemeinsamen Aufenthaltsräumen, Einbahnstraßen in den Bürofluren etc. Die Arbeit im Team halten wir wirklich individuell. Wenn sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unwohl fühlen, können wir alles per Video-Konferenz aus dem Home-Office abhalten. Bei gemeinsamen Besprechungen im Büro achten wir natürlich auf Distanz. Wenn die 1,5 m problemlos eingehalten werden können, geht es auch ohne Maske, wenn sich beide dabei gut fühlen. Wir müssen einfach individuell bleiben und das gemeinsame Ziel vor Augen haben. Keiner soll das Gefühl haben, dass man sie oder ihn für übervorsichtig hält. 
 

Wie wird der Zusammenhalt in Ihrer Kanzlei gestärkt, Herr Saal – insbesondere, wenn zeitweise Homeoffice angesagt ist und gemeinsame Aktivitäten unter Kolleginnen und Kollegen aufgrund der Verordnungen kaum umsetzbar sind?

Jochen Saal: Vor Corona war es für uns völlig normal, gemeinsam im Kollegenkreis Mittagessen zu gehen, sich auf ein Feierabendbierchen, zum gemeinsamen Sport oder bei regelmäßigen Teamevents zu treffen und auch außerhalb der Arbeit Zeit miteinander zu verbringen. Klar ist es schade, wenn all das von jetzt auf gleich gestrichen ist. Wir haben aber das große Glück, dass unser Team aus Kollegen besteht, die sich oftmals schon seit Jahren kennen und zusammenarbeiten. Da tut es dem Zusammenhalt auch keinen Abbruch, wenn man sich eine Zeit lang nicht mehr jeden Tag an der Kaffeemaschine trifft oder gemeinsam die Mittagspause verbringt.

Selbst während des „Lockdowns“ gab es bei uns außerdem nicht nur Homeoffice. Wir haben in einem Schichtsystem gearbeitet, sodass jeweils vor- und nachmittags immer nur eine begrenzte Anzahl an Personen im Büro war. So konnte man immerhin noch den ein oder anderen „live“ sehen. Und dann blieb ja noch die Möglichkeit, die Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice per Videoanruf zu erreichen. Auch wenn das den persönlichen Kontakt natürlich nicht ersetzt, war es in der Situation immer noch ok. Das System hat gut funktioniert. Ich bin trotzdem froh, dass wir wieder im „Normalbetrieb“ sind und ich meine Kolleginnen und Kollegen täglich im Büro sehe.


Können Sie uns ein Beispiel geben, welche Hard- und Softskills Sie nach dem Lockdown und aufgrund der neuen Eindrücke für eine Anwältin und einen Anwalt im Arbeitsrecht bei LPA-GGV als besonders wichtig ansehen und ob Sie heute Bewerberinnen und Bewerber aufgrund anderer Kriterien auswählen als vor der Krisenzeit, Herr Dr. Paulmann?

Steffen Paulmann: Ehrlich gesagt nein. Die Auswahlkriterien sind für mich dieselben. Es muss ein guter Mix aus beruflicher Qualifikation, Persönlichkeitsbild und Sympathie sein. Wir arbeiten so eng miteinander zusammen, da muss es am Ende auch auf der zwischenmenschlichen Ebene passen. Gerade weil ich zuletzt gemerkt habe, wie leicht und flexibel sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die neuen Herausforderungen im Lockdown angepasst haben, denke ich, dass diejeniegen, die fachlich gut, motiviert und ambitioniert sind, nach wie vor sehr gut zu uns passen.

Mit diesen Gehältern punkten die Kanzleien

Ich habe den Eindruck, dass viele Kolleginnen und Kollegen gerade bei der großzügigen Flexibilität erst recht beweisen wollten, dass ihre Arbeitsqualität in keinster Weise leidet. Das fand ich echt klasse!
Steffen Paulmann

Ihre Fazits?

Doris-Maria Schuster: In der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie anpassungsfähig und dynamisch große Einheiten sein können. Wie bei unseren Mandanten fielen viele Entscheidungen auch bei uns deutlich schneller. Vom anfänglichen Krisenmodus ist die Kanzlei sehr schnell zu einer Aufbruchsstimmung übergegangen, in der wir virtuelle Konzepte mit Mandanten (z.B. Schulungen, Seminare) und zum Recruitment (z.B. Kochabende, Coffee Breaks, Escape Rooms) intensiv nutzen. Diesen Schwung wollen wir lange mitnehmen und freuen uns dabei auf die Unterstützung durch die „digital natives“.

Steffen Paulmann: Zu Beginn des Lockdowns hatte ich ganz schön Respekt. Wird mein Geschäft einbrechen? Wie kommen die Mandanten durch die Krise? Müssen wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen? Am Ende lief alles gut. Klar, auch wir hatten Geschäftseinbußen, mussten uns aber von niemandem aus dem Kollegium trennen. Auch die neuen Arbeitsumstände sind wir positiv angegangen und haben unseren Rhythmus gefunden. Vor wenigen Wochen war ich das erste Mal seit dem Lockdown wieder im English Theatre, die erste Premiere seit März. Die Schauspieler aus England sind überglücklich, zumindest in Deutschland wieder auf der Bühne stehen zu können. Daran haben wir alle mitgewirkt, ein super Ausblick für die Zukunft. Machen wir einfach weiter so oder, um mit der Kanzlerin zu sprechen, das haben wir schonmal geschafft!

Jochen Saal: Corona hat auch in unserem Kanzleialltag vieles durcheinandergewirbelt. Es hat uns allerdings ebenso gezeigt, dass die thematische Ausrichtung und personelle Aufstellung unserer Kanzlei zukunftssicher sind und wir Krisen gemeinsam bewältigen können. Andererseits haben wir gelernt, wo noch Verbesserungspotential besteht. Insbesondere die Notwendigkeit zur (noch) flexibleren Ausgestaltung des Arbeitsalltags ist sicher eine der wesentlichen Erkenntnisse aus der Krise.

Unabhängig von Corona werden die Anforderungen an Juristinnen und Juristen seit Jahren immer höher. Natürlich muss das juristische Handwerkszeug perfekt beherrscht werden. Das ist und war schon immer Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Anwaltskarriere. Hinzukommen sollte aber auch ein Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und die Fähigkeit, kreative Lösungen außerhalb der Norm zu finden. Zudem wird sich – sei es durch Krisen oder technische Entwicklungen wie Legal Tech – der Arbeitsalltag von Anwältinnen und Anwälten zukünftig wandeln. Auch hierauf müssen sich Juristinnen und Juristen einstellen.

Vielen Dank, Frau Dr. Schuster, Herr Dr. Paulmann und Herr Saal!

Du hast noch allgemeine Fragen? Hier findest du die jeweiligen Kontaktdaten:

*sponsored