Ausbildungsgerichte in Bayern
- Alle 22 Landgerichte Bayerns sowie die Amtsgerichte
- Wunschstandort beim Referendariat in Bayern unsicher, insbesondere für Bewerber:innen, die mit den Ausbildungsorten in Bayern nicht durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind
- Zum Oberlandesgericht Bamberg gehören die Landgerichte Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt, Würzburg
- Zum Oberlandesgericht München gehören die Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten (Allgäu), Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau, Traunstein
- Zum Oberlandesgericht Nürnberg gehören die Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg, Weiden i.d.OPF
Referendariat am OLG Nürnberg
Das OLG Nürnberg zählt zu den größten Ausbildungsgerichten zur Absolvierung eines Jura Referendariats in Bayern. Wie an anderen bayrischen Landgerichten auch werden Referendare im OLG Nürnberg zweimal im Jahr eingestellt. Da sich dem OLG-Bezirk Nürnberg zudem noch weitere Landgerichte anschließen, sind bestimmte Einführungslehrgänge aus anderen Standorten ebenfalls in Nürnberg zu absolvieren.
In Nürnberg haben Referendare die Möglichkeit, juristische Fachbegriffe in speziellen Rechtsenglisch-Kursen zu lernen. Denn wie in anderen Studiengängen auch, sind englischsprachige Lehrveranstaltungen schon seit mehreren Jahren Pflichtbestandteil des Jurastudiums in Deutschland.
Bewerbung und Bewerbungsverfahren
- Die Bewerbung für das Rechtsreferendariat in Bayern erfolgt elektronisch bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Referendariat absolviert werden soll. Hierfür sind der Zulassungsantrag sowie die erforderlichen Unterlagen über das jeweilige Bewerbungsportal einzureichen. Dabei wird zwingend eine BayernID benötigt.
- Eine gesonderte Eingangsbestätigung über den Erhalt der Bewerbung wird nicht grundsätzlich versandt. Die weitere Kommunikation erfolgt über die vom jeweiligen Oberlandesgericht vorgesehenen elektronischen bzw. schriftlichen Wege.
- Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Für den Einstellungstermin 01.10.2026 endet die Bewerbungsfrist am 10.08.2026. Für den Frühjahrstermin (April 2027) nennt das OLG Nürnberg den 05.02.2027 als Bewerbungsschluss.
- Ca. 2–3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhältst du – je nach Oberlandesgerichtsbezirk – eine schriftliche Vorausinformation, an welchem Ort deine Ausbildung in der Zivil- und Strafstation stattfinden wird. Achtung: Es erfolgt keine Vorausinformation für Bewerber über diese Ausbildungsstationen im OLG-Bezirk München. Das OLG München versendet ausschließlich endgültige Einstellungsbescheide.
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Ca. drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes wird der endgültige Einstellungsbescheid bzw. das Aufnahmeschreiben versandt, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden und keine Doppelbewerbungen oder Bewerbungsrücknahmen vorhanden sind.
- Der Ausbildungsplatz für das Rechtsreferendariat in Bayern muss innerhalb der vom jeweiligen Oberlandesgericht vorgegebenen Frist bestätigt werden.
Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist.
Mehrfachbewerbungen: Mit der Vorausinformation wird eine Frist für die Annahme des Ausbildungsplatzes gesetzt. Bis dahin musst du dem jeweiligen OLG mitgeteilt haben, dass du Bewerbungen bei anderen OLGs zurückgenommen hast. Die Annahme ist endgültig. (Achtung: Im Fall von Mehrfachbewerbungen gibt es in München keine Frist für die Annahme eines Ausbildungsplatzes. Die Bewerbung in München wird nicht berücksichtigt, wenn eine Doppelbewerbung existiert und nicht fristgerecht (20. Februar 2026 oder 20. August 2026) zurückgenommen wurde.)
Restplätze Rechtsreferendariat Bayern: Restplätze sind wegen der hohen Nachfrage meist nicht verfügbar. Es gibt keine Restplätze oder Restplatzvergabe in München und kein Nachrückverfahren.