Referendariat Jura
Bremen
EINSTELLUNGSTERMINE
Zulassungstermine:
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01. April
01. Oktober
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Zulassungsfristen:
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6 Wochen vor dem Einstellungstermin
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UNTERHALTSBEIHILFE
1.333,61 Euro brutto monatlich
ggf. Familienzuschlag
AUSBILDUNGSGERICHTE
- Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht, Arbeits- und Landesarbeitsgericht, Sozialgericht Bremen und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Finanzgericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden
WARTEZEIT (STAND 9. SEPTEMBER 2018)
Da das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen in den jährlich zwei Einstellungsterminen jeweils nur 25 Referendare einstellt, kann es durchaus zu Wartezeiten kommen.
BEWERBUNG UND BEWERBUNGSVERFAHREN
- Bewerbung Rechtsreferendariat Bremen (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) an das Oberlandesgericht senden
- Die Ausbildungsplätze für das Referendariat werden nach folgendem Schlüssel vergeben:
- 45% der Plätze nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung, die sich bereits erfolglos um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Bremen beworben haben
- 15% an Bewerber, für die die Versagung der Zulassung eine besondere Härte bedeuten würde
- Die restlichen Plätze werden nach dem Ergebnis der ersten juristischen Prüfung vergeben (unabhängig von einer vorherigen erfolglosen Bewerbung)
- Bewerber, die nicht innerhalb der Zulassungsfrist ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
UNTERLAGEN FÜR DAS REFERENDARIAT
- Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf neuen Datums
- Ausgefüllter Personalbogen mit Lichtbild (Passbildgröße)
- Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
- Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder (beglaubigte Kopie)
- Weitere Erklärungen hinsichtlich Staatsangehörigkeit, Vorstrafen, etc.
- Erklärung, ob eine Bewerbung um die Einstellung als Referendar auch in anderen Oberlandesgerichtsbezirken erfolgt oder ob dort die Einstellung ggf. versagt worden ist
- eine Vorstrafenerklärung
- Kenntnisnahme von der Datenschutzklausel
- eine Erklärung darüber, wo die Ausbildung in Zivilsachen abgeleistet werden soll
ABLAUF UND INHALT
Dauer: 24 Monate
- Zivilstation (5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen und Begleitlehrgang
- Strafrechtsstation (3,5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Gericht in Strafsachen und Begleitlehrgang
- Verwaltungsstation (3,5 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgericht und Begleitlehrgang. Eine Zuweisung zur DHV in Speyer ist auch möglich.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt oder bis zu 3 Monate bei einem Notar, einem Unternehmen oder einem Verband und Begleitlehrgang. Hier kann man sich der DHV zuweisen lassen.
- Wahlstation (3 Monate): Wahlausbildungslehrgang, Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle
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Mögliche Schwerpunkte:
Internationales Recht und Recht der EG, Bürgerliches Recht, Familie, Wirtschaft und Handel, Kriminalwissenschaften, Staat und Verwaltung, Arbeit und Soziales, Steuerrecht. Die Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist für bis zu 3 Monate auch möglich.
ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung
- Die 2. Staatsprüfung wird vom Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein geleitet.
- Insgesamt 8 Klausuren:
3 Zivilrecht, ohne das Handels- und Gesellschaftsrecht
1 Zivilrecht mit Schwerpunkt im Handels-, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht
2 Strafrecht
2 Öffentliches Recht
- Im 21. Ausbildungsmonat des Rechtsreferendariats
- Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten
- Ort: Hamburg
Mündliche Prüfung
- Im 25. Ausbildungsmonat des Referendariats in Bremen
- Inhalt: Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich, dann Prüfungsgespräch in den 3 Pflichtfächern und dem Schwerpunktbereich
- Ort: Hamburg
Termine
- 2020/1: 3. - 14. Februar 2020
- 2020/2: 2. - 17. April 2020
- 2020/3: 2. - 16. Juni 2020
- 2020/4: 3 - 14. August 2020
- 2020/5: 5. - 16. Oktober 2020
- 2020/6: 1. - 14. Dezember 2020
Ansprechpartner
- Frau Requard Tel.: 0421 361-4525
- Frau Sanders Tel.: 0421 361-4535
- Frau Ludwig Tel.: 0421 361-4536
- referendare@oberlandesgericht.bremen.de
Klausuren Tipps für das Rechtsreferendariat in Bremen
- Lehrgang zur Vorbereitung auf die zweite Staatsprüfung ab dem 18. Ausbildungsmonat
- Wöchentlicher Klausurenübungskurs: Möglichkeit Examensklausuren zu schreiben, die korrigiert und besprochen werden
Notenstatistik Bremen
Für 2017 wurden noch keine Daten veröffentlicht. Stand: 18.12.2017
Notenverbesserung
- Wann: ca. 2 Monate vor dem gewünschten Termin jeweils zum 15., der Antrag ist spätestens aber 4 Monate nach Ablegen des Erstversuchs der mündlichen Prüfung zu stellen (z.B. Antragsstellung bis zum 15.02 – Verbesserungsversuch im April)
- Wie: schriftlicher Antrag beim Gemeinsamen Prüfungsamt
- Gebühr: 800 Euro
- Rückerstattung von 385 Euro bei Nichtteilnahme an den Klausuren, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung der Prüfung eine Woche nach den Klausuren
- Rückerstattung von 112 Euro bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebniss e
WICHTIGE LINKS
- Formulare für das Zulassungsverfahren zum Referendariat in Bremen können hier heruntergeladen werden.
- Das Anmeldeformular zur Notenverbesserung findest du hier.