Jura Referendariat Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Fristen, Termine & Plätze

Leben, wo andere Urlaub machen: Mecklenburg-Vorpommern punktet nicht nur mit der Ostseeküste, sondern bietet dir mit 4 Landgerichten die Möglichkeit, dort dein Rechtsreferendariat zu absolvieren. Dazu bieten renommierte Kanzleien wie Mazars oder Möhrle Happ Luther vielfältige Orientierungsmöglichkeiten für die Referendarstation.

Der juristische Vorbereitungsdienst bedarf auch entsprechender Vorarbeit: Wie das Referendariat und die einzelnen Stationen in Mecklenburg-Vorpommern aufgebaut sind, welche Unterlagen du bereithalten solltest und welche Fristen nicht verpasst werden dürfen, erfährst du hier.
 

Dein Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern ist beschlossene Sache?

→ Alle Antragsformulare zum Download

Die Fakten zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern in der Übersicht

Ca. 80 Neueinstellungen pro Jahr

Einstellungen zum 01.06. und zum 01.12. eines jeden Jahres

1 Oberlandesgericht (Rostock)

4 Landgerichte

Keine Wartezeit

1.552,50 Euro (brutto) monatlicher Anwärtergrundbetrag sowie einmalige Jahressonderzahlung (Beamtenverhältnis auf Widerruf)

1.345,00 Euro (brutto) monatliche Unterhaltsbeihilfe sowie ggf. Familienzuschlag (öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis)

Ausbildungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern
 

  • Alle 4 Landgerichte in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund
  •  Wunschstandort beim Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern meist möglich

Bewerbung und Bewerbungsverfahren
 

  1. Bewerbung Referendariat Mecklenburg-Vorpommern (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) an das Oberlandesgericht senden und ggf. deinen Ortswunsch bekannt geben
  2. Die Ausbildungsplätze für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern werden nach folgendem Schlüssel vergeben:
    • 35% nach Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung
    • 10% an Bewerber, auf die die Härtefallregelung zutrifft (Schwerbehinderung, Unterhaltspflicht)
    • Die restlichen Plätze werden nach Wartezeit vergeben. Wenn du einen Zivil- oder Wehrdienst abgeleistet hast, werden zu deiner aktuellen Wartezeit fiktiv 12 Monate dazu gerechnet.
  3. Rechtzeitig vor dem Einstellungstermin, erhältst du einen Zulassungsbescheid.
  4. Der Ausbildungsplatz für das Referendariat muss innerhalb einer 10-tägigen Annahmefrist bestätigt werden. Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist.

Restplätze: ca. die Hälfte aller Plätze werden im Nachrückverfahren vergeben

Benötigte Unterlagen für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern
 

  • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf mit Lichtbild neuen Datums in Passbildgröße
  • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Erklärung, ob ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist bzw. war
  • Führungszeugnis (Belegart 0) für eigene Zwecke neueren Datums
  • Ggf. beglaubigte Kopie der Wehr- oder Zivildienstbescheinigung bzw. Bestätigung über Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Personalbogen
  • Anlagen zur Sicherheitsüberprüfung
  • Ggf. beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Ggf. aussagekräftige Unterlagen zur Begründung der Beantragung eines Härtefalls


Bewirbst du dich auf den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, musst du folgende weitere Unterlagen vorlegen:

  •  Höchstens drei Monate altes amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nebst Erklärung zur Verarbeitung der mitgeteilten Gesundheitsdaten
  •  Beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde (ggf. weitere Personenstandsurkunden)
  •  Erweitertes Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. § 30a Abs. 2 BZRG

Wichtig: Als Bewerber musst du daher zunächst zwingend den Antrag auf Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst einreichen. Im Anschluss daran erhälst du vom Präsidenten des Oberlandesgerichts nähere Informationen zur Einholung des amtsärztlichen Gutachtens und zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses.

Ablauf und Inhalt des Referendariats

Dauer: 24 Monate
 

  1. Zivilstation (5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen und Unterricht in einer AG
  2. Verwaltungsstation (3 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder einer anderen Behörde oder für höchstens 1 Monat bei einem Verwaltungsgericht und Unterricht in einer AG. Eine Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist auch möglich.
  3. Strafrechtstation (4 Monate): Einführungslehrgang; dann Ausbildung bei einem selbst gesuchten Staatsanwalt oder einem Gericht in Strafsachen und Unterricht in einer AG
  4. Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Einführungslehrgang, Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt oder für max. 3 Monate bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens)
  5. Wahlstation (3 Monate): Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle.

Zweite Juristische Staatsprüfung in Mecklenburg Vorpommern

Schriftliche Prüfung (70%)

  • 8 Klausuren:
    4 Zivilrecht
    2 Strafrecht
    2 Öffentliches Recht
  • Im 20. Ausbildungsmonat des Rechtsreferendariats (d.h. im vorletzten Monat der Rechtsanwaltsstation)
  • Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten 
  • Ort: Rostock, Schwerin, Stralsund

Mündliche Prüfung (30%)

  • Im 25. Ausbildungsmonat des Referendariats (d.h. nach der Wahlstation)
  • Inhalt: Aktenvortrag (5%, Themengebiet ist nicht frei wählbar) und Prüfungsgespräch (25%, umfasst alle Fächer und den gewählten Schwerpunktbereich, ähnlich zur mündlichen Prüfung des ersten Examens)
  • Ort: Greifswald, Rostock, Schwerin

Aktuelle Prüfungstermine

Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten finden jeweils in der ersten Februar- und der ersten August-Hälfte statt:

→ Aktuelle Termine und Meldefristen
 

Ansprechpartner

  • Frau Nitsche, Tel: 0385/5883045
  • Frau Reinholz, Telefon: 0381/331-166
  • Herr Schmidt, Telefon: 0381/331-164
  • Herr Ostrowski, Telefon: 0381/331-104

Die Notenstatistik für Mecklenburg-Vorpommern

Nicht ganz unwichtig für die Entscheidung des Bundeslands, wo das Referendariat absolviert werden soll, ist die Statistik: Wie sahen die Ergebnisse der letzten Jahre aus, sind die Durchfallquoten hier besonders niedrig im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt oder ist das Prädikatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern leichter zu erreichen? 

Die folgenden Graphiken zeigen dir die Entwicklungen der Prädikatsexamensquoten und der Durchfallquoten in Mecklenburg-Vorpommern seit 2007:

 

Tipps & Benefits für Referendare in Mecklenburg-Vorpommern

Freiwilliger Klausurkurs

Intensivkurs zum Thema „Der Aktenvortrag unter prüfungsähnlichen Bedingungen“

Teilnahme an Fortbildungsangeboten der RAK Mecklenburg-Vorpommern

Sonderveranstaltungen zu aktuellen Rechtsthemen


FAQ zum Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Ausbildungsgerichte gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Oberlandesgericht. Ausbildungsgerichte sind alle 4 Landgerichte in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund. Zu den Ausbildungsgerichten gehören ebenfalls alle Amtsgerichte.


Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung in Mecklenburg-Vorpommern?

In Regelfall wird das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf liegt der Anwärtergrundbetrag bei 1.552,50 Euro sowie einer einmaligen Jahressonderzahlung.

Sobald die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen erfolgt die Ausbildung der Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnises mit einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe von – Stand 2023 –  1.345,00 Euro sowie ggf. einem Familienzuschlag.
 

 


Wie hoch ist die Gebühr für den Verbesserungsversuch in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern wird für den Verbesserungsversuch eine Gebühr i.H.v. 450 Euro erhoben.

Der Antrag ist spätestens 2 Monate nach Ablegen der mündlichen Prüfung im Erstversuch zu stellen. 

Folgende Ausnahmen gelten: 

  • Verzicht auf Fortsetzung des Notenverbesserungsverfahrens nach Zugang des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung oder Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung: Gebühr ermäßigt sich auf 350 Euro
  • Verzicht auf Fortsetzung des Notenverbesserungsverfahrens vor Beendigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten: Gebühr ermäßigt sich auf 250 Euro
  • Verzicht auf Notenverbesserung spätestens an dem letzten Werktag vor der 1. Aufsichtsarbeit oder Versagung der Gestattung des Notenverbesserungsverfahrens: Gebühr ermäßigt sich auf 20 Euro
     

Wie hoch ist die Durchfallquote in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Prüfungsjahr 2021 lag die Quote derjenigen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben in Mecklenburg-Vorpommern bei 15,3%.
 


Wie hoch ist die Quote an Prädikatsexamina in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Prüfungsjahr 2021 lag der Anteil derer, die das Zweite Examen mit Prädikat abgeschlossen haben, bei 11,8%.
 


Welche Möglichkeiten habe ich, während des Referendariats ins Ausland zu gehen?

Eine Ausbildung außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern kann ab Ableistung der ersten Station für eine Dauer von bis zu 12 Monaten wahrgenommen werden. Es gibt einige Möglichkeiten, während des Referendariats ins Ausland zu gehen. Mit Blick auf die Stationen eignet sich insbesondere die Wahlstation, in der dir nahezu alle Türen offen stehen. Aber auch die Verwaltungsstation und die Anwaltsstation sind für einen Auslandsaufenthalt geeignet.

→ Hier findest du weitere Infos über Auslandsmöglichkeiten während des Referendariats