Referendariat Jura
Rheinland-Pfalz
EINSTELLUNGSTERMINE
Zulassungstermine:
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01. Mai (der folgende erste Arbeitstag)
01. November (der folgende erste Arbeitstag)
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Zulassungsfristen:
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Für den Einstellungstermin im Mai ab Januar, für den Termin im November ab Juli, spätestens 8 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin
Dies sind Ausschlussfristen!
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UNTERHALTSBEIHILFE
1.328,29 Euro brutto monatlich (ab 01. Juli 2020: 1.354,86 Euro)
ggf. Familienzuschlag
AUSBILDUNGSGERICHTE
- Alle 8 Landgerichte in Rheinland-Pfalz
- Wunschstandort beim Referendariat in Rheinland-Pfalz teilweise möglich, Beschränkung der Bewerbung auf einen Ort nicht zulässig
- Zum Oberlandesgericht Koblenz gehören die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier
- Zum Oberlandesgericht Zweibrücken gehören die Landgerichte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken
WARTEZEIT (Stand 28. September 2018)
Es gibt keine verbindliche Angabe zur Wartezeit
BEWERBUNG UND BEWERBUNGSVERFAHREN
- Bewerbung Rechtsreferendariat Rheinland-Pfalz (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) an das Oberlandesgericht Koblenz senden und ggf. deinen Ortswunsch bekanntgeben
- Die Ausbildungsplätze für das Referendariat in Rheinland-Pfalz werden nach folgendem Schlüssel vergeben:
- 60% nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung
- 20% an Bewerber, auf die die Härtefallregelung zutrifft (Schwerbehinderung, Unterhaltspflicht)
- Die restlichen Plätze werden nach Wartepunkten vergeben. Geleisteter Wehr- oder Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales Jahr werden ebenfalls mit Wartepunkten berücksichtigt.
- Rechtzeitig vor deinem gewünschten Einstellungstermin erhältst du einen Zulassungsbescheid
- Der Ausbildungsplatz für das Rechtsreferendariat muss innerhalb einer kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist.
Restplätze: nicht angenommene Plätze werden durch ein Nachrückverfahren vergeben
UNTERLAGEN
- Tabellarischer oder ausführlicher und unterschriebener Lebenslauf neueren Datums
- Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- 2 Passbilder (auf der Rückseite mit Namen versehen)
- Geburtsurkunde und ggf. weitere Personenstandsurkunden (einfache Kopie)
- Reifezeugnis (einfache Kopie)
- Ggf. Wehr- oder Zivildienstbescheinigung bzw. Bestätigung über Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Ggf. aussagekräftige Unterlagen zur Begründung der Beantragung eines Härtefalls
- Ggf. Nachweis über die frühzeitige Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung (sog. „Freischuss“)
- Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums
ABLAUF UND INHALT
Dauer: 24 Monate
- Zivilstation (5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen und Unterricht in einer AG
- Verwaltungsstation (4 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder anderen Behörde oder bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht und Unterricht in einer AG. Eine Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist für die Dauer der gesamten Station auch möglich.
- Strafrechtsstation (3 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer und Unterricht in einer AG
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt oder für max. 3 Monate bei einem Notar, einem Verband oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens und Unterricht in einer AG. Eine Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist hier ebenfalls für 3 Monate möglich.
- Wahlstation (3 Monate): Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle.
Mögliche Schwerpunkte Rechtsreferendariat Rheinland-Pfalz:
Zivilrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Kapitalmarkt und Kapitalgesellschaftsrecht und Europäisches und Deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht
AUSLANDSAUFENTHALT
- Dauer: max. 10 Monate
- In den Pflichtstationen (je nach Aufbau der AGs) und in der Wahlstation möglich
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ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung
- Insgesamt 8 Klausuren:
4 Zivilrecht
2 Strafrecht
2 Öffentliches Recht
- Am Anfang des 18. Ausbildungsmonats des Rechtsreferendariats (d.h. während der Rechtsanwaltsstation)
- Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten
- Ort: Frankenthal, Koblenz, Mainz, Trier, Zweibrücken
Mündliche Prüfung
- Im 25. Ausbildungsmonat des Referendariats in Rheinland-Pfalz (d.h. nach der Wahlstation)
- Inhalt: Aktenvortrag und Prüfungsgespräch (umfasst alle Fächer, ähnlich zur mündlichen Prüfung des ersten Examens)
- Ort: Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier, Zweibrücken
Termine
- 2020/1: 2. - 17. April 2020
- 2020/2: 5. - 16. Oktober 2020
- 2021/1: 1. - 16. April 2021
- 2021/2: 4. - 15. Oktober 2021
Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Referendariats in Rheinland-Pfalz
Anne Jung, Tel.: 06332/805-376
Klausuren Tipps für das Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz
- Kostenloser Juris-Zugang am häuslichen Arbeitsplatz
- Klausurenkurs mit Korrektur (9€ / Korrektur)
Notenstatistik
Für 2017 wurden noch keine Daten veröffentlicht. Stand: 18.12.2017
Notenverbesserung
- Wann: die Aufsichtsarbeiten für den Notenverbesserungsversuch müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der Prüfung im Erstversuch geschrieben werden
- Wie: schriftliches Antragsformular
- Gebühr: 400 Euro
- Ausnahmen:
Rücknahme des Antrags vor der Zulassung: volle Gebühr wird rückerstattet
Rücknahme des Antrags vor Beginn der schriftlichen Prüfung: Gebühr ermäßigt sich auf 100 Euro
Rücknahme des Antrags bis 3 Tage nach der schriftlichen Prüfung: Gebühr ermäßigt sich auf 200 Euro
Rücknahme des Antrags bis 3 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung: Gebühr ermäßigt sich auf 300 Euro
WICHTIGE LINKS
Die wichtigsten Formulare findest Du hier.