Unterhaltsbeihilfe Referendariat Jura

Verfasst von Finn Holzky

Jura-Referendariat: Gehalt & Zuschläge für Rechtsreferendare

Wie viel "verdienen" Referendare 2023 in welchem Bundesland?

Nach der hauptsächlich theoretischen Ausbildung an der Universität geht es für angehende Juristen und Juristinnen mit bestandenem ersten Staatsexamen in das Referendariat. Zivilgericht, Strafgericht und Staatsanwaltschaft, Verwaltung, Rechtsanwaltsstation und die Wahlstation müssen nacheinander - innerhalb der Bundesländer in variierender Reihenfolge - abgeklappert werden und am Ende des Referendariats heißt es einmal mehr: Auf ins Staatsexamen. Doch anders als zuvor an der Universität arbeitet der Referendar nun tatsächlich mit und dementsprechend bekommt er auch ein "Gehalt" gezahlt. Dieses variiert ebenfalls zwischen den Bundesländern. Wie viel also verdienen Rechtsreferendare eigentlich in welchen Bundesländern?

1. Bekommen Rechtsreferendare überhaupt ein Gehalt?

Leider muss die klare Antwort hier „Nein“ lauten, denn bei den Zahlungen, die Referendare erhalten, handelt es sich vielmehr um eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Wer nun denkt, dass es ihm doch egal sei, ob er ein Gehalt bekommt oder eine Unterhaltsbeihilfe, solange es Geld gäbe, der liegt leider nicht ganz richtig.

Da es sich bei dem Geld für Referendare nicht um ein Gehalt handelt, gilt nämlich auch der Mindestlohn nicht. Im Ergebnis bedeutet das, dass die meisten Rechtsreferendare auch deutlich unter dem Mindestlohn verdienen. Zudem ergibt sich aus der Natur der Unterhaltsbeihilfe, die de facto eine Sozialleistung des Staates zur Unterstützung des Juristen in Ausbildung zu dessen Lebenshaltungskosten ist, dass etwaige Nebeneinkünfte auf die Höhe der Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden können und diese somit gekürzt wird. Je nach Bundesland gibt es jedoch eine Freigrenze, bis zu der Referendare ohne Kürzungen ein Nebeneinkommen haben dürfen.

2. Familien werden unterstützt, Beamter wird man nicht mehr

Wer bereits Kinder hat oder in Ehe lebt, der kann sich in den meisten Bundesländern noch über eine kleine Sonderunterstützung in Form eines Familienzuschlags freuen, dessen Höhe wiederum abhängig vom entsprechenden Bundesland ist.

Entgegen des Trends, Familien und Kinder auch finanziell während des Referendariats zu unterstützen, hat leider eine andere Entwicklung ihren Abschluss gefunden. Lediglich das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern stellt Rechtsreferendare noch als Beamte auf Widerruf mit all den damit verbundenen Vorteilen ein.

Da es sich bei dem Geld für Referendare nicht um ein Gehalt handelt, gilt freilich auch der Mindestlohn nicht.

3. Vergütung Rechtsreferendariat: Wo bekommt man 2023 wie viel? (Brutto-Verdienst pro Monat)

 

Baden-Württemberg

 

1.402,51 € + 135,06 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.028,76 €

 

Bayern

 

1.502,08 € + 149,64 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.502,08 €

 

Berlin

 

1.537,52 € + 153,88 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.537,52 €

 

Brandenburg

 

1.523,26 € + 167,36 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.523,26 €

 

Bremen

 

1.383,61 € + 110,28 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.000,41 €

 

Hamburg

 

1.243,07 € + 133,64 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 587,63 €

 

Hessen

 

1.633,64 € + 140,91 € pro Kind + Landesticket für ÖPNV frei für Referendare

Keine Zuverdienstgrenze

 

Mecklenburg-Vorpommern

 

1.345,00 € + 145,02 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.017,50 €

 

Niedersachsen

 

1.276,63 € + 149,94 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.276,63 €

 

​Nordrhein-Westfalen

 

1.375,17 € + 147,18 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.062,75 €

 

Rheinland-Pfalz

 

1.404,86 € + 216,32 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.032,29 €

 

Saarland

 

1.303,97 € + 144,77 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.955,95 €

 

Sachsen

 

1.595,10 € + 149,22 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.595,10 €

 

Sachsen-Anhalt

 

1.311,75 € + 128,96 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.311,75 €

 

Schleswig-Holstein

 

1.394,79 € + 120,86 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 2.092,18 €

 

Thüringen

 

1.589,97 € + 160,38 € pro Kind

Zuverdienstgrenze: 1.589,97 €


Die Unterhaltsbeihilfe variiert offensichtlich stark zwischen den verschiedenen Bundesländern. An der Spitze liegt mit 1.595,10 € brutto Sachsen und die geringste Unterstützung beträgt gerade einmal 1.243,07 € brutto in Hamburg.

Doch nicht nur die Höhe der Unterstützung sollte entscheidend für die Wahl des Orts des Referendariats sein, sondern zum Beispiel auch die Notenstatistik. Wer mehr über das Referendariat mit all seinen Zahlen und Fakten erfahren möchte, der ist hier genau richtig!

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4. Was bleibt Referendaren netto vom Gehalt?

Abgesehen davon, dass natürlich die persönliche Lebenssituation einen Einfluss auf die steuerrechtliche Bewertung eines Einkommens hat, ist die Höhe der monatlichen Zahlungen an Rechtsreferendare leicht herauszufinden. Da die Ausbildung von Juristen Ländersache ist, zahlen auch nicht alle Länder gleich, ansonsten ist die Berechnungsgrundlage aber überall dieselbe. 

Vom Einkommen abzuziehen sind natürlich die Beiträge für die Krankenkassen und Sozialversicherungen, sowie die Steuer, wobei die in dieser Höhe nicht viel ausmacht. Zur Veranschaulichung dient ein Beispiel aus Niedersachsen, wo ein lediger Rechtsreferendar ohne Kinder aktuell 1.276,63 Euro brutto erhält und nach Abzug der genannten Posten bei rund 1.100 Euro netto herauskommt.

Durch das Referendariat wird man offensichtlich nicht reich, vielmehr kann es mit der kärglichen Vergütung vor allem in Großstädten wirklich eng werden. Wenn dann noch längere Wege und somit Mehrkosten zur Ausbildungsstation hinzukommen, die nämlich ebenfalls nicht gezahlt werden, wird es allemal knapp. Unter anderem deswegen entscheiden sich auch viele Rechtsreferendare, neben dem Referendariat selbst noch etwas Geld hinzuzuverdienen. 

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5. Das Rätsel um die Bezahlung „pro Wochenarbeitstag“

Nun, da die wichtigsten Fragen schon einmal beantwortet sind, ist es an der Zeit, eines der größten Rätsel vieler angehender Juristen zu lösen. Insbesondere Kanzleien neigen nämlich dazu, keine Gehälter oder Stundenlöhne anzugeben, sondern geben eine bestimmte Zahlungshöhe pro Wochenarbeitstag an. Eben damit können nur wenige etwas anfangen und errechnen sich so astronomische Gehälter, was wiederum natürlich Enttäuschungen mit sich bringt. So bedeuten zum Beispiel 400 Euro pro Wochenarbeitstag mitnichten, dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Vollzeit und bei angenommenen 20 Arbeitstagen im Monat ein Gehalt in Höhe von 8.000 Euro erhält.

Ein Wochenarbeitstag ist stattdessen zum Beispiel der Montag und das über einen Monat lang, also in der Regel viermal dieser Arbeitstag. Es muss sich dabei nicht unbedingt um denselben Wochentag handeln, sondern kann natürlich auch einfach nur einen Tag in der Woche bedeuten, allerdings eben in jeder Woche eines Monats. Wird ein Wochenarbeitstag also zum Beispiel mit 400 Euro vergütet, läuft das im Ergebnis auf 100 Euro pro gearbeiteten Tag hinaus. Somit versteht man unter einem Wochenarbeitstag keinen "Arbeitstag", sondern die Anzahl der Tage, die man pro Woche arbeitet.

Beispiel: 700 Euro pro Wochenarbeitstag bedeutet: Der Referendar arbeitet 1 Tag pro Woche und bekommt dafür im Monat 700 Euro. So schnell verschwindet damit leider auch der Traum vom großen Geld.

6. Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Nebenjob: Darauf musst du achten!

Für Rechtsreferendare gibt es in der Praxis einen tatsächlichen Bedarf. Kanzleien suchen regelmäßig juristisch geschultes Personal, das vergleichsweise günstig Recherchearbeiten oder sonstige anfallende Arbeiten in der Kanzlei übernimmt, für die eine Anwaltszulassung nicht nötig ist. Die Qualifikation hierfür wird durch das bestandene 1. Staatsexamen nachgewiesen. Daraus entstand der Job des Wissenschaftlichen Mitarbeiters in Kanzleien. Suchende Rechtsreferendare und Kanzleien mit Bedarf sind hier also ein klassisches Match. Natürlich gibt es noch unzählige weitere Nebenjobs außerhalb von Kanzleien oder auch der Juristerei. Im Ergebnis gilt jedoch für alle Nebentätigkeiten während des Rechtsreferendariats dasselbe.

Nebentätigkeiten müssen bei der Ausbildungsstelle angemeldet und auch von dieser genehmigt werden. Zweiteres klingt zunächst einmal problematisch, ist es aber nur in den seltensten Fällen. Es gilt lediglich der Grundsatz, dass die Nebentätigkeit nicht die Ausbildung relevant erschweren darf, was nur in den seltensten Fällen anzunehmen ist. 

Nebenverdienst im Referendariat - lohnt sich das?

Der Staat bzw. das Bundesland leisten während des Refs eine Sozialleistung und eben kein Gehalt, wie bereits zu Beginn festgestellt wurde. Genau hier lauert nun ein weiteres Problem, denn Sozialleistungen können und werden, anders als zum Beispiel ein Gehalt, gekürzt, wenn andere Einkommensströme erschlossen werden. Glücklicherweise gilt das nicht ab dem ersten Euro, der hinzuverdient wird, allerdings je nach Bundesland schon ab einer monatlichen Summe von 500 Euro.

So zum Beispiel in Hamburg. Das bedeutet, wer dort Referendar ist, erhält bereits am wenigsten Unterstützung durch das Bundesland und darf zudem noch am wenigsten hinzuverdienen. Ein Umstand, der immer wieder für Streit und Ärger sorgt und erst kürzlich vor Gericht zu einer Erhöhung der monatlichen Zahlungen von vorher nur rund 900 Euro Brutto sorgte. Andere Bundesländer sind da weitaus großzügiger und erlauben immerhin das Hinzuverdienen in der gleichen Höhe der Sozialleistung, ohne diese zu reduzieren.

Hier muss also genau aufgepasst werden, dass sich das Arbeiten überhaupt lohnt. Dass am Ende des Jahres eine Steuererklärung gemacht werden muss, bei der alle persönlichen Umstände noch einmal hinzugezogen werden können, versteht sich von selbst. Es empfiehlt sich daher, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber durchzurechnen, welche Stundenzahl sich für beide Seiten rechnet. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Boni müssen übrigens mit einberechnet werden. 

Die finanzielle Situation von Rechtsreferendaren in Deutschland ist spätestens seit der Abschaffung des Beamtenstatus auf Widerruf nicht einfach. Gerade in teuren Metropolen oder bei längeren Wegen zur Ausbildung wird das Geld schnell knapp und ein Nebenverdienst muss her. Dieser wiederum muss angemeldet und genehmigt werden, was in aller Regel aber kein Problem darstellt. Schließlich muss herausgefunden werden, wie viel ein Rechtsreferendar in dem Bundesland seiner Wahl hinzuverdienen darf. Eine entsprechende Rechnung sollte am besten in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erfolgen, sodass sich die Arbeit für beide Seiten lohnt und die finanziellen Nöte des Rechtsreferendars passé sind.

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