Das klassische Jurastudium – so lange dauert es bis zum Zweiten Staatsexamen
Trotz eines wachsenden Angebots an Bachelor- und Masterstudiengängen wird das klassische Jurastudium noch immer mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Bis du dich als Volljuristin oder Volljurist bezeichnen kannst, musst du anschließend außerdem den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren und die Zweite Juristische Staatsprüfung bestehen.
1. Grundlagen- und Zwischenprüfungsphase
Zu Beginn des Jurastudiums stehen vor allem die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts auf dem Stundenplan. Zum Pflichtfachstoff gehören darüber hinaus unter anderem die jeweiligen Verfahrensrechte, europarechtliche Bezüge, rechtswissenschaftliche Methoden und die Grundlagen des Rechts.
An vielen Universitäten ist die erste Studienphase auf ungefähr vier Semester ausgelegt. Das ist jedoch keine bundesweit einheitliche Vorgabe. Auch die Anforderungen der Zwischenprüfung, die Zahl der Klausuren und Hausarbeiten sowie die Wiederholungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Universität und Bundesland.
Wer einzelne Prüfungsleistungen nicht besteht, muss das Studium außerdem nicht automatisch beenden. Entscheidend ist, ob noch Wiederholungsmöglichkeiten bestehen oder die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden wurde.
2. Fortgeschrittenenübungen und weitere Vertiefung
Nach der Grundlagen- und Zwischenprüfungsphase werden die Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht weiter vertieft. An vielen Universitäten finden in dieser Phase sogenannte Übungen für Fortgeschrittene statt, die häufig auch als „Große Übungen“ bezeichnet werden. Sie werden typischerweise in den drei großen Rechtsgebieten angeboten und dienen dazu, anspruchsvollere juristische Fälle selbstständig zu bearbeiten.
Je nach Universität müssen dabei Klausuren und umfangreichere Hausarbeiten bestanden werden. In den Hausarbeiten bearbeiten Studierende einen komplexen Sachverhalt über mehrere Wochen, recherchieren Rechtsprechung und Fachliteratur und setzen sich ausführlich mit juristischen Streitfragen auseinander. Dadurch erlernen sie insbesondere das wissenschaftliche Arbeiten und die vertiefte schriftliche Falllösung.
Wann die Fortgeschrittenenübungen absolviert werden, richtet sich nach dem jeweiligen Studienverlaufsplan.
3. Das Schwerpunktbereichsstudium
Neben der weiteren Vertiefung der Pflichtfächer wählen Studierende einen Schwerpunktbereich, in dem sie sich intensiver mit einem bestimmten Rechtsgebiet beschäftigen können. An manchen Universitäten beginnt das Schwerpunktbereichsstudium erst nach den Fortgeschrittenenübungen, an anderen überschneiden sich beide Studienabschnitte oder werden in einer anderen Reihenfolge absolviert. Auch Dauer, Prüfungsleistungen und empfohlener Studienbeginn unterscheiden sich nach Universität und Studienordnung.
4. Examensvorbereitung und Repetitorium
Nach Abschluss der wesentlichen Studienleistungen beginnt für viele Studierende die intensive Vorbereitung auf den staatlichen Pflichtfachteil der Ersten Juristischen Prüfung. Dafür besuchen sie häufig ein sogenanntes Repetitorium. Dabei wird der examensrelevante Stoff aus dem Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht wiederholt, vertieft und anhand umfangreicher Fälle angewendet.
Studierende können zwischen kommerziellen Repetitorien und den meist kostenfreien Examensvorbereitungsprogrammen der Universitäten wählen oder ihre Vorbereitung selbst organisieren. Ergänzend werden häufig Klausurenkurse besucht, in denen Examensklausuren unter möglichst realistischen Bedingungen geschrieben und anschließend korrigiert werden. Wie lange die Examensvorbereitung dauert, ist individuell und hängt unter anderem vom eigenen Wissensstand und der gewählten Lernmethode ab. Viele Studierende planen dafür ungefähr ein bis eineinhalb Jahre ein. Eine bundesweit vorgegebene Dauer gibt es jedoch nicht.
5. Die Erste Juristische Prüfung
Das umgangssprachlich häufig als „Erstes Staatsexamen“ bezeichnete Examen heißt offiziell Erste Juristische Prüfung. Es besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Erst beide Teile bilden gemeinsam die Erste Juristische Prüfung.
Im staatlichen Pflichtfachteil werden die Kenntnisse im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht geprüft. Die genaue Zahl und Ausgestaltung der Klausuren sowie der Ablauf der mündlichen Prüfung richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Nach erfolgreichem Abschluss verleihen viele Universitäten auf Antrag einen akademischen Grad wie „Diplom-Jurist:in“. Du kannst nun bereits in verschiedenen juristischen Tätigkeitsfeldern arbeiten. Die Befähigung zum Richteramt und damit den Zugang zu den klassischen reglementierten Berufen erhalten sie jedoch erst nach dem Referendariat und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
6. Das Referendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung – grundsätzlich zwei Jahre
Raus aus der Universität, rein in die juristische Praxis: Nach der Ersten Juristischen Prüfung folgt für angehende Volljurist:innen der juristische Vorbereitungsdienst, der auch als Referendariat bezeichnet wird.
Der Vorbereitungsdienst dauert in Vollzeit grundsätzlich zwei Jahre. Rechtsreferendar:innen absolvieren dabei Pflichtstationen bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen, einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, einer Verwaltungsbehörde und einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Hinzu kommt mindestens eine Wahlstation, die entsprechend den eigenen beruflichen Interessen gestaltet werden kann. Die konkrete Reihenfolge und Ausgestaltung der Stationen richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
Während des Referendariats sammelst du praktische Erfahrungen, lernst unterschiedliche juristische Berufsfelder kennen und kannst erste berufliche Kontakte knüpfen. Gleichzeitig bereitest du dich auf die Zweite Juristische Staatsprüfung vor.
Die schriftlichen Prüfungen finden je nach Bundesland bereits während der letzten Ausbildungsstationen statt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erwirbst du die Befähigung zum Richteramt und kannst dich als Volljurist:in bezeichnen.
| Studienabschnitt |
Ungefähre Dauer |
| Grundlagen- und Zwischenprüfungsphase |
ca. 4 Semester* |
| Fortgeschrittenenübungen und weitere Vertiefung |
ca. 2 Semester* |
| Schwerpunktbereichsstudium |
ca. 2 Semester* |
| Examensvorbereitung und Repetitorium |
ca. 12 bis 18 Monate* |
| Erste Juristische Prüfung |
nach durchschnittlich 10,4 Semestern insgesamt |
| Referendariat und Zweite Juristische Staatsprüfung |
grundsätzlich 2 Jahre |
* Orientierungswerte: Dauer und Ablauf unterscheiden sich je nach Bundesland, Universität und individueller Studienplanung. Mehrere Studienabschnitte können sich zeitlich überschneiden.